Tagesordnungspunkt 18

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6492

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/6975

(Erste Beratung in der 105. Sitzung des Landtages am 28.01.2026)


Dazu wird uns Frau Gensecke berichten.


Katrin Gensecke (Berichterstatterin):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebes Hohes Haus! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/6492 in der 105. Sitzung am 28. Januar 2026 zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Mit der Novellierung sollen Teilhabe und Selbstbestimmung von älteren und pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt und Personen in stationären Einrichtungen und nicht selbstorganisierten Wohnformen geschützt werden. Durch Streichung von Berichtspflichten soll Bürokratie abgebaut werden. Außerdem sollen Pflegeeinrichtungen künftig verfügbare Pflegeplätze verpflichtend melden, um diese über einen digitalen Pflegeplatzfinder kostenlos abrufen zu können.

Weitere Änderungen betreffen die Ergänzung der Qualitätsanforderungen von Pflegeeinrichtungen um Palliativversorgung und Sterbebegleitung, die Aufnahme weiterer geeigneter Fachkräfte in die Eingliederungshilfe und Pflege sowie die Verlängerung der Regelprüfungen der stationären Einrichtungen, wenn durch die Heimaufsicht keine oder lediglich geringfügige Mängel festgestellt wurden. Außerdem wird die Einvernehmensregelung mit dem Landtag bei den Wohn- und Teilhabegesetzverordnungen abgeschafft.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Ergebnis der ersten Befassung des Sozialausschusses in der 59. Sitzung am 18. Februar 2025 verständigte sich der Ausschuss auf Durchführung einer schriftlichen Anhörung. In der abschließenden Beratung in der 63. Sitzung am 6. Mai 2026 lag neben den schriftlichen Stellungnahmen eine zwischen dem Sozialministerium und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Synopse vor, die sich der Ausschuss zu eigen gemacht hat.

Mit den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen sollten Konkretisierungen bezüglich der Wohnformen umgesetzt werden, die sich auf den Ausschluss des Anwendungsbereiches bezogen. Die Ausweitung des Anwendungsbereiches auf Werkstätten und Ausbildungsstätten für Menschen mit Behinderungen sollte nicht vorgesehen und die Regelung gestrichen werden. Eine Wächterfunktion der Verbraucherzentralen für stationäre Einrichtungen sollte auch wieder für nicht privat organisierte Wohngemeinschaften und ambulante Bereiche bestehen. Im Verlauf der Beratung wurde weiterhin mündlich beantragt, den bisherigen Artikel 36 nicht aufzuheben, sondern die Berichtspflicht nach vier Jahren wiederaufzunehmen. Alle Änderungsanträge wurden jeweils mit 9 : 0 : 4 Stimmen beschlossen.

Im Ergebnis der Beratung verabschiedete der Ausschuss wiederum mit 9 : 0 : 4 Stimmen die Synopse mit den beschlossenen Änderungen in der Ihnen in der Drs. 8/6975 vorliegenden Beschlussempfehlung an den Landtag.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen des Sozialausschusses bitte ich um Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit.