Sebastian Striegel (GRÜNE):
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin erleichtert, dass der Landtag heute für künftige Jurastudierende in Sachsen-Anhalt dem Gesetzentwurf zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes zustimmen wird. Mit dem Gesetzentwurf setzt das Land Sachsen-Anhalt nicht nur bundesgesetzliche Vorgaben zum Teilzeitreferendariat um, sondern führt an der Universität Halle auch den Bachelor auf Laws ein.
Die Neueinführung dieses Studiengangs beschäftigt die Studierenden, die Universität und die Politik schon lange.
Bereits in unserem Antrag aus dem Juni 2023 haben wir den Bachelor-Abschluss gefordert. In der dazugehörigen Anhörung haben wir uns mit vielen Sachverständigen über die Reformbedürftigkeit des Jurastudiums ausgetauscht. Auch wenn die Koalitionsfraktionen unseren Antrag lieber im Rechtsausschuss liegen ließen, hat die damalige Anhörung viel zur Aufklärung und Information über die Beweggründe des Wunsches nach einem Bachelor beigetragen und den Weg in diesem Landtag offensichtlich geebnet.
Doch es war auch ein Kampf gegen den Standesdünkel, gegen die durch eigene erfolgreiche Biografie aus heutiger Sicht vergessene Belastung. Wer heute die uns vorliegende Beschlussempfehlung sieht und mit dem Entwurf in der ersten Lesung oder gar mit dem Referentenentwurf vergleicht, der wird feststellen, dass dieser Kampf auch nicht spurlos an diesem Gesetzentwurf vorbeigegangen ist.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Der Rückwirkungszeitraum wurde nach der Anhörung im Kabinettsverfahren und dann noch einmal nach der Anhörung im Landtagsverfahren verkürzt; er reicht jetzt nur noch bis zum Jahr 2022. Angesichts der Regelungen in anderen Bundesländern und aufgrund der Sachverständigenbeiträge in den beiden Anhörungen ist dies, Herr Kosmehl, in keiner Weise nachvollziehbar. Daher will ich hier den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskammer in der Anhörung zitieren, den im Übrigen im Laufe der Diskussion die Argumente für einen Bachelor überzeugt haben. Ich zitiere:
„Sie haben die Möglichkeit, einmal das zu tun, was Ihnen aus der betroffenen Gruppe gesagt wird, was von Ihnen erwartet wird.“
Und:
„Das können Sie richtig machen, indem Sie das aufgreifen, was Ihnen die Sachverständigen […] mit auf den Weg geben. […] Mit dem Bachelor und der Rückwirkung haben Sie die Möglichkeit, zu unterstützen, wenn es darum geht […], einen Job im juristischen Bereich zu finden, und zu sagen: Das tut uns doch nicht weh. […] was schadet es uns, andere durch eine solche willkürlich gegriffene zeitliche Einschränkung nicht zu benachteiligen? […] Sie können konkret etwas tun, indem Sie diese Rückwirkung […] unbefristet aussprechen.“
Diesem Anspruch genügen CDU, SPD und FDP nicht, was auch daran liegen mag, dass dieses Vorhaben ein politischer Kompromiss ist, geschlossen von Menschen, die selbst bei der Anhörung nicht dabei waren.
Ich bin jedoch dafür. Die nun künftig geltende Rückwirkungsregel ist bis zum Jahr 2022 begrenzt und privilegiert somit nur Studierende, die ihre Scheine während Corona gemacht haben, aber nicht solche, die sich während Corona bereits auf das erste Staatsexamen vorbereitet haben. In meinen Augen erscheint diese Rückwirkungsgrenze nicht nachvollziehbar. Ich sage es einmal so: Studierende, die das erfolgreich beklagen, haben mindestens einen Bachelor verdient.
(Beifall bei den GRÜNEN - Olaf Meister, GRÜNE, lacht - Guido Kosmehl, FDP: Das ist klar!)
Deshalb, meine Damen und Herren, unser Änderungsantrag, zu dem ich um namentliche Abstimmung bitte.
(Guido Kosmehl, FDP: Oh!)
Herzlichen Dank.