Karin Tschernich-Weiske (CDU):

Mit der 19. Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist ein landesweites Moratorium zur Schulentwicklungsplanung in Kraft getreten. In der Übergangsregelung des § 86d des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wurde das Datum auf den 31. Juli 2029 geändert. Damit gelten die bisherigen Landesvorgaben zu Mindestschülerzahlen, Klassengrößen und Zügigkeiten bis zum Juli 2029 fort.

Jetzt fragen sich aber viele Schulen und Schulträger, wie es dann weitergehen soll. Hat die Landesregierung eine Perspektive für die Schulen und die Schulträger im Land?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Minister Riedel, bitte.


Jan Riedel (Minister für Bildung):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Tschernich-Weiske, ja, wir haben einen Plan, und ja, wir haben klare Perspektiven - vielleicht das erst einmal vorweg. Mit dem von Ihnen angesprochenen Moratorium - ich danke den Abgeordneten im Parlament dafür, dass wir das mit der Novellierung des Schulgesetzes auf 2029 hinbekommen haben - haben wir die Gelegenheit, die uns vorliegenden neueren Erkenntnisse, z. B. die Auswertung der 8. Regionalisierten Bevölkerungsprognose, also die Zahlen, die wir sozusagen real aus den Landkreisen und den Städten gespiegelt bekommen, zu verarbeiten. Daraus sehen wir die tatsächlichen Geburtenzahlen der Jahre 2025 und 2026. Der sogenannte Expertenbericht zum Lehrkräftebedarf über das Jahr 2030 hinaus - all diese Komponenten sind wichtig, um noch einmal dezidierter auf die Schulentwicklungsplanung bzw. auf die Schulnetzplanung für die Zukunft zu schauen.

Es kommt ein Element hinzu, das ich in diesem Hohen Haus immer wieder betont habe, nämlich die Frage der Daseinsvorsorge. Ich denke, viele teilen mit mir die Annahme, dass, wenn die Schule im ländlichen Raum geht, dann auch Kultur geht, dann auch Perspektiven gehen, vor allen Dingen für junge Familien, und dann vor allen Dingen das Vertrauen geht, und zwar das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unseres Staates. Es geht dabei auch um die Frage, wie unsere Zukunftschancen in Sachsen-Anhalt aussehen, das größtenteils von ländlichen Räumen geprägt ist.

Deswegen war es mir, war es uns wichtig, die Schulentwicklungsplanung 2027 bis auf das Jahr 2029 zu strecken und die alten Regelungen weiterhin gelten zu lassen, um uns Zeit zu verschaffen, mit den Schulträgern - das sind sowohl die Landkreise als auch die Städte - noch einmal ganz genau zu schauen, wie wir das zukünftige Schulnetz gestalten wollen. Und genau dabei sind wir schon.

Der zuständige Referatsleiter reist durch die Landkreise, gleicht Zahlen ab und diskutiert Möglichkeiten der zukünftigen Schulstruktur. Das ist sehr wertvoll für uns, weil wir daraus schon Konsequenzen ziehen konnten und natürlich sowohl mit den Landkreisen als auch mit den Städten kommunizieren können, damit diese wissen, worauf sie sich einstellen müssen. Natürlich haben diese nicht die Zeit, bis Mitte 2027 zu warten, sondern sie müssen jetzt anfangen, wenn sie bis zum Jahr 2029 etwas Tragfähiges mit ihren Entscheidungsgremien diskutieren und dann auch gute Entscheidungen treffen wollen.

Deswegen gibt es gewisse Parameter, die ich schon jetzt kundtun kann, an denen wir die Schulentwicklungsplanung ab dem Jahr 2029 ausrichten werden. Dabei ist klar, dass wir an verschiedene Faktoren heranmüssen. Das Erste sind die sogenannten Mindestjahrgangsstärken, d. h. sowohl der Anfangsklassen als auch der Anfangsklassen in der Oberstufe. Dort müssen wir auf andere Zahlen kommen. Ansonsten ist ein Großteil unserer Gymnasien, unserer Oberstufen, unserer Gesamtschulen und auch weiterführenden Schulen gefährdet.

Wir denken über eine Schülerzahl von 50 im ländlichen Raum nach, also an den Gymnasien, an den Gesamtschulen und in den Oberstufen. Dann ganz klar: kleine Grundschulen. Wir haben im ländlichen Raum viele kleine Grundschulen und haben bislang ein Zahlenwerk vorliegen, das es schwer möglich macht, Grundschulen mit weniger als 60 Schülern zu erhalten. Wir gehen in unseren Überlegungen jetzt so weit, dass wir sagen: Wir wollen es - sollten die Schulträger, also die Städte und Gemeinden, das mittragen - ermöglichen, auch die Grundschulen im ländlichen Raum zu erhalten, auch unter diesen Zahlen. Wir werden diese Grundschulen erhalten bzw. wir werden jedenfalls die Möglichkeiten dafür schaffen, diese zu erhalten. Dann müssen wir uns an der Stelle bzw. die Schulen, auch die Schulträger, Gedanken machen, wie wir dort Unterricht organisieren.

Ich kann mit einer Grundschule mit 40 Schülerinnen und Schülern nicht mehr alle Klassen in der Form anbieten. Aber da gibt es sehr gute Modelle. Ich bin erst vor Kurzem in einer Grundschule gewesen, in der in Stammgruppen unterrichtet wird, bei dem man sozusagen jahrgangsübergreifende Modelle fährt, um auch in den kleinsten Strukturen so etwas anzubieten. Auch in diese Richtung überlegen wir.

Ich möchte immer wieder betonen: Die Schulträger sind diejenigen, die am Ende die Entscheidung treffen. Wir setzen nur die Parameter. Wenn Schulträger dazu bereit sind, dann werden wir gemeinsam mit ihnen diesen Weg gehen.

Eine dritte Komponente sind die sogenannten Campus-Schulen

(Zustimmung von Marco Tullner, CDU)

- danke  , mit denen wir schon unterwegs sind. Der Kollege applaudiert, weil er so etwas aus seinem Wahlkreis schon kennt. Höhnstedt ist ein gutes Beispiel dafür, wo Grundschule und weiterführende Schule sehr eng miteinander kooperieren, sich auch gegenseitig helfen und somit auch Durststrecken, wie Ausfall, längere Krankheitstage von Lehrkräften, selbst in kleinsten Strukturen ausgleichen können.

(Marco Tullner, CDU: Das bleibt auch so!)

- Das bleibt auch so, sehr richtig, sehr geehrter Herr Abg. Tullner. - Deswegen müssen wir aber auch dafür sorgen, dass es schulgesetzlich möglich bleibt. Es ist jetzt schon möglich, Kooperationen zwischen Schulen - Achtung: gleicher Schulformen - zu schließen. Das ist gut. Wir wollen das aber erweitern, indem wir sagen: Kooperation ist uns eigentlich zu wenig. Unter einer Campus-Schule stellen wir uns einen Schulverbund von Schulen unterschiedlicher Schulformen vor.

Gehen Sie bitte einmal in den ländlichen Raum, dann sehen Sie kleine Grundschulen, kleine Sekundarschulen oder Gemeinschaftsschulen, vielleicht auch zu kleine Gymnasien. Wir müssen diesbezüglich überlegen, wie wir diese Schulformen bei zurückgehenden Schülerzahlen langfristig sichern können. Da ist für uns das Mittel der Wahl die sogenannte Campus-Schule, d. h. Schulstrukturen unterschiedlicher Schulformen, die für sich nicht mehr bestandsfähig sind, in einer gemeinsamen Schulstruktur, in einem Campus aufgehen zu lassen. Das kann erst einmal ein ideeller Campus sein. Das müssen nicht zusammenliegende Schulgebäude sein. Das wäre natürlich optimal. Aber wir wissen, dass wir das den Schulträgern nicht ad hoc zumuten können. Das können aber über die Jahre, über die Jahrzehnte natürlich auch physische Schulstrukturen werden, die zusammenwachsen, in denen wir aber die Bildungsgänge dennoch differenziert abbilden: gymnasialen Bildungsgang, Sekundarschulbildungsgang, vielleicht sogar Förderschulen, Grundschulen, berufliche Schulteile etc. dort mit integrieren. Das halten wir für eine wirklich gute Neuerung.

Das kommt auch bei den Schulträgern, vor allem im ländlichen Raum, sehr gut an, weil es ihnen die Möglichkeit gibt - über das, was wir jetzt schon im Schulgesetz stehen haben  , Schulverbünde über Schulformgrenzen hinweg zu gründen, aber - Achtung! - auch unabhängig davon, ob eine dieser Schulformen überhaupt noch bestandsfähig ist. Es geht um die Summe der Teile und nicht um das Teil an sich.

Deswegen ist das für uns eine ganz wichtige Botschaft und deswegen bin ich auch dankbar für die Frage bezüglich der Schulträger. Wir sind dort maximal flexibel auf dem Weg, mit ihnen gemeinsam die Schulstrukturen zu erhalten und die Kultur und auch die Zukunftsfähigkeit, vor allen Dingen der ländlichen Räume, zu erhalten. Wir erhalten die Schulen im ländlichen Raum. Das ist eine ganz wichtige Botschaft, die von uns jetzt schon an die Schulträger ausgeht, die wir auch öffentlich kommunizieren. Das wird sich dann auch Ende dieses Jahres/Anfang 2027 in einer dezidierten gesetzlichen Planung dazu niederschlagen, sodass die Schulträger auch die Planungsgrundlage haben, um in die Schulentwicklungsplanung für das Jahr 2029 und folgende Jahre einzutreten.

Bis dahin - das ist vielleicht noch wichtig - besteht erst einmal kein Bedarf, unnötig Schulstrukturen anzufassen. Die meisten Schulträger haben das mit dem Moratorium auch verstanden. Ich sage es trotzdem noch einmal ganz deutlich: Es gibt jetzt keinen Grund, unnötig und vorschnell Entscheidungen zu treffen. Wir warten gemeinsam diesen Klärungsprozess und die gesetzlichen Grundlagen ab. Die Perspektiven geben wir jetzt schon. Vielen Dank für die Frage, dass ich die Antwort öffentlich darlegen durfte. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. -