Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):
Ich muss kurz feststellen: Der Minister verwendet einen Rassismusbegriff und hat keinen blassen Schimmer, was er damit meint. Gut, wie dem nun sei, das nehmen wir zur Kenntnis.
Jetzt zum Gesetz. Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab unseren Dank dafür zum Ausdruck bringen, dass die Regierung und die Mehrheit in diesem Parlament die Kulturförderung nicht mehr nur dem Exekutivhandeln des zuständigen Ministeriums überlassen will, sondern sich bereit zeigt, die Kulturförderung in den festen Rahmen eines Gesetzes zu stellen. Das begrüßen wir ausdrücklich; denn auch uns ist die Kultur eminent wichtig, so wichtig, dass wir sie an Stelle drei in unserem Regierungsprogramm erwähnt haben.
Sollten wir ab September im Lande die Regierung übernehmen, dann werden wir das Kulturfördergesetz deshalb auch nicht aufheben. Nein, wir lassen das Gesetz bestehen, wir werden es nur ein wenig ändern; denn so erfreulich der Umstand ist, dass es nun ein Gesetz gibt, so enttäuschend, ist doch leider einiges von dem, was darin steht.
Zu bemängeln wäre, dass das Gesetz den Gegenstand der Kulturförderung gedankenlos als Kunst und Kultur paraphrasiert, aber weder eine Definition des einen noch des anderen anbietet. Aus dem Kontext erschließt sich, dass mit Kultur wohl im Wesentlichen Kunst- und Museumsförderung gemeint sein muss. Aber ein Kulturfördergesetz sollte doch präzise zu sagen wissen, was es unter Kultur versteht.
Dass man mit § 9 die sogenannte Soziokultur in das Gesetz aufgenommen hat, ist eine punktuelle Erweiterung des Kunst- und Kulturverständnisses, bleibt jedoch ein unsystematischer Vorstoß und ist so gesehen auch nicht mehr als ein weiteres Zeichen der allgemeinen Gedankenlosigkeit.
Dass man Klimaschutz und Nachhaltigkeit - § 29 - noch vor der Traditions- und Heimatpflege - § 30 - eingefügt hat, ist eine absurde Hierarchisierung, ganz abgesehen davon, dass der sogenannte Klimaschutz in einem Kulturfördergesetz nun wirklich nichts zu suchen hat.
(Zustimmung bei der AfD)
Ebenso wie das bürgerschaftliche Engagement in § 31.
Dieses Kulturfördergesetz ist ein disparates Sammelsurium unterschiedlichster Wünschbarkeiten aus der Perspektive der Altparteien. Letztlich wird die Aufwertung der Kulturförderung, die mit dem Gesetz verbunden sein könnte, so durch das Gesetz selbst wieder zunichte gemacht. In Ermangelung eines klaren Kulturbegriffs ergeht man sich in einem süßlich-nichtsagenden Vielfaltslobgesang.
§ 2 Abs. 2 des Gesetzes etwa lautet - ich zitiere :
„Die reiche Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts schöpft aus ihren unterschiedlichen Regionen, historischen Traditionen, ihrer Vielfalt und dem Austausch einheimischer sowie nationaler und internationaler Kulturschaffender.“
Da man keinen Kulturbegriff hat, verlegt man sich auf die Kulturlandschaft, die hier wohl nicht als Gegenbegriff zur unberührten Naturlandschaft gemeint ist, sondern als die Metapher für die Gesamtheit der Kultur im Lande steht. Diese wird wortreich aufgerufen, wobei alles und nichts über sie ausgesagt wird.
Wie wäre es denn, wenn Sie einfach das Selbstverständliche in das Gesetz geschrieben hätten, dass nämlich die Kultur in Sachsen-Anhalt ein Teil der deutschen Kultur ist, zur deutschen Kultur viel beigetragen hat und weiter beitragen kann und damit unser nationales Erbe bereichert?
(Beifall bei der AfD)
Wir werden das Gesetz jedenfalls dahin gehend ändern, dass wir ihm einen klaren Kulturbegriff geben. Kultur ist in erster Linie das, was nationale Identität spendet. Die deutsche Kultur, auch und gerade in Sachsen-Anhalt, ist das, was es mir ermöglicht, mich als Deutscher zu verstehen. Kultur in Sachsen-Anhalt ist deutsche Kultur und die Kulturförderung hat dessen inne zu sein.
Da die Autoren dieses Gesetzes von Kultur nur wenig verstehen, wundert es nicht, dass sie im neuen § 2 Abs. 6 meinen, Kultur als Faktor der Standortentwicklung und als Mittel zur Steigerung der Attraktivität des Landes als Wirtschafts- und Tourismusstandort rechtfertigen zu müssen. Solche billigen ökonomischen Legitimationsnarrative weichen vor dem Eigensten der Kultur zurück. Wer Kultur versteht, wer weiß, was Kultur ist, der weiß, dass Kultur sich durch die Kultur selbst legitimiert und nicht solche Krücken braucht.
(Beifall bei der AfD)
Um das Maß des kulturlosen Technokratentums voll zu machen, werden im neuen § 39 umfassende Evaluationsmaßnahmen festgeschrieben, also noch mehr Bürokratie. Auch diesen Evaluationszirkus werden wir abschaffen. Mehr Freiheit, mehr Kulturverständnis und klare nationale Akzente statt eines stupiden Bundeslandregionalismus. Das wird unser Weg in der Kulturförderung sein. - Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)