Rainer Robra (Staats- und Kulturminister):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Verfassung, die sich 1992, wie es in der Präambel heißt, das Volk von Sachsen-Anhalt in freier Selbstbestimmung und in Achtung der Verantwortung vor Gott gegeben hat, verpflichtet Staat und Kommunen Kunst und Kultur zu schützen und zu fördern. Dieses Staatsziel gewährt keine Ansprüche, aber es gebietet, dieses Ziel nach besten Kräften anzustreben und sein Handeln danach auszurichten. Das ist die praktische Seite, die materielle Basis des großen Freiheitsversprechens an Kunst und Kultur. Es ist Teil dessen, wofür viele Menschen 1989 hier auf die Straße gegangen sind.

Heute lösen wir dieses Versprechen endlich vollständig ein. Denn das Nähere zu regeln, hat unsere Verfassung dem Gesetzgeber schon damals aufgetragen. Der im Wesentlichen vom früheren Abteilungsleiter Herrn B. entwickelte Gesetzentwurf, der durch die Ausschussberatung noch gewonnen hat, beschreibt nun endlich, was wir in Sachsen-Anhalt alles unter Kunst und Kultur verstehen, auch als Bildungsangebot und Wirtschaftsfaktor. Es stellt klar, welche zentralen Kulturbereiche und Infrastrukturen Unterstützung erwarten dürfen. Eine Förderung, die die Eigenständigkeit von Kunst und Kultur sowie deren Entwicklung nach eigenen Grundsätzen und eigenem Selbstverständnis zu respektieren hat, hebt das Gesetz hervor. Damit schaffen wir Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Transparenz. Dahinter kommt niemand mehr zurück.

Der Gesetzentwurf richtet sich nicht gegen die AfD, aber es kommt zur rechten Zeit. Jetzt endlich schützt die höchste Autorität im Land, der Gesetzgeber, Kunst und Kultur in unserem wunderschönen Sachsen-Anhalt vor neuen Angriffen gegen die Werte, für die alle Menschen stehen, die in Kunst und Kultur tätig sind oder jeden Tag zum treuen Publikum gehören.

(Zustimmung bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das sind jährlich bspw. allein 2 Millionen Museumsbesucher und 1,7 Millionen Besucher in den Bibliotheken. Unsere öffentlichen Bühnen erfreuen jährlich rund 500 000 Gäste. Das sind im Bundesvergleich überdurchschnittlich viele und annähernd so viele wie in den Fußballstadien unseres Landes.

Getragen wird das alles von unseren Kommunen und Tausenden von Mitgliedern unserer mehr als 600 Kultur- und Fördervereine. Auch das sind pro Kopf mehr als in jedem anderen Bundesland. Sie haben sich gerade zu einem Netzwerk zusammengeschlossen.

Meine Damen und Herren! Heimat und Identität, Nation und Vaterland, auch Patriotismus sind Begriffe, die wir uns nicht wegnehmen lassen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zustimmung von Guido Heuer, CDU - Zuruf von der AfD)

Niemand muss uns an die damit verbundenen Werte erinnern.

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD, lacht)

Sie prägen die Praxis unserer Kulturpolitik, angefangen bei der Himmelsscheibe von Nebra, der Schamanin von Bad Dürrenberg und den Merseburger Zaubersprüchen, die wir gerade auf dem Weg zum Welterbe begleiten. Um König Heinrich I., der kluge Bündnisse schmiedete und dessen Herzensort Quedlinburg gerade erblüht, Kaiser Otto den Großen, dessen Grab wir vor dem Verfall retten und der weit mehr als ein Deutscher war, Luther, Bad Lauchstädt, Bismarck, dessen Geburtsort Schönhausen hergerichtet wird, und Nietzsche, dem alles Engstirnige fremd war, kümmern auch wir uns.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Aber es geht weit darüber hinaus. Unsere großartigen Dome und Klöster, darunter das Kloster Unser Lieben Frauen mit seiner internationalen Gegenwartskunst und die Moritzburg mit ihrer bedeutenden Sammlung der klassischen Moderne und aus Tagen der DDR, Melanchthon, Cranach, Gericke, August Hermann Francke, Telemann, Bach, Händel, Moses Mendelssohn, Winckelmann, Fürst Franz und sein Gartenreich, Gottfried August Bürger, Novalis, Kurt Weill, das Bauhaus in Magdeburg als die Stadt des neuen Bauwillens, Junkers, unsere Gegenwartskünstler wie Neo Rauch, Nora Mona Bach oder Moritz Götze, die Träger des Klopstock-Preises und andere Schriftsteller, nicht zuletzt des mitteldeutschen Verlages, die Bibliotheken, Museen, Theater, Orchester und Chöre, auch Festivals und noch viel mehr bis in die Gegenwart hinein - das alles steht für jeweils eine Facette im Kaleidoskop unserer an Welterben, also touristischen Premium-Destinationen reichen Kulturlandschaft.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei der Linken, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Ja, und alle diese guten Seiten der deutschen Geschichte schützen, pflegen und fördern wir stetig und beharrlich, wie es das Gesetz nun zum Ausdruck bringt.

Ein starkes, selbstbewusstes, geeintes Deutschland und ein gemeinsames Europa der Vielfalt mit einem offenen und neugierigen Blick der Welt zugewandt, sind keine Gegensätze. Aber wir bekennen uns im Bewusstsein unserer Verantwortung vor der Welt auch zu den negativsten Seiten unserer Geschichte. Daran zu erinnern ist nicht die Verewigung eines Schuldkomplexes, nicht die künstliche Aufrechterhaltung eines Schuldgefühls, kein ritueller Schuldkult, wie abschätzig polemisiert wird, und auch schon lange keine Vergangenheitsbewältigung mehr, sondern die ernsthafte Mahnung, möge es nie wieder passieren, nirgendwo auf dieser Welt.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei der Linken, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Deswegen schützen und fördern wir jüdische Kultur und ihr Erbe und betreiben die Gedenkstätten sowie das Grüne Band. Nicht zuletzt unterstützen wir das Nationale Zentrum Kulturgutverluste bei uns in Magdeburg.

Meine Damen und Herren! Kunst und Kultur sind frei. Um vital zu sein, brauchen sie Freiräume, in denen sie sich entfalten können. Solche Gelegenheiten kann der Staat schaffen. Das ist sein Auftrag. Kulturpolitik ist die Kunst des Ermöglichens. Kunst und Kultur sind niemandem untertan, keiner Herrschaft dienstbare Magd und keiner Ideologie unterworfen.

Ja, ich muss nicht alles fördern; das ist vollkommen richtig, aber ich muss alle gleichbehandeln, und zwar nach ausschließlich künstlerischen Maßstäben. Wenn wir zur Abwehr von nationalsozialistischem Gedankengut, von Antisemiten und Rassisten bewusst Grenzen ziehen, brauchen wir dafür eine gesetzliche Grundlage, die vor der Verfassung Bestand hat, wie unser neues Gesetz.

Was strafrechtliche Normen verletzt, ist kein Fall für die Kulturpolitik, sondern für den Staatsanwalt.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei der Linken, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Die AfD Sachsen-Anhalt stellt diesen Gesellschaftsvertrag infrage wie andere zuvor in den deutschen Diktaturen. Tucholsky brachte es einst auf den Punkt: „Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen.“

(Lachen)

Wie seltsam ist doch, was unserem Kulturland Sachsen-Anhalt verordnet werden soll und wie respektlos unseren Kulturschaffenden gegenüber. Glaubt jemand ernsthaft, Sachsen-Anhalt sei ein pathologischer Fall von Nationalmasochismus und fehlendem Selbstbewusstsein, aus Hemmung und Schwäche, geplagt von einer Identitätsstörung, getrieben von einem manisch-national-masochistischen Zwang zur Tradition der Traditionsvernichtung?

(Lachen bei der Linken - Eva von Angern, Die Linke: Das sind alles Zitate!)

- Alles Zitate.

(Lachen - Eva von Angern, Die Linke: Damit ist das klargestellt! - Unruhe)

Wir, also Sachsen-Anhalt, litten an der Perpetuierung einer Neurose, von der man unser Land durch eine neue patriotische Kulturpolitik heilen müsse, die - Zitat - eine unverkrampfte und auf gesunde Weise selbstbewusste deutsche Identität fördert. Das große Ziel sei eine Wende auf allen Gebieten, mit der das große Vorbild Viktor Orbán gerade krachend gescheitert ist.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP - Daniel Roi, AfD: Jetzt scheitert gerade jemand anderes!)

In der Logik dieser Unterwerfung von Kunst und Kultur unter ein staatlich vorgegebenes völkisches Leitbild liegt es dann, in offener verfassungswidriger Weise, von Staats- und Steuergeld nur noch Aktivitäten zu fördern, die einen Beitrag zu deutscher Identitätsfindung leisten und das Heimatgefühl und die Nationalidentität stärken.

Dass Traditions- und Heimatpflege nicht zuletzt in niederdeutscher Sprache erhalten werden, das versteht sich für uns von selbst.

(Oliver Kirchner, AfD: Na ja!)

Wir fördern das, darüber gibt es keinen Dissens, und zwar über den Landesheimatbund, dessen Präsident Marco Tullner ist.

Kunst und Kultur, meine Damen und Herren, sind in Sachsen-Anhalt generell in guten Händen. Ich bin den kulturellen Einrichtungen in Sachsen-Anhalt dankbar, dass sie so selbstbewusst, klar und engagiert für ihre ureigenste Freiheit eintreten. Selbstverständlich trägt Kultur zum Ansehen des Landes und zur Landesidentität bei, wie es genauso in § 15 Nr. 13 des Gesetzes heißt. Dieser dynamische Prozess ist aber niemals beendet, und niemand hat das Recht, Kunst und Kultur zur Aufrechterhaltung eines vermeintlich abgeschlossenen Weltbildes in seinen Dienst zu stellen.

In unserer Kulturgeschichte, meine Damen und Herren, hat es vom Heiligen Römischen Reich der Ottonen bis heute kaum jemals Kulturbrüche gegeben, wie man sie uns nun zumuten will. Vielleicht in den nachreformatorischen Wirren, in Bismarcks Kulturkampf, im Nationalsozialismus und mit dem 11. Plenum des ZK der SED im Jahr 1965, dem „Kahlschlagplenum“.

Meine Damen und Herren! Die Wende in den Jahren 1989 bzw. 1990 war eine Rolle nach vorn, die Wende der AfD wäre eine Rolle rückwärts. Das steckt wirklich hinter „deutsch denken“ statt „modern denken“.

Sapere Aude! Gebrauche deinen Verstand, Volk von Sachsen-Anhalt, und hüte dich vor denen! - Danke.

(Beifall bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Minister, es gibt eine Nachfrage von Herrn Tillschneider. - Bitte.


Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):

Herr Robra, Ihre Rede hat mich wirklich sehr erheitert und förmlich erfrischt; denn ich stelle fest, dass Sie wirklich in weiten Teilen von der AfD abgeschrieben haben, mal mit und mal ohne Anführungszeichen.

Es ist besonders belustigend, dass Sie einerseits versuchen, irgendwie in unsere Totalität hineinzufinden - das hat man am Anfang Ihrer Rede gemerkt - und dann am Ende andererseits versuchen, sich von uns abzugrenzen. Beides geht nicht, das widerspricht sich, und das macht den ganzen Versuch untauglich und lässt ihn in sich zusammenfallen.

Unabhängig davon habe ich eine Frage, und zwar zu diesem Gesetz und zur Kunstfreiheit. Wie verträgt sich diese bzw. das Bekenntnis, dass die Kunst unabhängig von der Weltanschauung gefördert werden soll, mit der Ausschlussklausel, dass Kunst im Geist des Nationalsozialismus, wobei ich keine solche Kunst kenne, nicht gefördert wird. Das ist klar, darin sind wir uns alle einig, das ist ein präziser Begriff, und man kann feststellen, ob es eine solche Kunst ist oder nicht.

Dort steht aber auch, dass Kunst, die irgendwie rassistisch sein soll, nicht gefördert werden soll. Rassismus ist nun allerdings ein höchst dehnbarer Begriff, mit dem, wie Sie wissen, viel Schindluder getrieben wird. Alle sprechen davon, jeder meint etwas anderes. Nach der Auffassung der Linken ist wahrscheinlich alles, was wir treiben, Rassismus, und auch viel Kunst ist dann Rassismus. Halten Sie es wirklich für glücklich, diesen Begriff als Ausschlusskriterium in das Gesetz zu schreiben?


Rainer Robra (Staats- und Kulturminister):

Zunächst zu Ihrer Gesamtwürdigung. Das ist eine sehr egozentrische Sicht, Herr Dr. Tillschneider, dass Sie sozusagen das Weltkind in der Mitte sind, und ich rede gewissermaßen drumherum. Wenn Sie den Text nachlesen, dann werden Sie die Anführungsstriche noch deutlicher sehen und Sie werden diese Anführungsstriche, die Zitate aus Ihrem Regierungsprogramm, dann in den Kontext so einordnen können, wie ich es vorgetragen habe.

Dass es in Ihren Ohren möglicherweise anders klingt, das hängt mit Ihrer Sicht auf das Gesamtproblem zusammen. Aber ich denke, wenn Sie es lesen, dann werden Sie sehr deutlich sehen, dass und wie und warum ich mich davon, und zwar, wie ich fand, sehr deutlich, distanziert habe.

(Beifall)

Die Fragen, die Sie zum Thema Rassismus, möglicherweise auch Antisemitismus, aufgeworfen haben, sind im Lande Sachsen-Anhalt seit der letzten Verfassungsänderung beantwortet. Wir haben in unserer Landesverfassung einen klaren Auftrag, dem entgegenzutreten und diesen klaren Auftrag - es ist singulär; das gibt es in anderen Ländern nicht - in unserer Landesverfassung setzt das Gesetz in diesem Punkt eins zu eins um.

Deswegen richten Sie die Fragen, die Sie stellen, bitte an die Landesverfassung, vielleicht kaufen Sie einen Kommentar zur Landesverfassung, dann finden Sie die klugen Ausführungen, die es dazu gibt. Es gibt eine ganze Reihe von Aufsätzen, die sich damit beschäftigen, wie die Begriffe verfassungsrechtlich in den Griff zu bekommen sind. Erwarten Sie von mir jetzt bitte keine politikwissenschaftliche oder verfassungsrechtliche Vorlesung. Schauen Sie in unsere Landesverfassung, das täte Ihnen ohnehin gut.

(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Das ist aber eine schwache Antwort!)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Minister.