Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Wir sind am Ende der Debatte angelangt.

Abstimmung

Wir haben die Beschlussempfehlung und drei Änderungsanträge. Wenn Sie einverstanden sind, dann stimmen wir zuerst über die Änderungsanträge ab. Dabei müssen wir aufgrund des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über den Antrag in der Drs. 8/7001 namentlich abstimmen. Das richtet sich nach § 75 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung. Es reicht also, wenn eine Fraktion das verlangt. - Es steht darin. Herr Kosmehl wiegt aber den Kopf.

(Guido Kosmehl, FDP: Der andere ist weitergehend!)

- Wie bitte?

(Guido Kosmehl, FDP: Weitergehend!)

- Nein. Er ist nicht weitergehend.

(Guido Kosmehl, FDP: Doch!)

Wir gehen in der Reihenfolge vor, weil man kaum sagen kann, welcher Antrag weitergehend ist. Darüber haben wir uns eben auch unterhalten. Deswegen lasse ich in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge, nach der Nummerierung, abstimmen. Deswegen kommen wir zuerst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke in der Drs. 8/6999. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die fraktionslose Abgeordnete und die Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? - Das ist das übrige Haus. Gibt es Stimmenthaltungen? - Nein. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der Linken abgelehnt worden.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Guido Kosmehl, FDP, meldet sich zu Wort)

- Entschuldigung, Herr Kosmehl.


Guido Kosmehl (FDP):

Entschuldigen Sie, Frau Präsidentin, Sie haben sich jetzt nicht in der Lage gesehen, von den beiden Anträgen den weitergehenden Antrag festzustellen.

(Eva von Angern, Die Linke: Guido!)

Damit kommen Sie zu der Erkenntnis, dass sie inhaltsgleich sind. Sie haben jetzt einen Antrag abstimmen lassen nach dem Eingang und haben dazu ein Votum des Plenums bekommen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Nein, nein!)

Jetzt über dieselbe Sache, inhaltlich   Sie haben gesagt, sie sind gleich zu behandeln  , noch einmal abzustimmen, halte ich für schwierig, aber das entscheiden Sie.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Ich habe nur gesagt: Ich kann nicht feststellen, welcher weitergehend ist, und sie widersprechen sich nicht. Deswegen sieht die Geschäftsordnung für solche Fälle vor, dass wir darüber in der Reihenfolge des Eingangs abstimmen.

(Guido Kosmehl, FDP: Aber wenn er inhaltlich abgelehnt ist!)

Wenn wir jetzt nicht darüber abstimmen, dann erhöhen wir nicht die Rechtssicherheit dieses Verfahrens.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Deswegen werde ich jetzt diese namentliche Abstimmung durchführen über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/7001. Namentliche Abstimmung nach § 75 Abs. 3

(Guido Kosmehl, FDP: Auf welcher Grundlage?)

der Geschäftsordnung. Herr Feuerborn wird die Namen verlesen. Sie antworten bitte mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“. Wir werden das Ergebnis dann feststellen. - Herr Feuerborn, bitte.

(Namentliche Abstimmung)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Damit ist die namentliche Abstimmung beendet. Wir zählen die Stimmen aus.

(Frank Bommersbach, CDU, meldet sich zu Wort - Guido Kosmehl, FDP: Herr Bommersbach!)

- Herr Bommersbach.


Frank Bommersbach (CDU):

Frau Präsidentin, ich würde meine Stimme gern noch abgeben!


Olaf Feuerborn (Schriftführer):

Herr Bommersbach?


Frank Bommersbach (CDU):

Nein.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank. - Gibt es noch jemanden, der seine Stimme abgeben möchte? - Nein. Dann können wir jetzt die Stimmen wirklich auszählen.

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung: 16 Abgeordnete haben mit Ja gestimmt, 60 mit Nein. Mit den Nicht-Anwesenden kommen wir auf eine Gesamtsumme von 97; das passt also. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Herr Kosmehl, Sie hatten sich gemeldet. Oder sollen wir erst noch über den anderen Antrag abstimmen?


Guido Kosmehl (FDP):

Nein, an der Stelle, Frau Präsidentin. Weil Sie jetzt die sitzungsleitende Präsidentin sind, würde ich Sie bitten, dass wir uns im nächsten Ältestenrat noch einmal die Auslegung der Geschäftsordnung zu Gemüte führen. Diese ist ziemlich eindeutig. Wenn Sie die Entscheidung treffen, dass es unklar ist, ist derjenige, der zuerst eingereicht worden ist, der weitergehende Antrag, und dann ist logisch, was mit dem anderen passiert, wenn ich über den einen abstimmen lasse. Im Endeffekt bitte ich darum, dass wir das im Ältestenrat noch einmal behandeln.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Das können wir gern machen. Es geht ja auch um die Frage, ob die beiden Anträge sich widersprechen. Das tun sie nicht und dann muss man sie genau nebeneinanderlegen. Ich glaube, es erhöht die Rechtssicherheit, wenn wir so vorgehen, wie wir vorgegangen sind.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wir können das aber mit Ruhe noch einmal im Ältestenrat thematisieren.

Ich mache jetzt aber weiter in dem Abstimmungsverfahren. Wir kommen zu dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Regierungsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Keiner. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die fraktionslose Abgeordnete und die Fraktion Die Linke. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen worden.

Ich setze voraus, dass wir jetzt über die selbstständigen Bestimmungen in der Gesamtheit abstimmen können. Wer diesen selbstständigen Bestimmungen seine Zustimmung gibt, bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Keiner. Enthaltungen? - Bei der AfD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der fraktionslosen Abgeordneten und bei der Fraktion Die Linke. Damit sind die einzelnen Bestimmungen angenommen worden.

Die Gesetzesüberschrift lautet „Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Im übrigen Haus. Damit ist auch die Gesetzesüberschrift angenommen worden.

Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmen kann, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die übrigen Mitglieder des Hauses, Fraktionen und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist das Gesetz beschlossen worden,

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

und wir kommen zum Ende des Tagesordnungspunktes 16.