Vizepräsident Wulf Gallert:
Danke. - Es gibt Redebedarf von Frau Gensecke, wenn ich das hier richtig gesehen habe. - Frau Gensecke, maximal drei Minuten. Sie haben das Wort, bitte sehr.
Katrin Gensecke (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eine kleine Gesetzesänderung, aber mit großer Wirkung. Seit sechs Jahren gibt es das Landarztprogramm des Landes Sachsen-Anhalt.
Die ersten Studierenden haben im Wintersemester 2020/2021 ihr Studium aufgenommen, und wenn alles gut geht, dann beenden sie bald ihr Praktisches Jahr. Die neuen Landärzte und Landärztinnen werden dann in Zukunft als Allgemeinmediziner in unterversorgten oder drohend unterversorgten Gebieten, also vornehmlich im ländlichen Raum, mindestens zehn Jahre vor Ort tätig sein. Und wer weiß? - Vielleicht bleiben einige von ihnen noch viel länger. Denn unser Land Sachsen-Anhalt ist ein schönes, ein attraktives Land.
Das Gesetz, das wir heute beschließen, hat während der Beratungsprozesse zwei Änderungen erfahren, zum einen eine Versorgungsermächtigung für die Kostenerstattung an die Kassenärztliche Vereinigung, die das Auswahlverfahren für die Studienplätze übernimmt. Und die zweite, viel spannendere Änderung: Durch die Absenkung der Härtefallquote ist es gelungen, die Quote für die zukünftigen Studienplätze von 7,8 % auf 8,8 % zu erhöhen. Es werden also vier Plätze mehr für das Medizinstudium der zukünftigen Landärzte zur Verfügung stehen. Das, finde ich, ist doch großartig. Diese Plätze summieren sich. Das heißt, im ersten Jahr sind es vier, dann acht, im dritten zwölf und 16 Plätze mehr. Damit gibt es mehr Land- und Amtsärzte in Sachsen-Anhalt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! An der Stelle möchte ich noch einmal allen ganz herzlich für die zügige Beratung bedanken und bitte um Zustimmung zu dem Gesetz. - Vielen Dank.