Daniel Roi (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ein halbes Jahr haben wir nun gebraucht, um das Rettungsdienstgesetz zu verabschieden. Es ist gesagt worden - das befürworte ich auch  , dass es eine breite Anhörung gab. Nachdem wir hier im letzten Jahr im Dezember die Einbringung hatten, ist ein halbes Jahr trotzdem relativ lang. Trotzdem wurden aber zwei zentrale Bestandteile und Hinweise der Hilfsorganisation nicht aufgenommen; deswegen hatte ich gerade noch einmal die Frage gestellt.

Ich verweise noch einmal auf das Schreiben der Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen, aller Hilfsorganisationen, die in unserem Bundesland maßgeblich sind. Insbesondere die verbindliche und solidarische Finanzierung, nach der ich eben gefragt hatte, des Wasser- und Bergrettungsdienstes nach § 33 durch alle Kostenträger sei hier erwähnt. Das war die Forderung, und aus unserer Sicht ist das ein Schritt, der überfällig ist.

Nehmen wir die DLRG als Beispiel. Sie ist immer da, wenn sie gerufen wird. Sie ist kein herkömmlicher Rettungsdienst, aber die DLRG ist wie der Rettungsdienst und die Feuerwehr immer da. Die Finanzierung vor Ort ist oft schwierig. Ich weiß, dass das Land die DLRG bei bestimmten Projekten unterstützt. Aber es geht letztendlich darum, dass man klarer regelt, auch auf Landesebene, dass man eine gewisse Grundlage ausfinanziert, die Beständigkeit herstellt. Denn es ist so, dass sie alle Gerätschaften und die Standorte immer bereithalten muss, und deshalb sollte man hier auch eine klare Regel schaffen. Das wäre auch unser Ansatz, nicht nur, sich immer auf das Ehrenamt zu verlassen, sondern auch eine gewisse Grundlage zu schaffen.

Ich hatte bei der Einbringung des Gesetzes im Dezember inhaltlich einiges gesagt. Moderne Technik und digitale Lösungen sind das eine, und das befürworten wir natürlich. Strukturen und Fachpersonal sind das andere. Der Rettungsdienst muss vor allem funktionieren. Die Innenministerin hat es gesagt: Dabei kommt es insbesondere auch auf die Hilfsfristen an. Diese müssen überall im Land zuverlässig funktionieren und eingehalten werden.

Der Telenotarzt und der Gemeindenotfallsanitäter können sinnvoll ergänzen. Das hatten wir auch schon zur Einbringung gesagt. Natürlich ist es gut, dass wir dazu einige Punkte in das Gesetz aufnehmen, zumal die Pilotprojekte im Prinzip funktioniert haben und immer noch funktionieren. Gleiches trifft auf die smartphonebasierte Alarmierung von freiwilligen Ersthelfern zu. Das wird hier und da schon praktiziert, auch über die Feuerwehrstruktur. Auch diese Regelung befürworten wir.

Doch ehrlicherweise muss man sagen, dass dieses Gesetz nicht der große Wurf ist. Herr Kurze hatte im Dezember bei der Einbringung selber gesagt, die letzte große Änderung des Rettungsdienstgesetzes sei 2012 gewesen. Jetzt kann man leicht ausrechnen: Das sind 14 Jahre. Jetzt könnte man sagen, man muss fast froh sein; denn beim Katastrophenschutzgesetz hat man 30 Jahre eigentlich nichts Gravierendes geändert. Insofern muss man für das Rettungsdienstgesetz fast dankbar sein.

Aber ich kann nur so viel sagen: Insbesondere bei den Großschadensereignissen, wo der Rettungsdienst eine Rolle spielt, diskutieren wir jedes Mal wieder über die Definition, über Zuständigkeiten und über Kostenübernahme. Das ist ein Zustand, der sich ändern muss, meine Damen und Herren.

Dieser vorliegende Gesetzentwurf ist deshalb auch typisch für das Regieren in Sachsen-Anhalt. Nie wird einmal richtig etwas angepackt, nie werden die großen Sachen angepackt. Es wird immer auf offensichtliche Notwendigkeiten reagiert. Das ist alles kraftlos und wird der Wichtigkeit und der Bedeutung des Rettungsdienstes für unser Flächenland nicht gerecht.

Wie eben erwähnt hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen vor zwei Tagen noch einmal ein Schreiben an die Innenministerin gerichtet, an den Innenausschuss, und da fragt man sich natürlich: Warum kann man nicht einmal auf diejenigen hören, die draußen vor Ort Dienst leisten?

(Zustimmung bei der AfD)

Warum konnte man die aufgeworfenen grundlegenden Probleme nicht lösen bzw. die Lösung in das Gesetz einarbeiten? Warum muss man das immer jahrelang diskutieren? Es gibt jedes Jahr die parlamentarischen Empfänge, auf denen die Papiere vorliegen, und alle sagen dann immer: Ja, das setzen wir um. - Jetzt muss man feststellen, dass es nicht gemacht worden ist.

Ich kann Ihnen aber sagen: Ab September ist das vorbei. Dann wird entschieden, dann wird umgesetzt. Die AfD-Fraktion ist der Meinung, dass Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz als Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsfürsorge wieder mehr im Fokus der Landespolitik stehen müssen. Deshalb werden wir als AfD nach der Regierungsübernahme ein modernes Gesetz schaffen, das die Aufgaben im Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in einem Gesetz zusammenführt.

(Zustimmung bei der AfD)

Wir können ohne Probleme ein übersichtliches Gesetz schaffen, das drei alte Gesetze ersetzt. Die Sachsen haben uns das vorgemacht. Dann muss man auch für zusammenhängende Fragen nicht mehr mehrere Gesetze parallel lesen und schafft ein weniger fragmentiertes Landesrecht. Das ist unser Ziel.

CDU, SPD und FDP kündigen das immer an. Sie reden jetzt auch auf den Wahlforen wieder darüber, aber sie machen es eben nicht. Genau das werden wir als AfD-Alleinregierung dann umsetzen. Denn weniger Gesetze bedeutet weniger Bürokratie für einen schlanken und übersichtlichen Staat zum Wohle unserer Bürger und aller, die sich im Rettungsdienst engagieren.

Zuletzt bleibt mir noch allen zu danken, die im Rettungsdienst engagiert sind. Unser Dank gilt ihnen, unsere große Anerkennung gilt ihnen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Wir werden uns der Stimme enthalten.

(Zustimmung bei der AfD)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Roi, es gibt mehrere Fragewünsche. Die Frage ist, ob Sie die beantworten wollen.


Daniel Roi (AfD):

Alles geklärt.

(Guido Kosmehl, FDP: Oh! - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Ganz offensichtlich ist dies nicht der Fall. Das tut mir leid, Herr Kosmehl, Herr Hövelmann und Frau Godenrath.