Stefan Ruland (CDU):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Gallert, ich hätte nicht damit gerechnet, dass ich Sie nachweisbar live und in Farbe richtigstelle. Denn normalerweise sind Sie immer sehr gut vorbereitet. Aber eine Sparkasse zur Privatbank zu degradieren, ist unwürdig. Das sind bekanntermaßen alles Anstalten des öffentlichen Rechts. Deswegen gibt es ein Sparkassengesetz und eine Sparkassenverordnung. Ich will das nur einmal klarstellen. Wir als Sparkässler sind stolz darauf, keine Privatbank zu sein, sondern eine Anstalt des öffentlichen Rechts.

Zum Thema Wero als neues Bezahlsystem. Herr Meister, ich beantworte die Frage: Wero bietet keinen Benefit über eine SEPA-Echtzeitüberweisung hinaus. Es wäre doch ein Irrwitz, eine Schnittstelle für eine vielleicht irgendwann einmal vorhandene Funktion zu basteln, wenn man auf einen Gebührenbescheid oder auf einen Bußgeldbescheid schon jetzt einfach einen QR-Code drucken kann, der mit der Banking-App der Hausbank - das kann auch eine Privatbank sein, alternativ auch eine Anstalt des öffentlichen Rechts  , eingescannt werden kann, um dann in der App eine Echtzeitüberweisung vorzunehmen. Dort passiert genau dasselbe; dafür muss man also keine Wero-Schnittstelle basteln.

Der Unterschied zu den Bezahldienstleistern - der amerikanische ist mehrfach genannt worden – besteht darin, dass dass Wallets, E-Wallets sind. Das heißt, man zahlt an PayPal, das Geld landet aber nicht auf dem eigenen Bankkonto, wie bei Wero, sondern bei PayPal. Wenn man es auf seinem Bankkonto haben möchten, dann muss man PayPal anweisen, dass man das Geld auf sein Bankkonto überwiesen bekommt. Das macht PayPal mittlerweile auch in Echtzeit, aber erst einmal lagern sie es zwischen.

Der Minister hat es angesprochen: Das Geld befindet sich bei solchen Wallet-Angeboten vorübergehend nicht auf den Bankkonten des Landes. Deshalb müssen wir überlegen, ob das eine gute Idee ist. Die Einlagensicherung - PayPal hat eine Banklizenz, übrigens auch in Deutschland   endet bei 100 000 €.

Jetzt könnte man das Finanzministerium fragen, wie viel Geld dort täglich so eingehen würde. Also, ein Mitarbeiter der Landeshauptkasse müsste im 13-Minuten-Takt das Geld von einer Wero-Wallet oder von einer PayPal-Wallet abrufen, damit man unter der Einlagensicherung in Höhe von 100 000 € bleibt und nichts schief geht. Aber abgesehen davon, ist, wie wir gehört haben, ein souveränes und geschlossenes HKR-Systems nicht die beste Idee.

Das heißt, selbst wenn wir Wero mit Funktionen, die dann PayPal ähneln, weiterentwickeln würden, ist die Frage, ob das wirklich ein sinnvoller Einsatz ist. Es wurde viel über Datensouveränität gesprochen. Apple-Pay ist ebenfalls kein Dienstleister in diesem Sinne. Man klont die Karte darauf, man bezahlt damit über die NFC-Schnittstelle; ansonsten hätte man den Kartenchip verwendet.

Ich gebe zu - einige finden das toll, so wie ich  , dass es einfacher ist nachzugucken, was man wo bezahlt hat. Die Daten liegen tatsächlich bei Apple. Man hätte die Daten möglicherweise auf dem Kontoauszug und müsste sie haraussuchen. An dieser Stelle muss man abwägen. Ich denke - an dieser Stelle sind wir uns mit den Liberalen einig  :

(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP)

Der mündige Bürger sollte entscheiden, ob er Papierkontoauszüge oder PDF-Dokumente wälzen möchte oder ob er in seiner Apple-Pay-App durchscrollen will. Dass aus Ihrer Ecke mehr staatliche Bevormundung gefordert wird, ist nichts Neues.

(Zuruf von den Grünen: Wow!)

Das möchten wir aber nicht. Wir können in drei Minuten nicht alles rund um diese Beteiligungsleistungen klären, deswegen würde ich sagen, überweisen wir den Antrag einfach P to F, also Parlament to Finanzausschuss - das ist ein Antrag auf Überweisung - und unterhalten uns darüber im Finanzausschuss.

(Marco Tullner, CDU: Aber nur dort!)

- Nur dort.