Michael Richter (Minister der Finanzen)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich adressiert der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein wichtiges Thema, nämlich die Digitalisierung der Verwaltung. Allerdings sollte er abgelehnt werden, da er von falschen Voraussetzungen ausgeht, die nicht der Realität entsprechen. Dies wird bereits dadurch offenkundig, dass in der Begründung auf Stadtstaaten, also auf Gebietskörperschaften mit Kommunalfunktionen als Referenz Bezug genommen wird.

Zur Begründung der Ablehnung möchte ich etwas weiter ausholen. Auf der Landesebene ist das Zahlungsgeschehen zentralisiert und wird über die Landeshauptkasse abgewickelt. Technische Grundlage hierfür ist das HKR-Verfahren. Das ist ein hermetisch abgeschlossenes System, in dem alle relevanten Schritte im Vier-Augen-Prinzip abgewickelt werden. Für Vorverfahren gelten in diesem Zusammenhang dieselben Standards.

Das sogenannte Einheitskassenprinzip ist ein fundamentaler Grundsatz, der die Integrität des Zahlungsgeschehens sichert und vor Missbrauchs- und Manipulationsmöglichkeiten schützt. Dieses Prinzip kennt ganz bewusst nur wenige Ausnahmen. Hierzu zählen die Handkassen in einzelnen Behörden oder Dienststellen, um Ad-hoc-Kleinigkeiten zu bezahlen, sowie eigene Zahlstände in den Gerichten.

Auch Kartenzahlungen sind gegenüber der Landesverwaltung möglich. Dahinter steht aber eine anspruchsvolle Software, die gewährleistet, dass vereinnahmte Beträge ohne manuelle Zwischenschritte auch tatsächlich im Haushalt verbucht werden können.

An dieser Stelle kommen wir zum Kern der Sache. Anders als im Antrag unterstellt, nutzt die Landesverwaltung die Dienste bspw. von PayPal für Einnahmen nicht. Gleiches gilt für Google Pay, Apple Pay oder vergleichbare Dienstleistungsangebote. Der zentrale Grund hierfür ist: PayPal-Konten, um bei diesem Beispiel zu bleiben, kennen kein Vier-Augen-Prinzip und erfordern, dass neben der Landeshauptkasse weitere Stellen Konten führen müssten.

In einer Abwägung zwischen dem hoch zu bewertenden Gut der Integrität des Zahlungsgeschehens und der zweifellosen Praktikabilität von derartigen Zahlungen haben wir uns bisher gegen eine Zulassung von PayPal-Zahlungen für Einnahmen entschieden. Auch die Modelle anderer Bezahldienstleister lassen sich mit dem Anspruch an die Integrität des Zahlungsgeschehens momentan nicht vereinbaren. Anders als im Antrag unterstellt, nutzt das Land also nicht die Dienstleistungen der einschlägigen internationalen Tech-Konzerne.

Meine Damen und Herren! Diese restriktive Haltung entspricht im Grundsatz der Linie aller Flächenländer. Im Kreis der Fachleute wird deswegen diskutiert, wie die öffentliche Hand einerseits die Integrität des Zahlungsgeschehens gewährleisten kann, andererseits aber den sich unzweifelhaft ändernden Bedürfnissen und Erwartungshaltungen im Zuge Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen Rechnung tragen kann.

Meine Damen und Herren! Das Land ist nicht untätig. Sachsen-Anhalt ist Mitglied einer Bund-Länder-Kooperation, die ePayBL, die eine E-Payment-Plattform und Entwicklungsgemeinschaft für Onlinebezahlungsmöglichkeiten ist. Während die aktuelle Version das System Wero noch nicht unterstützt, ist die Implementierung im Zuge der anstehenden Weiterentwicklung für dieses Jahr geplant. Tatsächlich ist aber momentan die Nachfrage nach den Dienstleistungen dieser Plattform im Land noch gering. Bisher wird sie noch nicht genutzt.

Das Thema ist letztlich momentan noch vorrangig eines der kommunalen Ebenen, was die Vorreiterstellungen von Hamburg und Bremen erklärt, wie in dem Antrag dargestellt.

Erstens ist das Thema also weitaus komplexer, als es die antragstellende Fraktion annimmt. Zweitens hat sich das Land des Themas angenommen und ist dabei, digitale Zahlungsmöglichkeiten rechtssicher auszugestalten. Mit der einfachen Zulassung von Wero ist es aber nicht getan. Deswegen sollte dieser Antrag abgelehnt werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.