Daniel Roi (AfD):
Vielen Dank. - Ich habe eine Frage an die Innenministerin zum Thema Feuerwehren. In Taucha in unserem Nachbarlandkreis Nordsachsen ereignete sich im letzten Jahr ein Vorfall bei einer Einsatzfahrt. Ein Feuerwehrkamerad wurde bei einem scharfen Alarm mit einer Drehleiter geblitzt, also mit eingeschaltetem Horn und Blaulicht, und bekam dann von der eigenen Stadt einen Bußgeldbescheid über 368,50 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Seitdem wird in Feuerwehrkreisen auch in Sachsen-Anhalt diese Frage heiß diskutiert. Die Presse hat mehrfach darüber berichtet und hat auch verglichen, wie in verschiedenen Landkreisen vorgegangen wird, welches Ermessen ausgeübt wird usw.
Ich komme aus Bitterfeld-Wolfen. Die Stadt selber blitzt nicht, der Landkreis auch nicht. Wenn bei uns jemand blitzt, ist es meistens das Land bzw. die entsprechende bearbeitende Behörde. Können Sie hierzu einmal Stellung beziehen, um vielleicht den einen oder anderen Kameraden zu beruhigen? Denn wenn das Land blitzt, dann kommt es doch schon vor, dass während einer Einsatzfahrt geblitzt wurde. Im Übrigen besagt § 35 StVO, es kann Abweichungen geben, wenn Eile geboten ist.
Es brannte an diesem Tag in Taucha in der Grundschule, die sich im Bau befindet. Es war also ein Einsatz gemäß Brandklasse 2. Es stellen sich natürlich viele Fragen. Vielleicht kann die Innenministerin einmal Stellung beziehen zu den Fragen, wie das Land hierbei vorgeht, ob es Vorgaben gibt, wie das Ermessen ausgeübt wird. Das würde mich interessieren. - Danke.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Frau Ministerin Zieschang, bitte.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herr Abgeordneter, ich kann leider keine Nachfragen stellen, aber ich habe es so verstanden, dass Sie sich auf einen Vorfall in einem anderen Bundesland bezogen haben.
(Matthias Redlich, CDU: Sachsen war es!)
Sprich: Sie haben keinen Fall aus Sachsen-Anhalt benannt. In Sachsen-Anhalt ist es auch bei Bußgeldverfahren so, dass wir uns an Recht und Gesetz halten. Natürlich gibt es für Blaulichtfahrten, so sage ich es einmal verkürzt, die von Ihnen beschriebene Ausnahme. Ich bin mir sicher, dass nicht nur Rettungswagen und Feuerwehrwagen, sondern auch Polizeiwagen, die im Einsatz sind, regelmäßig an fest installierten Anlagen geblitzt werden. Aber sie eilen zu einem Notfall und es gilt deswegen die im Straßenverkehrsrecht vorgesehenen Ausnahmeregelung.
Insofern halten wir uns an Recht und Gesetz. Wenn das Ausnahmekriterium gegeben ist, wird selbstverständlich kein Bußgeld ausgesprochen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. Das war klar und deutlich. - Damit sind wir klar und deutlich am Ende der Regierungsbefragung und wir steigen ein in den nächsten Tagesordnungspunkt.