Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):

Herr Präsident, es tut mir leid, aber Sie müssen heute mit mir vorliebnehmen.

(Zuruf von Kristin Heiß, Die Linke)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag wird das Augenmerk auf die ambulante ärztliche Bedarfsplanung gelenkt. In den kommenden Jahren wird die Generation Babyboomer bei der Ärzteschaft in Sachsen-Anhalt in den Ruhestand eintreten. Dadurch wird sich die bestehende Herausforderung, Nachfolger für die Praxen zu finden, vermutlich verschärfen.

Wir alle wissen, dass auch jetzt schon niedergelassene Ärztinnen und Ärzte darüber klagen, dass sie auch für gut laufende Praxen keine Nachfolger finden können. Deshalb hat sich die Landesregierung mit allen Verantwortlichen im Rahmen einer Gesundheitssondersitzung des Kabinetts im Jahr 2023 intensiv mit der Ermittlung des Ärztebedarfs und der Gewinnung und Bindung von Ärztinnen und Ärzten auseinandergesetzt und ein Maßnahmenpaket mit nahezu 100 Einzelmaßnahmen aufgestellt, das aus der Kombination aus Nachwuchsförderung, attraktiven Arbeitsbedingungen und langfristiger regionaler Bindung besteht. Dieses Paket wird jetzt von allen Beteiligten sukzessive abgearbeitet. Ich erinnere an das Landzahnarztgesetz aus dem letzten Jahr oder an das Land- und Amtsarztgesetz.

Die ärztliche Bedarfsplanung ist ein Planungsinstrument der Selbstverwaltung von Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen. Die Bedarfsplanung ist bundesrechtlich geregelt und obliegt in der Ausgestaltung dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Konkrete Einwirkungsmöglichkeiten des Landes Sachsen-Anhalt auf die Bedarfsplanungsrichtlinie bestehen nicht.

Meine Damen und Herren! Der Blick auf die Versorgungslage in den Landkreisen Sachsen-Anhalts zeigt im Übrigen aktuell folgendes Bild: Gegenwärtig liegt überwiegend eine   jedenfalls bedarfsplanerische   Überversorgung bei den Ärztegruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung sowie der spezialisierten fachärztlichen Versorgung vor. Das heißt, dass im April 2026 ein Versorgungsgrad von über 110 % ermittelt wurde.

Eine tatsächliche bedarfsplanerische Unterversorgung liegt im Altmarkkreis Salzwedel vor, hier jedoch bei drei Arztgruppen, und zwar bei Augen-, Haut- und Nervenärzten. Eine solche droht im Salzlandkreis bei der Arztgruppe der HNO-Ärzte und bei der spezialisierten fachärztlichen Versorgung in den Raumordnungsregionen Altmark und Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg jeweils bei der Arztgruppe der Kinder- und Jugendpsychiater.

Selbst mit der in diesem Antrag geforderten Änderung der Feststellung einer Unterversorgung bei generell 90 %   bisher galt 75 % bei Hausärzten und 50 % bei allen anderen Fachrichtungen   wäre die bedarfsplanerische Versorgungslage also in den benannten fünf Landkreisen weiterhin unverändert überwiegend überversorgt. Das heißt, die Zielsetzung des Antrags geht völlig ins Leere.

Meine Damen und Herren! Die Kassenärztliche Vereinigung, die die für die Sicherstellung zuständige Behörde ist, leitet bereits bei einer drohenden Unterversorgung Maßnahmen ein. Auch gibt es Möglichkeiten, im Rahmen von Sonderbedarfen Zulassungen zu gewähren, wenn eigentlich eine Überversorgung besteht. Bereits heute werden, gemeinsam finanziert durch die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen, hohe Summen ausgelobt, um die ärztliche Niederlassung in Regionen mit Bedarf zu unterstützen, auch mit Projekten der Telemedizin.

Leider gibt es aber auch Vertragsarztsitze, die dennoch nicht nachgefragt werden. Die Landesregierung wird sich weiterhin intensiv auf Bundes- und Landesebene für eine Verbesserung der ambulanten Versorgung einsetzen und die besonderen Rahmenbedingungen im Land im Auge behalten. Die hier vorgeschlagene Lösung stellt keine Lösung für die tatsächlichen Herausforderungen dar. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.