Tagesordnungspunkt 9

Zweite Beratung

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6510

Beschlussempfehlung Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten - Drs. 8/6856

#Änderungsantrag Fraktionen CDU, SPD, FDP - Drs. 8/6885#

(Erste Beratung in der 105. Sitzung des Landtages am 28.01.2026)


Herr Scheffler steht bereits hier vorn und das hat einen Grund. Er ist Berichterstatter über die Ausschussberatung. - Sie haben das Wort.


Michael Scheffler (Berichterstatter):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/6510 in der 105. Sitzung am 28. Januar 2026 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.

Das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, das Landesjagdgesetz an aktuelle Erfordernisse anzupassen. Unter anderem werden Regelungen für Fälle getroffen, in denen Jagdhunde die Reviergrenze überschreiten, und Belange des Artenschutzes im Hinblick auf Beifang adressiert. Die Aufnahme des Wolfs sowie von Wolfshybriden ins Jagdrecht ist sicherlich jener Bestandteil des vorliegenden Gesetzentwurfs, welcher das größte öffentliche Interesse weckt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten befasste sich am 29. Januar 2026 in einer eigens dafür angesetzten zusätzlichen Sitzung erstmals mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung. In der nächsten Sitzung, am 18. Februar 2026, wurde darauf aufbauend eine Anhörung durchgeführt. In dieser wurden Vertreter eines breiten Spektrums unterschiedlicher Interessen gehört.

Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse verfasste der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten in der sich anschließenden Sitzung mit 7 : 3 : 3 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss, welche gegenüber dem Ursprungsentwurf eine Reihe von Änderungen vorsah.

Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt schloss sich dieser in der 53. Sitzung am 8. April 2026 mit 7 : 2 : 1 Stimme an.

Für die abschließende Beratung in der 51. Sitzung am 13. April 2026 lag dem Ausschuss für Landwirtschaft die mit dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten einvernehmlich abgestimmte Synopse zu dem Gesetzentwurf vor. Der Ausschuss schloss sich den darin enthaltenen Vorschlägen letztlich mit 7 : 3 : 2 Stimmen an. Zuvor wurden als Ergebnis der abschließenden Beratung noch letzte kleine Änderungen vorgenommen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt dementsprechend zur Verabschiedung die Beschlussempfehlung in der Drs. 8/6856 vor. Ich bitte Sie namens des Ausschusses um Zustimmung zu dieser Empfehlung. - Vielen Dank.