Tagesordnungspunkt 27

Beratung

Anpassung der Bedarfsplanung im Gesundheitswesen zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in Sachsen-Anhalt

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/6840

Alternativantrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/6887

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/6888


Einbringer ist Herr Köhler.

(Beifall bei der AfD)

Sie haben das Wort.


Gordon Köhler (AfD):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf den vorliegenden Antrag heute für die AfD-Fraktion einbringen. Hierbei ist mir ein Aspekt ganz besonders wichtig, nämlich dass ich auch im Interesse vieler Patienten sowie niedergelassener Hausärzte und Fachärzte spreche.

Inhaltlich bezieht sich der Antrag auf die Anpassung der Bedarfsplanung im Gesundheitswesen zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in Sachsen-Anhalt. Zugegeben, das klingt etwas sperrig, aber der Inhalt ist notwendig und stellt eine dringende Antwort auf die wachsende Versorgungskrise in unserem schönen Bundesland Sachsen-Anhalt dar.

Laut Prognosen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt wird unser Bundesland mehrere Hundert offene Stellen bis zum Jahre 2030 aufweisen. Das ist ein Prognosewert, aber dennoch erschreckt die reine Anzahl, und zwar wird es prognostisch 520 offene Ärztestellen geben. Das ist also keine dumpfe Panikmache, sondern ein mögliches und ernsthaftes Szenario. Als Landesparlament muss man sich damit natürlich auseinandersetzen, um das Heft des Handelns in die Hand zu bekommen.

Viele Praxen, besonders in der Altmark, im Burgenlandkreis, in Mansfeld-Südharz, also im ländlichen Raum in Summe, sind bereits heute überlastet. Auch jetzt kann man feststellen, dass frei werdende Arztsitze auf dem Land häufiger unbesetzt bleiben. Ich kann jedem empfehlen, sich dazu eine interaktive Karte der KVSA anzusehen. Auf dieser kann jeder landkreisscharf bei sich vor der Haustür schauen, wie es um den Landkreis bestellt ist.

Die Folgen sind spürbar. Dazu gibt es viele Presseberichterstattungen. Ich glaube, jeder hat im Rahmen seiner Abgeordnetentätigkeit hierzu auch häufiger Kontakt mit den Bürgern, die das als Thema für sich aufmachen. Die Folgen kann man wie folgt zusammenfassen: längere Anfahrtswege, fehlende Terminmöglichkeiten, kürzere Sprechzeiten, überfüllte Wartezimmer.

Gleichzeitig stehen natürlich auch die Ärzte unter wachsendem Druck. Dabei spielen nicht nur wirtschaftliche Aspekte eine Rolle. Man kann sich natürlich vorstellen, dass ein Arzt den Anspruch hat, die Versorgung bei sich in der Region hochzuhalten. Aber natürlich ist es nicht einfach, Patienten abzuweisen, weil man eben schlicht und ergreifend schon übervoll ist. Auch hierzu zusammenfassend: steigende Komplexität, Bürokratie, aber natürlich auch die Energiekosten, die auf einen niedergelassenen Praxisarzt zukommen. Das ist keine einfache Situation. Das wollen und das werden wir als AfD-Fraktion so nicht einfach hinnehmen. Deshalb liegt unser Antrag vor, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Wenn man sich die eingegangenen Alternativanträge genauer anschaut, dann muss man Ihnen zumindest zugutehalten, dass das Problembewusstsein hierfür durchaus vorhanden ist. Was wollen wir also ganz konkret?

Erstens fordern wir, die Definition von Unterversorgung deutlich früher greifen zu lassen, bereits dann, wenn ein Anteil von weniger als 90 % der vorgesehenen Haus- und Facharztplätze unbesetzt ist. Damit alle wissen, worum es geht: Der Gemeinsame Bundesausschuss in Berlin legt bundesweit fest, ab wann eine Region, also eine Planungsgröße, offiziell als unterversorgt gilt. Derzeit darf erst gehandelt werden, wenn der Versorgungsgrad bei Hausärzten bei unter 75 % und der bei Fachärzten bei unter 50 % liegt. Das bedeutet also ganz praktisch: Ist ein Viertel der Hausarztpraxen oder die Hälfte der Facharztpraxen unbesetzt, erfolgt durch die KV und den Landesausschuss die genauere Prüfung einer möglichen ärztlichen Unterversorgung.

In Sachsen-Anhalt sieht die Ärzteschaft in Summe durchaus alt aus. Ein Drittel der Ärzte ist bereits älter als 60 Jahre. Angesichts dessen können wir uns vorstellen, was es bedeutet, wenn man die Mechanismen weiterhin laufen lässt wie bisher. Dann greifen sie nämlich erst zu spät. Genau das wollen wir ändern.

Die Folge sind also nicht nur überlastete Praxen, sondern viele Ärzte, die vor dem Burnout stehen. Mit einer Anhebung der Grenze auf 90 % könnten wir schon frühzeitig gegensteuern, bevor Praxen schließen und eine mögliche Chance auf Übernahme der Praxen vertan wurde und die Versorgung vor Ort stärker leidet und eingeschränkt wird.

Zweitens. Wir wollen genau dieses Thema bei dem Gemeinsamen Bundesausschuss einbringen bzw. darauf hinwirken, dass die Bedarfsplanungsrichtlinie spätestens bis Ende 2026 entsprechend angepasst wird.

Drittens   das ist für beide Seiten entscheidend   sollen in Regionen mit festgestellter Unterversorgung die Budgetbegrenzungen temporär aufgehoben werden. Das Regelleistungsvolumen der betroffenen Praxen soll für maximal fünf Jahre unbegrenzt freigegeben werden, mit jährlicher Überprüfung. So erhalten Ärzte eine bessere Planungssicherheit und werden bei steigender Nachfrage nicht wirtschaftlich bestraft. Das wäre ein Thema gewesen, das man im Ausschuss durchaus noch einmal hätte diskutieren und nachschärfen können. Dafür wären wir offen gewesen. Aber das Vorlegen eines Alternativantrags gibt bereits ein Stück weit die Richtung vor und zeigt, dass das eben nicht in Ihrem Interesse liegt. Nun gut.

Viertens fordern wir die Landesregierung auf, attraktive und wirtschaftlich planbare Rahmenbedingungen zu schaffen, damit junge Ärzte wieder gern in ländliche Regionen einmünden und sich dort niederlassen.

Von diesem Platz hier vorn wird immer gern anekdotisch gesprochen. Das möchte ich heute auch einmal für mich in Anspruch nehmen. Ich hatte einen Vor-Ort-Termin bei einem Gastroenterologen. Er berichtete, dass sein Sohn das Arztstudium absolviert habe, er ihm aber nicht ruhigen Gewissens habe sagen könne: Junge, komm in die Region, lass dich nieder, steig mit in die Praxis ein. Nein, er hat ihm empfohlen: Geh in die Schweiz. Das wird der Sohn tatsächlich machen. Das ist bedauerlich. Das zeigt auf, dass hier die Chance vertan wird, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich junge Ärzte gern im ländlichen Raum niederlassen.

Unser Antrag wahrt die Interessen beider Seiten, zum einen die der Ärzte, die die Versorgung leisten wollen, anstatt das durch starre Budgetdeckelungen zu verhindern. Zum anderen werden die Interessen der Patienten gewahrt, die wiederum von kürzeren Wegen und Terminmöglichkeiten profitieren. Mithin ergibt sich also eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch die Gelegenheit nutzen, Folgendes zu sagen. Als wir den Antrag in der letzten Woche eingereicht haben, platzten die Neuigkeiten von Frau Warken, der Bundesgesundheitsministerin, herein, dass es in der kommenden Woche eine Bundeskabinettssitzung geben wird, in der sich der Entwurf zur Gesundheitsreform manifestieren wird und in den Gesetzgebungsweg einmünden wird.

Wir als Fraktion haben darüber diskutiert, ob man angesichts dessen den vorliegenden Antrag einbringen sollte oder nicht. Aber wir sind der Auffassung, dass man als Sachsen-Anhalt auch in dieser bundespolitischen Debatte eine klare Meinung anbringen sollte und dieses Thema durchaus einbringen sollte. Denn die Pläne selbst sprechen für sich: Deckelung von Honorarsteigerungen, extrabudgetäre Vergütungen sollen gestrichen werden. Das ist genau das Gegenteil von dem, was nach unserer Auffassung die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum stützen würde, das komplette Gegenteil.

Sparpakete und Budgetvorgaben aus Berlin werden wenig helfen, die Versorgung in der Fläche aufrechtzuerhalten. Deswegen sollten wir als Sachsen-Anhalt durchaus selbstbewusst auch ein Signal in Richtung Berlin senden. Dafür steht unser Antrag. Wir bitten trotz der vorliegenden Alternativvorschläge um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.