Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Fangen wir mit den guten Nachrichten an. Im Allgemeinen haben wir in Deutschland bundesweit einheitliche Tarifverträge. Der Ost-West-Unterschied bildet sich im Bereich der Tarifverträge und der Löhne kaum noch ab, am ehesten in den Bereichen Arbeitszeiten und Sonderzahlungen. In diesem Punkt ist die Wiedervereinigung vollzogen. Ganz vollzogen? - Nein. Kleine Branchen pflegen weiterhin eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung.

Das von der Linken angeführte unrühmliche Beispiel ist dabei die Ausnahme, die diese Regel bestätigt. Relevanter für die tatsächlichen Einkommensunterschiede in Ost und West ist die niedrigere Tarifbindung in den ostdeutschen Ländern. Diese ist teilweise durch eine kleinteiligere Unternehmensstruktur zu erklären. Diesen Faktor werden wir erst einmal so hinnehmen müssen. Umso wichtiger ist es, die weiteren Faktoren zur Stärkung der Tarifbindung in den Blick zu nehmen. Denn Tarifverträge und Tarifbindung sind das A und O für gute Löhne und gute Arbeit.

Das stetige Absinken der Tarifbindung, gerade in Ostdeutschland, ist wirklich ein Problem für die Beschäftigten in unserem Land. Insoweit machen Sie, verehrte Linke, zwei sinnvolle Vorschläge, um in diesem Bereich voranzukommen.

In Sachen Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen sind wir ganz bei Ihnen. Damit sind wir GRÜNE auch in den Bundestagswahlkampf gezogen. Das ist auch unsere Forderung. Hier muss es niedrigschwelliger möglich sein, Tarifabschlüsse als allgemeinverbindlich zu erklären.

In Sachen Arbeitgeberverbandmitgliedschaft ohne Tarifbindung teile ich das grundsätzliche Ziel. Denn ja, diese Möglichkeit unterwandert die Tarifbindung. Ich denke, erste Verbesserungen in Bezug auf die OT-Mitgliedschaft sind aber differenzierter als ein schlichtes Verbot.

Sinnvoller erscheinen mir die Forderungen aus den Reihen der Gewerkschaften. Die Einführung eines öffentlichen OT-Registers würde zumindest die Transparenz steigern. Ein Wechsel in die OT-Mitgliedschaft sollte der Gewerkschaft mitgeteilt werden müssen, dies samt einer Dreimonatsfrist für den Wechsel. Mit diesen beiden Maßnahmen wären wir bei der Stärkung der Sozialpartnerschaft und der Förderung von Tarifabschlüssen schon einen Schritt näher.

Darüber, ob ein gesetzliches Verbot möglich und sinnvoll ist, berate ich gern mit Ihnen im Ausschuss weiter. Jetzt, mit dem ohnehin massiv aufgelaufenen Restarbeitsvolumen im Ausschuss und dem Ende der Legislaturperiode vor der Brust macht das natürlich eigentlich nicht so richtig Sinn. Ich erwarte ehrlicherweise auch nicht, dass wir diese Debatte im Ausschuss noch führen können, wenn ich an das Arbeitsvolumen denke, das wir dort noch vor der Nase haben.

Aber wir wollen der Koalition diese Notausgangstür bei grundsätzlichen Differenzen jetzt auch nicht vor der Nase zuschlagen. Für mehr Tarifbindung, für mehr gewerkschaftliche Durchsetzungskraft, damit die Menschen in unserem Land von guten Löhnen leben können -

(Zuruf von Matthias Redlich, CDU)

diese Debatte wird sich lohnen. Vielleicht bekommen wir das ja doch noch hin. - Vielen Dank.