Tagesordnungspunkt 16

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6500

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung - Drs. 8/6806

(Erste Beratung in der 105. Sitzung des Landtages am 28.01.2026)


Dazu wird uns nun Herr Stehli berichten.


Stephen Gerhard Stehli (Berichterstatter):

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den vorgenannten Gesetzentwurf in der Drs. 8/6500 in der 105. Sitzung am 28. Januar 2026 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Die Notwendigkeit für den vorliegenden Gesetzentwurf ergibt sich zum einen aus dem Evaluierungsauftrag des bisherigen Gesetzes. Zum anderen soll er das jüdische Leben in Sachsen-Anhalt durch eine verlässliche und zeitgemäße Finanzierung zukunftssicher fördern.

Nach der Beschlussfassung der Landesregierung am 11. November 2025 wurde der Vertragsentwurf dem Landtag zugeleitet und in den Ausschuss für Bildung überwiesen. Ausschuss und Landtag haben keine Stellungnahme dazu abgegeben, worauf am 12. Dezember 2025 die Unterzeichnung des Vertrages durch den Ministerpräsidenten sowie die Vertreterinnen und Vertreter des Landesverbandes und der vier jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt erfolgte. Der Änderungsvertrag wird gemäß Artikel 2 nach der Ratifikation durch den Landtag in Kraft treten, die mit dem vorliegenden Zustimmungsgesetz erreicht werden soll.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die erste Beratung des genannten Gesetzentwurfes im Ausschuss für Bildung fand in der 58. Sitzung am 19. Februar 2026 statt. Am Ende der Beratung wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen erarbeitet und einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich am 12. März 2026 mit dem Gesetzentwurf und der vorliegenden vorläufigen Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Am Ende seiner Beratung schloss sich der Ausschuss für Finanzen einstimmig der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an.

Die abschließende Beratung fand in der 59. Sitzung am 19. März 2026 statt. Hierzu lagen dem Ausschuss für Bildung die Beschlussempfehlung des mitberatenden Finanzausschusses sowie die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit einer redaktionellen Änderung vor. Der Gesetzentwurf wurde in der Fassung der Synopse des GBD zur Abstimmung gestellt. Die Ihnen in der Drs. 8/6806 vorliegende Beschlussempfehlung wurde einstimmig an den Landtag verabschiedet.

Im Namen des Ausschusses für Bildung bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.