Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Herr Abg. Meister, ich habe es Ihnen schon in der letzten Landtagssitzung gesagt: Sie versuchen wieder vorgezogene Haushaltsverhandlungen zu führen. Die Haushaltssystematik ist aber eine andere. Der Landtag ist zwar Haushaltsgesetzgeber, aber nur die Regierung kann ein Haushaltsgesetz in den Landtag einbringen.
Doch nun zum Antrag. Jeder, der auf dem Land aufgewachsen ist, weiß, welche Bedeutung die Dorfgaststätte im Dorf hat. Sie ist ein sozialer Mittelpunkt, sie ist ein zentraler Treffpunkt, an dem die Menschen aus dem Dorf zusammenkommen. Herr Abg. Meister, ich kenne Ihre Biografie nicht im Detail. Ich weiß nur, Sie sind in Magdeburg geboren und Sie wohnen noch in Magdeburg. Insofern weiß ich nicht, mit welcher Kompetenz Sie über Dorfgaststätten sprechen.
(Lachen und Beifall bei der CDU - Lachen bei der AfD - Sebastian Striegel, GRÜNE: Haben Sie sich mal angeguckt, wo er in Magdeburg wohnt? Er hat sogar Hühner!)
Ich selbst bin in einem Tausendseelendorf aufgewachsen. Wir hatten damals einen Dorfkrug und wir haben ihn heute noch. Mittlerweile haben wir 3 000 Einwohner. Vielleicht hat das eine mit dem anderen zu tun.
(Andreas Schumann, CDU, lacht)
Eine Dorfgaststätte ist aber zugleich ein wirtschaftlicher Betrieb und ein wirtschaftlicher Betrieb lebt von Angebot und Nachfrage. Wenn die Nachfrage wegbricht, dann kann kein Betrieb gehalten werden.
(Zustimmung bei der CDU)
Es ist nicht die Aufgabe des Staates, eine fehlende Wirtschaftlichkeit durch Zuzahlungen auszugleichen.
(Zustimmung bei der CDU)
Ein solcher Eingriff in den Markt gefährdet nur andere Gaststätten, die womöglich im Nachbardorf noch wirtschaftlich betrieben werden können.
Der Staat kann aber Investitionen in wirtschaftliche Betriebe fördern und das macht das Land auch. Die Betreiber von Dorfgaststätten können das reguläre Förderangebot des Landes nutzen, also bspw. die Förderprogramme aus den Bereichen Wirtschaft, Energie und ländliche Entwicklung. Beispiele sind das Investitionsförderprogramm „Sachsen-Anhalt investiert“ oder die LEADER-Förderung im ländlichen Raum. Das Programm „Sachsen-Anhalt investiert“ ist ein Programm der Wirtschaftsförderung, welches sich an Unternehmen richtet. Genossenschaften oder Vereine können ggf. auch diese Form der Wirtschaftsförderung in Anspruch nehmen, sofern sie einen Gewerbebetrieb betreiben.
Im LEADER-Programm erfolgt die Auswahl förderwürdiger investiver Vorhaben durch die lokalen Aktionsgruppen. Das heißt, die Förderung erfolgt aufgrund eines konkret vor Ort erkannten Bedarfs. Daher ist die LEADER-Förderung für Dorfgaststätten besonders sinnvoll. Ein Bedarf an ergänzenden und speziellen Fördermöglichkeiten für Dorfgaststätten ist daher nicht erkennbar.
Insgesamt gilt: Jede und jeder Einzelne von uns kann dazu beitragen, dass Dorfgaststätten nachgefragt werden, sei es, weil wir sie für Veranstaltungen nutzen oder weil wir selbst dort einkehren. - Vielen Dank.