Tagesordnungspunkt 15
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stiftungsgesetzes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6615
Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/6793
(Erste Beratung in der 108. Sitzung des Landtages am 04.03.2026)
Dazu wird uns nun Herr Borgwardt berichten.
Siegfried Borgwardt (Berichterstatter):
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/6615 in der 108. Sitzung am 4. März 2026 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Der Gegenstand des Gesetzes ist von ungewöhnlich geringem Umfang. Das Jahr 2026, liebe Kollegen, wird als Zeitpunkt, zu welchem die derzeitigen Regelungen zum Stiftungsverzeichnis in § 4 des Stiftungsgesetzes Sachsen-Anhalt außer Kraft treten, durch das Jahr 2028 ersetzt. Diese Änderung hat den schlichten Grund, dass die für den Beginn des gegenwärtigen Jahres geplante Errichtung und Inbetriebnahme eines bundeseinheitlichen Stiftungsregisters sich verzögert, weil die notwendige Technik noch nicht bereitsteht.
Dieser dementsprechend mehr technische als politische Charakter des Gesetzentwurfs hat offensichtlich bei allen die Vernunft walten lassen. Deshalb wurde im Ausschuss die größtmögliche Einigkeit erzielt. Er empfiehlt dem Landtag nämlich mit 12 : 0 : 0 Stimmen, ihn in unveränderter Fassung anzunehmen, wie in der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/6793 ersichtlich ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir bleibt nur noch übrig, im Namen des Ausschusses um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung zu bitten. - Herzlichen Dank.