Guido Kosmehl (FDP):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das verwundert jetzt ein Stück weit, Herr Büttner. Denn wir hatten eine sehr ausführliche Beratung.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Ich war nicht dabei!)

- Ja, das ist bedauerlich. Wir hatten wirklich eine sehr intensive und auch, wie ich finde, sehr fachfundierte Anhörung. Genau auf dieses Spannungsfeld hat ein Vertreter der Rechtsanwaltskammer hingewiesen und auf zwei Dinge, die wir auch berücksichtigen müssen.

Erstens, üblicherweise werten Gerichte in der Praxis bei der Strafzumessung, also bei der Höhe der Strafe, die Entschuldigung des Täters, also die Reue und die dokumentierte, frühzeitige Entschuldigung bei den Opfern eben als strafmildernd. Deshalb wird eigentlich erwartet, dass man das frühzeitig macht. Das hat uns die Rechtsanwaltskammer vorgetragen.

Zweitens gab es bei der Anwaltschaft die Sorge, weil es Urteile gibt, die besagen, dass ein Mandant Anspruch auf die gesamte Akte hat, die dem Strafverteidiger vorliegt, und dass sie im Binnenverhältnis Schwierigkeiten kriegen, wenn sie selber z. B. Adressen weglassen. Es war sehr gut, weil es ausgewogen war und weil man dann gemerkt hat, dass es die klaren Lösungen gibt es nicht, sondern wir müssen uns ein bisschen herantasten.

In der Beschlussempfehlung haben wir auf § 68 Abs. 2 und 3 der Strafprozessordnung verwiesen, wo es die Regelung für Zeugen wegen der organisierten Kriminalität schon gibt, damit die Prozesse stattfinden und die Zeugen nicht reihenweise verschwinden. Es gibt also die Möglichkeit, die Ermittlungsakten ohne vollständige Adresse von Zeugen zu führen. Also, dem Gericht sind sie bekannt.

Dem Anwalt werden die Akten nicht mit geschwärzten, sondern ohne diese Angaben übergeben. Deshalb gibt er dann am Ende die Gesamtakte weiter; das ist keine Zweitakte. Wenn die Zeugen gebraucht werden, werden sie halt über das Gericht geladen. Das war auch der Hinweis des Professors aus Göttingen, der vorgeschlagen hat, § 68 für die Zeugen und für die Opfer von Straftaten zu nutzen; dann hätte man schon eine Regelung und müsste keine neue für die Opfer basteln. Deshalb finden Sie das in unserer Beschlussempfehlung.

Weiterhin will ich ganz zum Schluss noch einmal sagen: Herzlichen Dank für die Beratungen und auch für den Antrag. Ich glaube, es ist eine gute Beschlussempfehlung geworden, weil sie sehr zielgenau ist.

Ich will für die Freien Demokraten an die Frage der Kollegin Frau Quade anschließen. Ja, wir bleiben bei unserer Meinung   das habe ich schon mehrfach gesagt  : Wir hätten es verhindern können, weil die sächsische Regelung   er saß ja in Leipzig   genau wie die Regelung in Sachsen-Anhalt eine Unterbindung der Kontaktaufnahme ermöglicht hätte. Das hätte man machen müssen.

Dazu war die Generalstaatsanwaltschaft, die darüber informiert war, nicht in der Lage oder sie wollte diese Entscheidung aufgrund von Rechtsprechungsauslegungen nicht treffen. Deshalb sage ich: Für die Zukunft muss klar sein, dass wir so etwas verhindern müssen, um Retraumatisierung zu verhindern. Das ist jetzt ein Weg, wie wir das schaffen können. An der Stelle bin ich sehr dankbar für die Beschlussempfehlung und bitte wirklich um breite Zustimmung. Das haben die Opfer verdient. - Vielen Dank.