Stefan Gebhardt (Die Linke):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Titel des Antrages lautet „Gegen jede Strafschärfung bei Meinungsdelikten - totalitäre Demokratie ist Tyrannei“. Ich sage hier klar und deutlich für meine Fraktion: Wer Volksverhetzung als bloßes Meinungsdelikt bezeichnet, der betreibt keine Rechtspolitik.

(Zustimmung von Thomas Lippmann, Die Linke)

Er betreibt lediglich Schutzpolitik für jene, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Religion oder ihrer Identität verachten und letztlich verhetzen. Dieser Antrag ist kein Beitrag zur Debatte der Meinungsfreiheit. Er ist vielmehr der Versuch, das Strafrecht als Schutzinstrument der Demokratie zu schwächen.

Meine Damen und Herren! § 130 des Strafgesetzbuches schützt nicht irgendein abstraktes Rechtsgut. Er schützt die Würde von Menschen. Er schützt Minderheiten vor Aufstachelung zu Hass. Er schützt unsere Gesellschaft vor Entmenschlichung. Das Bundesverfassungsgericht - darauf wurde schon hingewiesen - hat unmissverständlich klargestellt: Hassrede genießt keinen Schutz durch Artikel 5 des Grundgesetzes. Volksverhetzung ist eben keine Meinung, sie ist ein Angriff, und der Rechtsstaat muss sich auch verteidigen können.

(Beifall bei der Linken - Zustimmung von Dr. Falko Grube, SPD)

Genau das, nämlich ein Rechtsstaat, der sich verteidigt, ist der AfD-Fraktion offenbar ein Dorn im Auge. Ich kann mich vielem, das meine Vorrednerin Frau Pasbrig gesagt hat, anschließen und muss es gar nicht wiederholen. Auch wir haben uns gefragt: Totalitäre Demokratie - was soll das eigentlich sein? Das sind Begriffe, die sich gegenseitig vollständig ausschließen. Deswegen will ich jetzt nicht weiter wiederholen, was Frau Pasbrig schon gesagt hat.

Auch wir werden diesen Antrag ablehnen.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Jawohl!)