Olaf Meister (GRÜNE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Bündnisgrünen haben erst in der letzten Landtagssitzung deutlich gemacht, dass wir den Ansatz eines Normenkontrollrates für einen interessanten Weg halten. Ob er zündet, weiß man nicht. Ich finde aber den Versuch, der Bürokratie Herr zu werden, tatsächlich interessant.

Wir waren etwas in Sorge um den Gesetzentwurf aus dem Jahr 2024,

(Guido Kosmehl, FDP: Unbegründet!)

sodass wir   das ist ausgesprochen ungewöhnlich   ein Berichterstattungsverlangen   Kollegin Heiß ist darauf eingegangen   für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht haben, da sich in dieser Sache seit anderthalb Jahren nichts getan hatte.

Dass die Koalition hier heute zu dem eigenen Gesetzentwurf weitgehend auf Redebeiträge verzichtet, zeigt bedauerlicherweise, wie wenig Rückhalt der Gesetzentwurf zu dem Thema hat. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir einmal einen Gesetzentwurf hatten, wozu zwei Drittel der Koalition nicht sprechen. Das habe ich eben dem Redeplan entnommen.

(Stephen Gerhard Stehli, CDU: Wir sind uns alle einig! - Dr. Andreas Schmidt, SPD: Weil wir so einig sind!)

Das in Verbindung mit der Sunset-Klausel lässt einen fragen, ob eine Umsetzung auf Dauer tatsächlich ernst gemeint ist.

Mit der Aktuellen Debatte im März haben wir uns bereits inhaltlich über den Bürokratieabbau ausgetauscht. Ich würde mich jetzt nicht wiederholen, sondern bleibe bei dem Gesetzentwurf. Die konkrete Ausgestaltung des Normenkontrollrates im Gesetzentwurf bleibt leider hinter den Ansprüchen zurück.

Eines ist klar: Wenn wir ernsthaft Bürokratie abbauen wollen, dann reicht es nicht, ein weiteres Gremium zu schaffen. Das ist für sich genommen eher das Gegenteil von Bürokratieabbau, da wir in die Verfahren ein weiteres Gremium und Abläufe einfügen. Das macht es erst einmal komplizierter. Wir müssen dieses Gremium so ausstatten, dass es wirksam arbeiten kann. Dafür setzen wir uns mit unserem Änderungsantrag ein.

Die Anhörung hat uns veranlasst, die Funktionsfähigkeit des Gremiums abzusichern. Ganz harmlos schlagen wir vor, dass die Mitglieder des Normenkontrollrats geschäftsführend im Amt bleiben, bis neue Mitglieder berufen werden. Wir wussten noch nicht, dass es diese Sunset-Klausel gibt; insofern ist der Änderungsvorschlag möglicherweise weniger sinnvoll. Zwischen dem Ausscheiden alter und der Ernennung neuer Mitglieder soll keine Vakanz entstehen, sodass das Gremium durchgehend arbeitsfähig ist. Ohne diese Regelung drohten ggf. Stillstand und Verzögerung mitten im Gesetzgebungs- und Prüfungsprozess des Normenkontrollrats.

Für den Prüfungsprozess wollen wir die Prüfkompetenzen erweitern. Der Gesetzentwurf der Koalition beschränkt die Prüfung im Kern auf Vorhaben der Landesregierung. Das, so meinen wir, ist zu eng gedacht. Bürokratie entsteht nicht nur in der Regierung, sie kann genauso gut aus der Mitte des Parlaments kommen oder durch die Umsetzung von Bundes- und EU-Recht. Der logische Schluss ist daher, dass der Normenkontrollrat alle relevanten Gesetzes- und Verordnungsvorhaben prüfen können soll, unabhängig von ihrer Herkunft. Damit könnten wir auch Doppelstrukturen, unnötige Verfahren und ineffiziente Zuständigkeitsregelungen erkennen und abbauen, die aus Regelungen erwachsen, die nicht von der Landesregierung eingebracht worden sind.

Sinnvoll wäre es auch, dass sich die Prüfung des Kontrollrates auf schon vorhandene Regelungen bezieht. Denn Bürokratie entsteht häufig gerade im Zusammenspiel der verschiedenen Vorschriften aus dem dichter werdenden Regelungsgeflecht. Wichtig wäre es auch, den Vollzugsaufwand in den Blick zu nehmen, um Praxis- und Digitalchecks vornehmen zu können.

Um uns als Landtag selbst ernst zu nehmen, schlagen wir vor, dem Normenkontrollrat ein Vortragsrecht nicht nur im Kabinett, sondern auch in den Ausschüssen dieses Hauses zu geben. Die Analysearbeit des Normenkontrollrates wollen wir uns auch hier im Hause zu eigen machen können. Ein direkter Austausch mit dem Normenkontrollrat im Ausschuss ermöglicht es, Fragen zu klären und auch an der Landesregierung vorbei bessere Lösungen zu entwickeln. Auch das kann die Qualität der Gesetzgebung stärken und so auch den Landtag und damit die in Verantwortung stehenden politischen Entscheidungsträger.

Nach dem Gesetzentwurf sollen die Stellungnahmen des Normenkontrollrats grundsätzlich nicht öffentlich sein. Das halten wir für einen Fehler. Wenn ein Gremium eingerichtet wird, um die Qualität von Gesetzen zu prüfen, dann müssen seine Ergebnisse auch sichtbar sein. Transparenz ist an dieser Stelle kein Risiko, sondern macht die Arbeit des Rats nutzbar, gerade auch für die Opposition. Öffentliche Stellungnahmen machen nachvollziehbar, wo Bürokratie entsteht, wo Regelungen unnötig kompliziert sind und wo nachgebessert werden muss oder zumindest könnte. Dies ermöglicht es auch dem Parlament, auf einer besser informierten Grundlage zu entscheiden.

Der vorliegende Gesetzentwurf formuliert das richtige Ziel: bessere Rechtssetzung, weniger Bürokratie und mehr Praxistauglichkeit. Um dem noch besser gerecht zu werden, haben wir unseren Änderungsantrag erarbeitet. Wenn wir einen Normenkontrollrat schaffen, dann sollten wir ihn so gestalten, dass er seinen Namen auch verdient und nicht nur exklusiv und geheim für die Landesregierung arbeitet.

Ich bitte daher um die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Davon machen wir dann unsere Zustimmung zu dem Gesetzentwurf abhängig. Ich ahne, dass unser Änderungsantrag keine Zustimmung erhält. Insofern würden wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten.

Der Änderungsantrag der Koalition, nach dem die Beteiligung des Normenkontrollrats nun auch erst nach abschließender Befassung durch die Landesregierung möglich ist, lässt uns etwas ratlos zurück. Der Rat sollte so früh wie möglich, nicht so spät wie möglich einbezogen werden. Zu der Sunset-Klausel habe ich bereits etwas gesagt. Insofern werden wir uns auch zu diesem Änderungsantrag der Stimme enthalten. - Vielen Dank.