Guido Kosmehl (FDP):

Ja. - Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Meister, ich kann Sie beruhigen. Wir arbeiten in der Koalition sehr eng zusammen.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD - Olaf Meister, GRÜNE: Sehr löblich!)

Auch aus Zeiteffizienzgründen waren die Kollegen von der CDU und von der SPD der Meinung, dass ich für die Koalition noch einmal Stellung zu dem Gesetzesvorhaben nehmen soll.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Das mache ich natürlich sehr gern, und zwar aus zwei Gründen: erstens weil die Einführung eines Normenkontrollrats Sachsen-Anhalt ein Anliegen der FDP war und deshalb auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, zweitens weil wir mit diesem Normenkontrollrat und mit den auch jetzt verfügten Änderungen tatsächlich ein Instrument schaffen, das ein echter Gamechanger werden kann,

(Zuruf von der AfD: Gamechanger!)

wenn, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung, die leider aktuell erneut etwas dezimiert der Plenardebatte lauscht, dieses Instrument ernst nimmt.

(Minister Rainer Robra: Ich bin doch da! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Einer für alle! - Eva von Angern, Die Linke: Hase und Igel!)

Ich schaue einmal zum Chef der Staatskanzlei und auch zur Justizministerin, die dem Normenkontrollrat in ihrem Bereich quasi Heimat bietet. Ich erwarte, dass die Landesregierung die Hinweise des Normenkontrollrates in Bezug auf einen sehr hohen oder einen zu hohen Erfüllungsaufwand auch ernsthaft in ihre weiteren Debatten einbezieht,

(Zustimmung von Anne-Marie Keding, CDU)

um einen Vorschlag nur dann einzubringen, wenn er eine Ausgewogenheit aufweist.

Wir alle wissen, dass selbst bei größtem Bemühen ein Gesetz ohne Bürokratie nahezu ausgeschlossen ist. Deshalb muss es darum gehen, die Bürokratie möglichst gering zu halten und insbesondere ihre Auswirkungen auf die kommunalen Verwaltungen, aber auch auf die Bürger und die Unternehmen gering zu halten. Dazu kann der Normenkontrollrat Hinweise geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf drei kleine Punkte des im Ausschuss vorgelegten Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen eingehen.

Frau Heiß, ja, es mag in Sachsen-Anhalt vielleicht eher unüblich sein, dass man ein weiteres Instrument zur besseren Rechtsetzung und zum Bürokratieabbau, nämlich eine sogenannte Sunset-Klausel, verwendet. Ich habe im Rechtsausschuss aus der eigenen Erfahrung ausgeführt, dass in Hessen seit 1999, damals unter der Regierung Roland Kochs und Jörg-Uwe Hahns, alle Gesetze außer der Verfassung befristet in Kraft gesetzt werden. Sie werden dann evaluiert und können dann verlängert werden. Dass man das mittlerweile unterschiedlich handhabt, da eine Evaluierung meistens dazu führt, dass man sagt, man brauche das Gesetz, und dann verlängert man es einfach noch einmal um fünf oder sieben Jahre, sei dahingestellt.

Mit dieser grundsätzlichen Regelung soll der Landtag als Gesetzgeber daran erinnert werden, dass er oder die Vorgänger einmal ein Gesetz auf den Weg gebracht haben, und dass zu prüfen ist, ob es noch notwendig ist. Deshalb finde ich es gar nicht schlimm. Vielleicht passt es thematisch, an genau dieser Stelle einmal mit einer Sunset-Klausel anzufangen, bei einem Gesetz, mit dem wir Bürokratieabbau bzw. eine Verringerung der Bürokratie erreichen wollen.

(Zustimmung von Karin Tschernich-Weiske, CDU)

Wir haben das bewusst auch sehr differenziert ausgehandelt, und zwar in dem Sinne, dass dadurch nicht die Amtszeit des Normenkontrollrates, die fünf Jahre umfasst, beschränkt wird. Diese soll erst einmal komplett durchlaufen. Deshalb ist für das Außerkrafttreten ungewöhnlicherweise eine Jahreszahl vorgesehen worden und die Geltungsdauer des Gesetzes wurde nicht an die Dauer einer Legislaturperiode gekoppelt. Ich glaube aber, damit kann man tatsächlich auch umgehen.

Wir haben auch Hinweise der Staatskanzlei, sehr verehrter Herr Staatsminister Robra, ernst genommen. Sie sagten, es kann den Fall geben, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf im Kabinett so schnell beschließen und dem Landtag zuleiten möchte, weil eine gewisse Eilbedürftigkeit vorliegt, dass der Normenkontrollrat aufgrund dieser Eilbedürftigkeit nicht vorher beteiligt werden kann. Diesen Hinweis haben wir ernst genommen, und zwar nicht, weil wir sagen, der Landesregierung müssen wir immer folgen, sondern weil wir die Notwendigkeit gesehen haben, der Landesregierung eine solche Möglichkeit zu geben. Das bedeutet aber keinen kompletten Ausschluss, sondern das ist dann nachzuholen.

Ja, das Wort „grundsätzlich“ ist immer die Ausfahrt für Juristen. Das heißt, es gibt Ausnahmen. Aber wir gehen, glaube ich, alle davon aus, dass das wirklich eine Ausnahme bleibt, wenn eine solche denn überhaupt gebraucht wird. Das reguläre Verfahren ist, dass eine Prüfung durch den Normenkontrollrat geschieht, bevor der Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet wird.

Die Landesregierung   das ist die erste Stelle   sollte Hinweise zur Bürokratie, zu Kosten und zum Erfüllungsaufwand, die ihr aufgeschrieben werden, auch ernst nehmen. Wenn die Landesregierung sagt, wir haben gute Argumente und wir lassen das so, dann ist es auch an uns als Landtag und als Abgeordneten, zu schauen    


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Kosmehl, Sie sollten die Redezeit ernst nehmen.


Guido Kosmehl (FDP):

- Herr Präsident, das mache ich sehr gern. - Deshalb haben wir die betreffende Regelung vorgesehen. Ich bin sehr gern bereit, auf die Frage oder die Intervention der geschätzten Kollegin Gorr zu einzugehen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Das war mir völlig klar. Deshalb ist es auch gut, dass Sie zum Ende Ihrer Rede gekommen sind. - Herr Kohl, bitte.


Hagen Kohl (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kosmehl, als Sie den Begriff „Gamechanger“ aussprachen, hielt es mich nicht mehr auf dem Sitz. Dazu muss ich einmal etwas sagen.

Zunächst muss ich feststellen, dass ein ungewöhnlich langer Zeitraum für das Gesetzgebungsverfahren vergangen ist. Es handelt sich schließlich um einen Gesetzentwurf Koalitionsfraktionen. Seit Dezember 2024 sind fast anderthalb Jahre vergangen. Ich werde auch gleich erklären, woran das liegt.

Dort, wo es Normenkontrollräte gibt, haben sie nichts dazu beigetragen, den Erfüllungsaufwand für Verwaltung oder Wirtschaft oder Bürger zu senken. In Sachsen   wir haben es in der Anhörung gehört   hat sich in der Zeit von 2017 bis 2024 unter der CDU-Landesregierung der Erfüllungsaufwand durch Gesetzgebungen vervierfacht, obwohl es dort einen Normenkontrollrat gibt, der gute und lesenswerte Berichte verfasst. Diese bewirken in puncto Bürokratieabbau und  vermeidung aber nichts. Das kann im Grunde nur der politische Wille.

Wenn man schon im Gesetzgebungsverfahren die Anzuhörenden aus der kommunalen Familie und aus der Wirtschaft nicht ernst nimmt, dann wird sich auch mit einem Normenkontrollrat   dort sitzen letztendlich auch keine anderen Leute   nichts groß ändern.

Dass der Gesetzentwurf jetzt verabschiedet wird, erkläre ich mir damit, dass insbesondere die CDU im Vorwahlkampf erklärt hat, sie sei die Vorkämpferin beim Bürokratieabbau. Das war schon vor ein paar Monaten. Gehört habe ich seitdem nichts. Ich habe mich gewundert, ob dazu noch etwas kommt. In der letzten Sitzung, im März, hieß es dann, der Gesetzentwurf zum Normenkontrollrat soll nun verabschiedet werden. Ich halte das für ein Wahlkampfmanöver, um den Leuten draußen im Wahlkampf zu erzählen: Wir machen etwas in puncto Bürokratieabbau. Dass der Normenkontrollrat in puncto Bürokratieabbau aber ein Trugbild oder eine Chimäre ist, das wird ihnen nicht erzählt.

(Beifall bei der AfD)


Guido Kosmehl (FDP):

Herr Kollege Kohl, es gibt sehr viele Punkte Ihrer Intervention, die ich aufgreifen würde. Der Normenkontrollrat allein bewirkt noch nicht weniger Bürokratie. Er wird nur als unabhängiges Gremium ernster genommen, wenn er darauf hinweist: Achtung, an dieser Stelle entsteht Erfüllungsaufwand.

Jetzt sage ich etwas, von dem Sie sagen: Das habe ich gewusst, das habe ich vermutet. Der Normenkontrollrat des Bundes hat in Berichten festgestellt, dass das Bürokratieentlastungsgesetz IV der Bundesregierung ganz viel bewirken kann, dass aber der Bürokratieaufwand der Legislaturperiode trotzdem exorbitant gestiegen ist. Das lag übrigens an einem Gesetz, nämlich dem sogenannten Heizungsgesetz. Das gefällt keiner Regierung, aber das macht doch deutlich, dass jemand darauf hinweisen muss.

Zudem   das habe ich schon in meinen Reden, sowohl bei der Einbringung als auch heute, gesagt   braucht es diejenigen im Parlament, die die Gesetze letztlich beschließen, und diejenigen in der Landesregierung, die die Gesetze dem Landtag zuleiten, die solche Hinweise ernst nehmen und sagen: Vielleicht können wir doch eine einfache Regelung treffen, die weniger Erfüllungsaufwand verursacht. Dessen müssen auch wir uns annehmen.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Herr Präsident, ich möchte noch einen weiteren Punkt aufgreifen, den Herr Kohl angesprochen hat; denn das macht es vielleicht deutlich. - An sehr vielen Anhörungen hier im Landtag beteiligen sich die AfD-Abgeordneten nicht. In den Anhörungen reden wir immer über den Erfüllungsaufwand, wir fragen häufig danach. Dann sagt selbst der Städte- und Gemeindebund: Wir können gar nicht so genau sagen, wie viel das kostet, aber wir spüren eine Belastung.

Ein Instrument mit Fachleuten, die dann sagen, wir schreiben Ihnen einmal auf, wie viel Zeitaufwand für die Formularausfüllung usw. anzusetzen ist, kann uns auch in Anhörungen dabei helfen, Gesetze besser zu machen. Wir könnten dann fragen: Braucht ihr das? Wie viel Aufwand ist das? Kann man das mit weniger machen? Deshalb glaube ich, dass das wirklich ein Gamechanger ist, der uns vor Augen führt, dass wir etwas machen müssen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Kosmehl. - Frau Gorr, bitte.


Angela Gorr (CDU):

Herr Kosmehl, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Ich möchte an dieser Stelle an eine Enquete-Kommission zur Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes erinnern. Vielleicht sind einige Kollegen, die damals dabei waren, noch hier. Ein großer Wunsch dieser Enquete-Kommission war es, einen Normenkontrollrat einzusetzen. Diejenigen, die noch hier sind, oder auch diejenigen, die nicht mehr hier sind, bedanken sich ganz herzlich für diese Initiative. Wir setzen eine gewisse Hoffnung in die Effizienz dieses Gesetzes.

(Beifall bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Das muss man nicht kommentieren.


Guido Kosmehl (FDP):

Herr Präsident, vielen Dank. Ich möchte trotzdem einen Satz dazu sagen. - Herzlichen Dank für die Erinnerung daran, dass nicht wir allein die Idee hatten, sondern dass ganz viele im Vorfeld schon gesagt haben, dass ein solches Instrument notwendig ist.

Noch einmal: Das Ministerium tut gut daran, dass es die Geschäftsstelle schnell hochfährt   die Finanzmittel dafür sind vorhanden; diese haben wir gemeinsam mit dem Doppelhaushalt beschlossen   und die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen beruft, damit sie ihre Arbeit aufnehmen können. Danach schauen wir, was die Evaluierung erbringt und ob wir den Normenkontrollrat als Dauerinstrument benötigen oder ob er tatsächlich dem Sonnenuntergang entgegenreitet. - Vielen Dank.