Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit der geplanten Änderung wird das Landesjagdgesetz modernisiert. Es werden wichtige Antworten auf aktuelle Herausforderungen in Jagd, Landwirtschaft und Naturschutz gegeben. Zugleich wird mehr Rechtssicherheit in der Anwendung des Landesjagdgesetzes geschaffen. Die Änderungen das wurde gerade vom Abg. Scheffler dargestellt sind intensiv im Ausschuss beraten worden.
Was sind die wesentlichen Neuerungen? Sehr intensiv ist über die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht debattiert worden. Es geht darum, einen rechtssicheren Rahmen für die Regulierung der Wolfspopulation im Land zu schaffen. Der Wolf bleibt auch weiterhin geschützt. Aber aufgrund der wachsenden Konflikte mit der Weidetierhaltung und der teilweise existenzbedrohenden Auswirkungen für Weidebetriebe muss eine Bejagung möglich sein.
Auch in Sachsen-Anhalt wird nunmehr die Möglichkeit geschaffen, revierübergreifend eine Managementplanung für die Wolfspopulation vorzusehen. Das Ziel ist es, den möglichen und lokal notwendigen Entnahmekorridor festzulegen bei gleichzeitiger Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der Tierart Wolf. Ich bin zuversichtlich, dass mit dem neuen Rechtsrahmen die Interessen von Naturschutz und Weidetierhaltung zu einer tragfähigen Balance vereint werden können.
Darüber hinaus sind weitere Verbesserungen des Jagdgesetzes vorgesehen. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei Bewegungsjagden entlang von öffentlichen Straßen wird die Möglichkeit der Absicherung von Straßenabschnitten in das Landesjagdgesetz aufgenommen. So wird verhindert, dass Wild bzw. Hunde, die dem Wild folgen, während der Jagd unkontrolliert auf Straßen laufen. Diese Anpassung trägt direkt zur Erhöhung der Sicherheit von Verkehrsteilnehmern bei.
Um mehr Rechtssicherheit im Bereich von befriedeten Bezirken zu schaffen, wurden die Gründe zum Vertreiben oder Einfangen von Füchsen, Steinmardern, Waschbären, Marderhunden, Minken, Nutria und Kaninchen konkretisiert. Gleichzeitig wurden zusätzliche Flächen wie z. B. Solarparks in den Katalog der befriedeten Bezirke aufgenommen.
Zudem ist auch die Zulassung von Kirrautomaten im neuen Gesetzentwurf enthalten. Um die Kirrung mit geringstmöglicher Störung des Wildes auszuführen, sollen mit der Gesetzesänderung auch technische Weiterentwicklungen wie Kirrautomaten genutzt werden können.
Schließlich wird die Ersatzpflicht bei Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, insbesondere bei Hochkulturen wie Mais, Raps, Roggen und Sonnenblumen, nun verbindlich geregelt. Das Ziel der Regelung ist es, Verantwortlichkeiten zwischen Landwirten und Jagdausübungsberechtigten klar zuzuordnen, um einerseits den Wildschaden adäquat zu entschädigen und andererseits Anreize zu setzen, wirksame Schutzmaßnahmen einzuführen, die den Schaden vermeiden oder mindern.
Schneisen dienen der besseren Bejagung und somit dem Schutz der Kulturflächen. Wird rechtzeitig ein ausreichender Anteil der landwirtschaftlich genutzten Flächen für eine effektive Bejagung freigehalten, schafft dies den praktischen Rahmen für eine Schadensminderung.
Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass nach Auslaufen der Ursprungsvorschrift eine Vielzahl von Konflikten aufgrund der rechtlichen Unklarheiten bestanden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir ein modernes und zeitgemäßes Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt. - Vielen Dank.