Eva von Angern (Die Linke):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ja Frau Tschernich-Weiske, das ist tatsächlich ein Tagesordnungspunkt bzw. eine Beschlussempfehlung, an der wir, zumindest die Koalitionsfraktionen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke nach der Anhörung, die heterogen war, eng zusammengearbeitet haben. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, auch vor der endgültigen Berichterstattung durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, zumindest schon bei einem Thema, ein klares Signal zu setzen.
Tatsächlich ist es vor allem erst einmal ein Signal, ein Wunsch. Ich hoffe, dass es uns gemeinsam gelingt, vielleicht auch noch andere Bundesländer dafür zu erwärmen, dieser Bundesratsinitiative beizutreten und diese mit zu unterstützen. Wir haben das Signal aus der Justizministerinnenkonferenz. Frau Ministerin hat uns dazu im Rechtsausschuss auch berichtet. Ich glaube, es wäre ein wichtiges Signal, wenn es nicht nur aus Sachsen-Anhalt kommt, sondern wenn gerade wegen des schrecklichen Ereignisses im Dezember 2024 auch Unterstützung aus anderen Bundesländern käme.
Es ist gesagt worden: Der Grund für die Debatte ist der natürlich zuvorderst der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, aber vor allem die Kontaktaufnahme durch den Attentäter zu den Opfern. Das ist ein Punkt, der zu Retraumatisierungen geführt hat. Ich teile ausdrücklich die Einschätzung, dass die Entscheidung der Zuständigen hätte anders ausfallen können und vor allem anders ausfallen müssen.
Allein ein Begleitschreiben an die Opfer mitzusenden, in dem quasi schon steht, was auf sie zukommt und dann können sie selbst entscheiden, ob sie das öffnen oder nicht, damit wird man aus meiner Sicht der Verantwortung, die man trägt und die das Strafvollzugsgesetzbuch auch vorgibt, nicht gerecht. Insofern halte ich das für richtig und wichtig, dass wir aktiv werden.
Mich hat das will ich auch ausdrücklich sagen die Argumentation der Rechtsanwaltskammer in der Anhörung nicht überzeugt. Es besteht bereits jetzt die Möglichkeit für bestimmte Opfer von bestimmten Straftaten, die Kontaktdaten aus der Hauptakte streichen zu lassen. Diesbezüglich erwarte ich natürlich eine Verantwortung bei Anwältinnen und Anwälten.
Eines ist auch noch einmal wichtig zu sagen: Es war im Stadium, wo der Attentäter eben noch nicht anwaltlich vertreten wurde, sodass er selbst die Akte bekommen konnte. Insofern hat an dieser Stelle viel Versagen stattgefunden; das muss man ganz deutlich so sagen. Die Leidtragenden sind die Opfer und wir stehen dabei in einer Verantwortung. Insofern hoffe ich, dass es uns gelingt, auch tatsächlich erfolgreich zu sein.
Wir werden natürlich kontrollieren, wie erfolgreich wir sind, insbesondere bei unserer eigenen Hausaufgabe, nämlich der Veränderung unseres Justizvollzugsgesetzbuches. Das ist ein Punkt, den wir wahrscheinlich nicht in dieser Wahlperiode, aber zeitnah zu Beginn der nächsten Wahlperiode umsetzen sollten. Das sind wir den Opfern tatsächlich schuldig.
All jene, die bei der Veranstaltung am 20. Dezember letzten Jahres in der Johanniskirche dabei waren, konnten hören, dass die Opfer sich nicht immer gut aufgehoben fühlen. Insofern ist es ein kleiner Beitrag von uns als Landtag, der positive Wirkung für zukünftige Opfer hat. - Danke schön.