Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die heutige Aktuelle Debatte gibt mir die Möglichkeit, auf die am Montag bereits begonnene Debatte über die Lage in Syrien und die bei uns lebenden Syrerinnen und Syrer ausführlicher einzugehen.
Bereits am Montag habe ich gesagt, dass es um zwei Aspekte geht. Zum einen werden Asyl und subsidiärer Schutz nicht dauerhaft, sondern lageabhängig gewährt. Zum anderen kann ein zunächst humanitärer Aufenthaltstitel in einen erwerbs- oder ausbildungsbezogenen Aufenthaltstitel wechseln oder gar eine Einbürgerung erfolgt sein.
(Zustimmung bei der SPD)
Mit anderen Worten, es kommt auf eine klare Unterscheidung zwischen ausreisepflichtigen Syrerinnen und Syrern ohne Bleiberecht auf der einen Seite und dauerhaft integrierten Syrerinnen und Syrern mit gesichertem Aufenthaltsrecht auf der anderen Seite an.
(Beifall bei der SPD)
Lassen Sie mich zunächst mit Letzteren beginnen. Viele Menschen syrischer Herkunft sind seit Jahren erwerbstätig, sprechen die deutsche Sprache, tragen Verantwortung in Familien, arbeiten in der Pflege, im Handwerk, in der Industrie oder in der Medizin
(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)
und sind teilweise längst deutsche Staatsbürger.
Allein in den letzten fünf Jahren sind in Sachsen-Anhalt mehr als 4 000 syrische Staatsangehörige eingebürgert worden. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie jeder andere deutsche Staatsbürger auch.
(Zuruf von Jan Scharfenort, AfD)
Ende März 2026 hielten sich in Sachsen-Anhalt insgesamt fast 29 000 Syrer auf. Von diesen verfügten gut 1 600 über eine Niederlassungserlaubnis und damit ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Insofern, Herr Abg. Büttner, ist es entlarvend, dass Sie sagen, dass nur eingebürgerte syrische Staatsangehörige bleiben dürfen, aber diejenigen, die nach deutschem Recht ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben, weil sie womöglich als Arzt oder auch als Pflegekraft tätig sind, sollen Deutschland und Sachsen-Anhalt verlassen.
(Zuruf von Jan Scharfenort, AfD - Unruhe)
Das sieht unser deutsches Recht nicht vor.
Im August 2025 waren in Sachsen-Anhalt rund 6 100 syrische Staatsangehörige sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht einem Drittel der zu diesem Zeitpunkt in Sachsen-Anhalt aufhältigen syrischen Staatsangehörigen im erwerbsfähigen Alter.
(Jan Scharfenort, AfD: Sie beschreiben immer nur Probleme und lösen keine Probleme!)
Nach Angaben der Ärztekammer waren Ende 2025 in Sachsen-Anhalt 153 syrische Ärztinnen und Ärzte tätig. Im Gesundheits-, Heim- und Sozialwesen arbeiteten zudem 528 syrische Staatsangehörige. Diese Menschen tragen dazu bei, Fachkräfteengpässe zu mindern. Sie leisten einen direkten Beitrag für unsere Volkswirtschaft.
Ich habe es immer gesagt und sage es auch heute: Wer aus Syrien geflohen ist und mit einem Schutzgrund nach Sachsen-Anhalt gekommen ist, wer sich integriert hat und jetzt seinen eigenen Lebensunterhalt verdient, der ist und bleibt willkommen.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jan Scharfenort, AfD: Um diejenigen geht es doch nicht!)
Gelungene Integration muss anerkannt werden. Wer dauerhaft rechtstreu lebt und einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzt, der ist ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft.
(Zuruf von Matthias Büttner, Staßfurt, AfD)
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass nicht alle, die aus Syrien geflohen sind, sich bei uns rechtstreu verhalten, unsere Regeln anerkennen und ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen. All diese müssen Deutschland nach und nach verlassen, weil ihre Rückkehr nach Syrien jetzt möglich ist.
(Zuruf von Jan Scharfenort, AfD)
In Syrien haben sich die Verhältnisse nach dem Sturz des Assad-Regimes nachhaltig geändert. Das hat schon heute unmittelbare Auswirkungen auf Asylentscheidungen. Allein in diesem Jahr hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bundesweit bereits mehr als 13 000 Asylerstanträge von Syrerinnen und Syrern als unbegründet oder offensichtlich unbegründet abgelehnt. In Sachsen-Anhalt waren es rund 600 Asylerstanträge.
Das heißt, gegenwärtig werden rund 80 % aller Asylanträge syrischer Staatsbürger abgelehnt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bereits damit begonnen, in der Vergangenheit gewährten Schutz zu prüfen und Widerrufe auszusprechen. Denn gegenwärtig sind in Sachsen-Anhalt nur rund 300 syrische Staatsangehörige ausreisepflichtig, davon verfügen wiederum 275 über eine Duldung.
Das Bundesamt ist verpflichtet, Widerrufsverfahren einzuleiten, wenn sich die Lage im Herkunftsland zum Besseren verändert hat. Ein Widerruf kann wiederum gerichtlich überprüft werden und genau das findet im Augenblick statt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat sich bei seinen Prüfungen zunächst auf sicherheitsrelevante Straftäter konzentriert, was ich richtig finde. In diesem Zusammenhang erfolgten auch Abschiebungen nach Syrien.
Wie Sie wissen, ist es unter anderem im Januar dieses Jahres gelungen, einen ausreisepflichtigen syrischen Straftäter aus Sachsen-Anhalt aus der Haft nach Syrien abzuschieben.
(Beifall bei der AfD - Lothar Waehler, AfD: Einen! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Wow! - Unruhe bei der AfD)
Einen von bislang insgesamt vier Personen bundesweit. Das mag Ihnen im Augenblick wenig erscheinen, aber ich habe Ihnen gerade dargelegt, dass wir in einem Rechtsstaat leben, und wenn jemand über einen Aufenthaltstitel verfügt, dann kann dieser überprüft werden, kann womöglich widerrufen werden und erst dann wird die Ausreisepflicht begründet und erst dann kann ich tätig werden.
Gleichwohl braucht man auf der anderen Seite immer einen Staat, der seine Staatsangehörigen zurücknimmt.
(Jan Scharfenort, AfD: Bei Corona ging alles!)
Deswegen war es so wichtig, dass die Bundesregierung mit dem syrischen Präsidenten über eine Rückkehrkooperation gesprochen hat. Genau das war die Intention dieses Gesprächs mit dem syrischen Präsidenten. Man kann Abschiebungen und Rückführungen nur ermöglichen, wenn der jeweilige Herkunftsstaat kooperiert. Bislang gab es keinen Ansprechpartner. Nach dem Sturz des Assad-Regimes gibt es einen Ansprechpartner.
(Zuruf von der AfD: Einen Ansprechpartner für Entwicklungshilfe gibt es aber! Die gibt es immer!)
Genau diese Rückkehrkooperation jetzt einzuleiten, war Gegenstand der Gespräche und genau das begrüße ich, damit es nicht dabei bleibt, dass nur in wenigen Einzelfällen Abschiebungen möglich sind.
Gleichwohl ist die Entscheidung des Bundes richtig, sich in einem ersten Schritt auf sicherheitsrelevante Straftäter zu konzentrieren. In unserem Fall war das besonders relevant, weil die Strafhaft des Betroffenen auslief. Und um zu verhindern, dass er überhaupt auf freien Fuß kommt, wurde die Abschiebung erfolgreich vollzogen.
Da zwangsweise Rückführungen nach Syrien bislang nur eingeschränkt möglich sind, hat sich das Innenministerium Sachsen-Anhalts frühzeitig, bewusst und strategisch dafür entschieden, veranlasste freiwillige Ausreisen deutlich zu stärken und konsequent voranzutreiben. Der Erfolg gibt dieser strategischen Entscheidung recht. Reisten im Jahr 2024 insgesamt 18 syrische Staatsangehörige nach einer Beratung durch das Land freiwillig aus,
(Jan Scharfenort, AfD: 18!)
waren es im Jahr 2025 insgesamt 222 syrische Staatsangehörige. In den ersten beiden Monaten dieses Jahres reisten bereits insgesamt 38 syrische Staatsangehörige aus, also in den Monaten Januar und Februar.
(Ulrich Siegmund, AfD: Und wie viele sind dazugekommen?)
Daran sehen Sie, dass wir einen klaren Schwerpunkt auf die freiwillige Rückkehr legen, solange die Rückkehrkooperation, die zwischen dem Bund und dem syrischen Staatspräsidenten jetzt besprochen worden ist, noch nicht greift. Wir setzen also einen ganz klaren Fokus auf die freiwillige Rückkehr.
Wie machen wir das? - Wir haben neben zusätzlichen Rückkehrberatern im vom Land finanzierten Rückkehrzentrum bereits im letzten Jahr eine neue Komponente, nämlich die Rückkehrberatung für das Herkunftsland Syrien etabliert. Diese Beratung soll zukünftig auch dezentral an wechselnden Standorten erfolgen. Die entsprechenden Vorbereitungen sind durch das Innenministerium gemeinsam mit dem Rückkehrzentrum Sachsen-Anhalt bereits getroffen worden.
Im zweiten Quartal sollen entsprechende Beratungsveranstaltungen zunächst in der zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt und der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Stendal und anschließend in den Landkreisen und kreisfreien Städten stattfinden. Ziel ist es, Syrerinnen und Syrer frühzeitig zu informieren und Rückkehrperspektiven darzustellen. Die freiwillige Rückkehr kann finanziell unterstützt werden, wobei wir ganz überwiegend auf Mittel der Europäischen Union zurückgreifen.
Wir bereiten eine dezentrale Veranstaltungsreihe vor, um viele Syrerinnen und Syrer darüber zu informieren, wie eine vom Land veranlasste freiwillige Ausreise erfolgen kann. Ich denke, eine verantwortungsvolle Politik setzt geltendes Asyl- und Aufenthaltsrecht konsequent und differenziert um. Diesen Weg wird Sachsen-Anhalt weiter gehen. Wer integriert ist und über einen gesicherten Aufenthaltstitel verfügt, der kann selbstverständlich bleiben. Wer kein Bleiberecht hat, der muss Sachsen-Anhalt wieder verlassen. - Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Es gibt eine Nachfrage von Herrn Siegmund.
Ulrich Siegmund (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ein kleiner Faktencheck zu dieser Desinformation.
(Guido Kosmehl, FDP: Oh!)
Erst einmal muss ich vorab sagen: Wir brauchen aufgrund Ihrer katastrophalen Politik im Gesundheitswesen aktuell Menschen, die uns dabei helfen, diese Zeit zu überbrücken. Aber was Sie bei diesen Zahlen, Daten und Fakten immer unterschlagen, wenn Sie sagen, wir brauchen jeden Einzelnen, der hier arbeitet, ist, dass durch die zusätzliche Menge an Menschen auch mehr Menschen versorgt werden müssen.
(Guido Kosmehl, FDP: Oh!)
Wenn wir alle Syrer zurückführen würden, dann läge die Arztquote bei einem Arzt pro 200 Einwohnern, Herr Kosmehl. Aktuell liegt die Arztquote bei einem Arzt pro 200 Einwohnern. Das heißt, es hält sich ungefähr die Waage. Das liegt daran, dass die Arztdichte so ist, wie sie ist. In Syrien ist sie übrigens viermal geringer.
Deswegen stelle ich die Frage: Warum halten Sie es für moralisch vertretbar, dass die Ärzte, die in Syrien viermal dringender gebraucht werden, bei uns praktizieren? - Wie können Sie das mit Ihrem moralischen Gewissen vereinbaren? - Antworten Sie bitte auf die erste Frage. Danach würde ich eine weitere Frage stellen.
(Beifall bei der AfD - Unruhe bei der CDU)
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Ich habe immer das Gefühl, dass viele die Pressekonferenz des Bundeskanzlers mit dem syrischen Präsidenten weder verfolgt noch nachgelesen haben. Beides ist möglich. Man kann sich das Video im Einzelnen anschauen.
Wer sich diese Pressekonferenz genau anschaut oder den Inhalt nachliest, der merkt, dass genau die Ambivalenz dieses Themas in der Pressekonferenz eine große Rolle spielte und deswegen zu sehr differenzierten Aussagen des Bundeskanzlers und des syrischen Präsidenten geführt hat.
Der Ministerpräsident hat auf unsere Altersstruktur hingewiesen. Wir sind mit Blick auf den Altersdurchschnitt der Bevölkerung das älteste Bundesland in Deutschland. Wir wissen, je älter man wird, desto häufiger nimmt man das Gesundheitssystem in Anspruch. Natürlich ist es so, dass wir aufgrund dieser Demografie, also wenige junge Menschen und demzufolge weniger Ärzte im Erwerbsleben und gleichzeitig eine deutlich ältere Gesellschaft, die Gesundheitsleistungen zum Ende des Lebens natürlich immer intensiver in Anspruch nimmt,
(Zuruf von der AfD: Beim Arzt sitzt immer nur eine Bevölkerungsgruppe: Mohamed, und wie sie alle heißen!)
wie kein zweites Bundesland auf ausländische Fachkräfte im Bereich der Gesundheitsversorgung, und zwar nicht nur in den Kliniken, nicht nur bei den niedergelassenen Ärzten, sondern eben auch in Pflegeeinrichtungen dringend angewiesen sind.
Natürlich ist es so, dass Syrien als Land im Aufbau auch auf Menschen angewiesen ist, die sich mit dieser Expertise einbringen. Genau das ist die Ambivalenz: Wir könnten jetzt sagen, alle sollen hierbleiben, um der deutschen Bevölkerung zu nutzen, aber gleichzeitig fehlen sie in Syrien.
Deswegen ist die Herangehensweise, die ich Ihnen geschildert habe, eine andere. Im Augenblick kommt es vor allem auf den jeweiligen Status desjenigen an, den wir betrachten. Es gibt eingebürgerte syrische Ärzte. Ein eingebürgerter syrischer Arzt, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann selbstverständlich entscheiden, dass er für die nächsten drei, vier Jahre nach Syrien geht und dort an einem Aufbau mitwirkt. Er kann aber jederzeit nach Deutschland zurückkehren, weil er eben auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Er ist völlig frei in dem, was er tut.
(Lothar Waehler, AfD: Das beantwortet die Frage nicht! - Zuruf von Matthias Büttner, Staßfurt, AfD)
Eine Pflegekraft in einer Pflegeeinrichtung, die im Augenblick womöglich nicht eingebürgert ist, aber über einen Aufenthaltstitel verfügt, kann sich am Ende frei entscheiden, ob sie zurückkehren und am Aufbau mitwirken möchte oder ob sie weiter bei uns tätig sein möchte; denn sie hat den Aufenthaltstitel Insofern kann auch diese Person frei entscheiden, was sie tut.
Ulrich Siegmund (AfD):
Ich habe eine kurze Frage. Gestatten Sie mir die Vorbemerkung: Das war jetzt eine unfassbar schwache Antwort.
(Beifall bei der AfD)
Sie haben gerade selbst ausgeführt, dass nur ein Drittel der erwerbsfähigen Syrer überhaupt in einem Beschäftigungsverhältnis ist. Parallel haben Sie in Ihrer Einbringungsrede dargestellt, dass wir diese Menschen unbedingt brauchen, weil unser Versorgungssystem ansonsten kollabieren würde. Das sind alles Zahlen, Daten und Fakten, die Sie durcheinanderbringen und bei denen Sie den Menschen einfach Sand in die Augen streuen und diese Wahrheit nicht kommunizieren.
Ganz zu schweigen davon, dass Sie es gerade selbst gesagt haben: Es ist den Leuten freigestellt. Auf der einen Seite sagen Sie, Sie brauchen sie und auf der anderen Seite sollen sie nach Hause gehen. Sie müssen sich festlegen und vor allem klar kommunizieren.
(Zuruf von Matthias Redlich, CDU)
Zum Punkt „klar kommunizieren“ habe ich eine zweite kurze Frage. Sie haben gesagt, der große Erfolg sei die freiwillige Ausreise. Im vorletzten Jahr waren es 18 und im letzten Jahr 225 Ausreisen, so haben Sie es, glaube ich, gesagt. Bitte nennen Sie für die gleichen Zeiträume, die Zahl der Einreisen von neuen Syrern, die parallel stattfinden. Das wäre interessant.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herr Abg. Sigmund, ich glaube, ich habe die Zahlen klar dargestellt. Sie versuchen, sie zu vermischen und zu vermengen. Der entscheidende Punkt ist doch, dass der Sturz des Assad-Regimes erst die Rückführung von Syrerinnen und Syrern ermöglicht hat. Vorher war es gar nicht möglich.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Zu dem Zeitpunkt, als sich die Verhältnisse in Syrien verändert haben, hat das Land Sachsen-Anhalt begonnen, ganz bewusst und zielgerichtet auf die freiwillige Rückkehrberatung zu setzen, weil wir zu dem Zeitpunkt ahnten, dass das neue Regime erst einmal im Aufbau ist und es eine gefestigte Rückkehrkooperation, so wie sie jetzt zwischen dem syrischen Präsidenten und der Bundesregierung vereinbart worden ist, noch nicht gab. Das ist etwas, das Sie permanent negieren.
In einen Staat, der bei der Rücknahme seiner Staatsangehörigen nicht kooperiert, können Sie die Menschen nicht zurückführen. Das beklagen wir.
(Zurufe von der AfD)
Deswegen fordern wir immer dazu auf, den unkooperativen Herkunftsstaaten klare Sanktionsmechanismen, bspw. mit Blick auf Entwicklungshilfe und Ähnlichem, aufzuzeigen.
Aber entscheidend ist doch: In dem Augenblick, in dem die freiwillige Rückkehr möglich war, haben wir unmittelbar begonnen, auch die Rückkehrberatung gegenüber der syrischen Community zu erhöhen.
(Zuruf von Ulrich Siegmund, AfD)
Deswegen, finde ich, ist es schon ein Erfolg, dass es innerhalb von einem Jahr gelungen ist, mehr als 222 syrische Bürgerinnen und Bürger zur freiwilligen Rückkehr zu beraten. Diese ist dann auch erfolgt. Insofern ist das, was wir machen, sehr konkrete Politik.
(Jan Scharfenort, AfD: Ja, aber es wird doch trotzdem immer schlimmer! - Zuruf von Nadine Koppehel, AfD)
Die Verhältnisse in Syrien ändern sich. Sie geben die Möglichkeit dazu, dass Menschen zurückkehren können. Wir intensivieren unsere Beratungen.
(Jan Scharfenort, AfD: Aber die meisten bleiben! Es werden immer mehr!)
Der Erfolg gibt uns dort absolut recht.
Der fundamentale Unterschied zwischen Ihnen und mir, glaube ich, ist: Sie gucken auf die Staatsangehörigkeit. Ich gucke auf den Aufenthaltstitel. Ich gucke auf den rechtlichen Status. Wenn jemand ein Aufenthaltsrecht hat, dann hat er dieses Aufenthaltsrecht. Natürlich kann ich Aufenthaltsrechte überprüfen, wenn es einen subsidiären Schutzstatus gibt. Wenn dieser subsidiäre Schutzstatus entfällt, dann habe ich die Möglichkeit des Widerrufsverfahrens. Das ist ein rechtsstaatliches Verfahren. Hierbei entscheidet nicht irgendjemand nach Gusto „Den mag ich oder den mag ich nicht. Der muss zurückkehren und der andere nicht.“, sondern wir machen das in einem rechtsstaatlichen, ordnungsgemäßen Verfahren.