Christian Albrecht (CDU):
Migranten sind Parasiten. Muslime sind Ungeziefer. Flüchtlinge sollte man ins Meer treiben. AfD-Mitglieder gehören ins KZ. Man sollte AfDler vergasen. - Wer diese Zitate hört, der weiß sofort, hier geht es nicht mehr um Meinung, hier geht es nicht um politische Zuspitzung, hier geht es um die gezielte Entwürdigung von Menschen. Und genau deshalb ist es falsch, wenn der Antrag heute den Eindruck erwecken will, die Grenze zwischen erlaubter Meinungsfreiheit und strafbarer Volksverhetzung sei unklar oder gar willkürlich.
Nein, diese Grenze ist klar. Unser Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit, umfassend, weit und bewusst auch für scharfe, polemische und unbequeme Äußerungen. Man darf die Regierung kritisieren, man darf die Migrationspolitik kritisieren, man darf die Religion kritisieren, man darf auch Parteien kritisieren, notfalls auch die CDU.
(Lachen bei allen Fraktionen - Zurufe von der CDU)
Aber dort, wo Menschen zu Parasiten, zu Ungeziefer erklärt werden, dort wird nicht mehr argumentiert, dort wird Menschen die Würde abgesprochen.
(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)
Und genau an dieser Stelle endet die Freiheit der Meinung. Denn die Menschenwürde gilt für jeden Menschen, sie ist unantastbar für Minderheiten, für Schutzsuchende, für Andersdenkende und ja, auch für politische Gegner.
Das ist ein entscheidender Punkt. Denn wer behauptet, der Straftatbestand der Volksverhetzung richtet sich nur gegen einzelne rechte, linke oder welche Position auch immer, der verschweigt die Wahrheit. Denn auch wer Rechtsextreme oder Linksextreme entmenschlicht, überschreitet genau dieselbe Grenze.
(Zustimmung bei der CDU)
Wenn jemand sagt, AfD-Mitglieder gehörten ins KZ, dann ist das nicht weniger menschenverachtend als die Hetze gegen Minderheiten. Wenn jemand fordert, AfDler zu vergasen, dann ist das keine legitime politische Polemik, sondern Vernichtungsfantasie, und auch solche Aussagen sind strafbar.
(Zustimmung bei der CDU)
Warum? - Weil unser Rechtsstaat nicht nach politischer Richtung unterscheidet, sondern nach dem Maßstab der Menschenwürde. Die Menschenwürde ist unteilbar. Sie gilt nicht nur für diejenigen, die uns sympathisch sind, sie gilt auch für diejenigen, deren Ansichten wir entschieden ablehnen. Gerade darin zeigt sich auch die Stärke des Rechtsstaates und darum ist es auch richtig, dass für besonders schwere Fälle weitere Konsequenzen wie der zeitweise Verlust des Passivwahlrechts zumindest diskutiert werden.
Die Schwelle muss bewusst hoch liegen, nämlich bei schweren Fällen, in denen in gravierender Weise gegen die Menschenwürde anderer verstoßen wurde. Wer systematisch die Grundlagen unserer freiheitlichen Ordnung angreift, kann nicht gleichzeitig erwarten, ohne jede Konsequenz politische Verantwortung übernehmen zu können. Das ist kein Angriff auf die Demokratie, es ist Schutz der Demokratie.
Denn Demokratie lebt von Freiheit, aber sie lebt ebenso von Schutz der Würde jedes Einzelnen. Deshalb weisen wir den Antrag entschieden zurück, übrigens auch, weil die Debatte wir haben es schon mehrfach gehört in erster Linie in den Bundestag gehört und nicht in vorauseilender Weise in die Landesparlamente. Das StGB ist Bundesrecht und da sollte es in allererster Form diskutiert werden. - Danke schön.