Guido Kosmehl (FDP):
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich kann man bei jemandem, der zwei Staatsexamina hat und als Rechtsanwalt zugelassen ist, zumindest Grundsätze des Rechts als bekannt voraussetzen.
(Angela Gorr, CDU: Ja, eigentlich!)
Das scheint bei Herrn Hecht aber leider nicht der Fall zu sein. - Denn Sie unterliegen mehreren Irrtümern. Der erste Irrtum ist: Artikel 5 des Grundgesetzes zur Meinungsfreiheit ist nicht schrankenlos, sondern ist einschränkbar, nämlich dort, wo eine Meinung in verletzender Weise in andere Rechtsgüter eingreift. Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Sie haben hier gerade gesagt, der Begriff „Menschenwürde“ sei so schwammig und müsse durch Gerichte ausgelegt werden, das sei kein klarer Begriff.
(Christian Hecht, AfD: Na sicher!)
Artikel 1 Satz 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
(Beifall bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der CDU - Christian Hecht, AfD: Ja! - Jan Scharfenort, AfD: Bleibt aber schwammig!)
ist unser gemeinsamer Leitgedanke des Grundgesetzes, wenn man auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht.
Das war jetzt ein bisschen Rechtsberatung.
(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)
Der dritte Punkt, den ich anmerken will: Das Theater, das Sie hier für die Öffentlichkeit zelebrieren, ist der Thematik nicht angemessen. Denn Ihnen geht es um Absatz 2 des § 130 StGB, in dem eine Strafschärfung stattfinden soll - gemäß einem Referentenentwurf, der noch nicht einmal in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wurde.
(Christian Hecht, AfD: Deswegen wollen wir uns dafür einsetzen!)
Ich kann Ihnen Ihre Sorge nehmen, oder vielleicht auch nicht.
(Lothar Waehler, AfD: Nein, das können Sie nicht!)
Denn womit Sie Probleme bekommen, ist § 130 Abs. 1 StGB. Demnach wird jemand schon mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt, nämlich derjenige, der den öffentlichen Frieden stört, der rassistisch motiviert unterwegs ist. Das ist die Verletzung
(Nadine Koppehel, AfD: Das bestimmen Sie, wer das ist?)
und das wäre die Verurteilung. Dass Sie das in einer Schrift in Verkehr bringen und vielleicht noch Minderjährigen unter 18 Jahren zugänglich machen, was jetzt in Absatz 2 nur mit drei Jahren belegt ist, das ist gar nicht der Punkt, an dem Sie mit dem Gesetz auf den Weg kommen. Deshalb ist das, was Sie hier vorführen, reines Theater.
Was bleibt, meine sehr geehrten Damen und Herren? - Am Ende bleibt nur die Frage: Ist die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet? - Nein, sie ist nicht gefährdet.
(Christian Hecht, AfD, und Oliver Kirchner, AfD, lachen - Zurufe von der AfD: Doch! - Christian Hecht, AfD: Klar ist die gefährdet!)
Denn jeden Tag, meine sehr geehrten Damen und Herren,
(Jan Scharfenort, AfD: Woher kommen denn die 50 %? Alles eingebildet, oder wie?)
müssen wir Ihre Äußerungen,
(Jan Scharfenort, AfD: Sie müssen mal den Realitätscheck machen!)
Ihre Meinungsäußerungen
(Zuruf von der AfD: Wir Ihre! - Jan Scharfenort, AfD: Machen Sie doch mal den Realitätscheck! - Weitere Zurufe von der AfD)
ertragen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und das gehört zu einer Demokratie dazu.
(Jan Scharfenort, AfD: Ihr rechttheoretisches Geschwafel führt doch nicht weiter! Machen Sie mal den Realitätscheck! Wo kommen denn die 50 % her? - Weitere Zurufe von der AfD)
Nur wenn Ihre Meinungsäußerung keine Meinung, sondern Hetze ist, dann ist sie strafrechtlich relevant belegt und wird verfolgt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.