Kerstin Eisenreich (Die Linke):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Januar diskutieren wir im Landtag über die vorliegende Änderung des Landesjagdgesetzes. Es gibt tatsächlich nicht so viele Gesetzentwürfe, die in so kurzer Zeit hier im Landtag verabschiedet wurden, auch wenn richtigerweise gesagt wurde, dass der Prozess etwas länger dauerte; vorgelegt worden war ja noch nichts.

Aber ja, es geht auf das Ende der Legislaturperiode zu und es sind sicherlich noch ein paar Punkte aus dem Koalitionsvertrag abzuarbeiten, über die die Koalitionsfraktionen eben nicht immer zwingend Einigkeit hatten. Aber ein paar Schmankerl für den Wahlkampf kann man schon noch mitnehmen.

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

Der Gesetzentwurf enthält mehrere Änderungen, die wir als Linke klar ablehnen. Besonders problematisch ist, dass Eingriffe künftig auch in der Nähe von Wohnungen und Siedlungen leichter möglich sein sollen. Tiere dürfen dann nicht nur bei nachgewiesenen Schäden gefangen oder getötet werden, sondern schon vorsorglich, weil man Krankheiten befürchtet oder weil man Eigentum schützen will.

Die Begründungen sind sehr allgemein gehalten. Damit wird es einfacher, solche Eingriffe zu rechtfertigen, ohne klar festzulegen, wann sie tatsächlich nötig sind. Aus der Sicht des Tierschutzes ist das ein Rückschritt.

Besonders kritisch sehen wir die Änderungen bei tödlichen Fallen. Bisher galt eine ganz klare Regel: Sie dürfen nur eingesetzt werden, wenn keine Gefahr für Menschen, Haustiere oder geschützte Arten besteht. Diese klare Vorgabe ist nun aufgeweicht worden. Künftig sollen Fallen nur noch   so steht es in dem Gesetzentwurf   so eingesetzt werden, dass Gefahren vermieden werden. Die Verantwortung wird hierbei schwächer gefasst und es wird schwieriger, Verstöße nachzuweisen oder zu ahnden. Damit wird Sicherheit eine Auslegungssache und das ist aus unserer Sicht der falsche Weg.

(Beifall bei der Linken)

Unser Änderungsantrag, auf Bleimunition zu verzichten, fand dagegen keine Mehrheit. Dabei muss doch klar sein, dass Blei giftig ist und nicht in unsere Wälder und Felder gehört. Darüber wurde auch schon in der letzten Legislaturperiode diskutiert.

Damals war die Begründung, dass die noch bei den Jägern vorhandene Munition noch verschossen werden müsse. Das ist aber nun schon viele Jahre her. Auch der Landesrechnungshof hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass das endlich geändert werden muss. Stattdessen wird das Verbot weiter hinausgeschoben und fadenscheinig mit EU-Prozessen legitimiert.

Dagegen war es aber der Regierungskoalition offensichtlich doch sehr wichtig, den Wolf auch auf Landesebene ins Jagdrecht aufzunehmen.

(Kathrin Tarricone, FDP: Ja!)

Auf der Bundesebene ist dies eine politische Entscheidung, die wir Linke ablehnen. Im März 2025 trat die Herabstufung des Wolfs im Rahmen der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in Kraft. Auf europäischer Ebene folgte in sehr kurzer, in ungewöhnlich kurzer Zeit die Anpassung des EU-Rechts. Im Frühjahr und Sommer des Jahres 2025 kam dann schon die politische Entscheidung auf der Bundesebene, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der günstige Erhaltungszustand einer Tierart darf jedoch nicht politisch festgelegt werden. Dies muss aufgrund wissenschaftlicher Bewertungen erfolgen.

(Zustimmung bei der Linken und von Wolfgang Aldag, GRÜNE)

Dazu gehören Kriterien wie Verbreitung, Stabilität der Population, Vernetzung mit Nachbarpopulation und auch genetische Vielfalt. Genau hierin liegt aber der Konflikt.

Der ursprüngliche Bericht des Bundesamtes für Naturschutz stellte den Erhaltungszustand zunächst als   ich zitiere  : ungünstig schlecht fest. Doch, o Wunder, später verschwand diese Einschätzung, die von Wissenschaftler*innen evidenzbasiert getroffen worden war. Nach zunächst „unbekannt“ wurde der Status plötzlich zu „günstig“.

Glücklicherweise wurde der ursprüngliche Bericht von einer österreichischen Tierschutzorganisation geleakt. Wir finden es nicht nur falsch, dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird; viel problematischer ist, wie hierbei mit Fakten umgegangen wird.

(Beifall bei der Linken - Zustimmung von den GRÜNEN - Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Fakten, die ganz offensichtlich nicht ins politische Bild passen, werden einfach ausgeblendet. So darf Politik nicht funktionieren. Wissenschaft hat die Aufgabe, uns ein klares Bild der Realität zu liefern, auch wenn diese möglicherweise unbequem ist. Nur auf dieser Grundlage können wir verantwortungsvolle Entscheidungen treffen. Wer sich aber Fakten zurechtlegt, statt sie ernst zu nehmen, macht rein populistische Politik. Der Gesetzentwurf zeigt, dass eben nicht nur die AfD das Monopol darauf hat.

Aus unserer Sicht erleichtert der Gesetzentwurf vor allem die Jagdpraxis an sich, während Tierschutz, Naturschutz und behördliche Kontrollen durchaus eher in den Hintergrund treten. Wir lehnen ihn daher ab. - Vielen Dank.