Tagesordnungspunkt 3

a)    Aktuelle Debatte

Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts in Folge globaler Krisen

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/6868

b)    Erste Beratung

Lehren aus internationalen Energiekrisen ziehen - fossile Abhängigkeit überwinden und Mobilität bezahlbar und nachhaltig gestalten!

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/6857

c)    Beratung

Verbraucher sofort und wirksam entlasten - Preise deckeln und Kaufkraft sichern!

Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/6843

Änderungsantrag Die Linke - Drs. 8/6881

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD, FDP - Drs. 8/6884

d)    Zweite Beratung

Lebensmittelpreise senken, Mehrwertsteuer abschaffen, Gierflation stoppen!

Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/4895

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/6755 neu

(Erste Beratung in der 79. Sitzung des Landtages am 17.12.2024)

e)    Erste Beratung

In Sachsen-Anhalt muss Tanken für alle bezahlbar bleiben!

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/6839


Die Redezeit der Fraktionen beträgt zehn Minuten. Es ist folgende Reihenfolge vereinbart worden: GRÜNE, CDU, Die Linke, FDP, AfD und SPD. Eine gesonderte Einbringung der Anträge ist nicht vorgesehen.

Wir beginnen mit der Berichterstattung zu d, wozu eine Beschlussempfehlung vorliegt. Dabei handelt es sich um den Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema „Lebensmittelpreise senken, Mehrwertsteuer abschaffen, Gierflation stoppen!“. Über den Gang der Beratung wird uns Herr Rosomkiewicz berichten.

(Sven Rosomkiewicz, CDU, unterhält sich mit Siegfried Borgwardt, CDU - Eva von Angern, Die Linke: Sie sind dran! - Weitere Zurufe - Sven Rosomkiewicz, CDU: Was?)

- Herr Rosomkiewicz, Sie müssen berichten. Ich gucke Sie schon die ganze Zeit auffordernd an. Bitte schön.


Sven Rosomkiewicz (Berichterstatter):

Frau Präsidentin! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Fraktion Die Linke in der Drs.8/4895 in der 79. Sitzung am 17. Dezember 2024 zur federführenden Beratung und vorbereitenden Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, für Wirtschaft und Tourismus sowie für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten beteiligt.

Mit dem Antrag aus dem Jahr 2024 wollte die antragstellende Fraktion eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel auf null erreichen. Sie bezog sich hierbei auf die Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU am 5. April 2022, mit der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet wurde, einen ermäßigten Steuersatz bzw. eine Steuerbefreiung bspw. für Nahrungsmittel einzuführen und bis zum 1. Januar 2032 geltend zu machen.

Es bestand zunächst die Absicht, sich in der 77. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 27. Februar 2025 mit diesem Antrag zu befassen. Er wurde allerdings zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung genommen, weil zu diesem Zeitpunkt die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene bevorstanden und sich möglicherweise die Rahmenbedingungen für den weiteren Umgang mit dem Beratungsgegenstand ändern könnten. Es gab eine Verständigung, zunächst den Fortgang der Dinge auf der Bundesebene abzuwarten und sich danach in den beteiligten Ausschüssen mit dem Thema zu befassen.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich erstmals inhaltlich mit dem Antrag der Fraktion Die Linke in der 83. Sitzung am 30. Oktober 2025 und beschloss mit 9 : 2 : 1 Stimmen im Rahmen der Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung an die beteiligten Ausschüsse, die Ablehnung des Antrags zu empfehlen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung folgte in der Sitzung am 26. November 2025 mit 7 : 4 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus schloss sich in der Sitzung am 27. November 2025 mit 10 : 2 : 1 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Auf eine Empfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten konnte insbesondere unter Bezugnahme auf § 29 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtags von Sachsen-Anhalt verzichtet werden. Nach dieser Vorschrift kann der federführende Ausschuss nach Ablauf von vier Kalenderwochen nach Verabschiedung der vorläufigen Beschlussempfehlung seine Beschlussempfehlung an den Landtag beschließen, auch wenn ihm keine Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses vorliegt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der 89. Sitzung am 12. März 2026 befasste sich der Ausschuss für Finanzen erneut mit dem in Rede stehenden Antrag und erarbeitete die Ihnen in der Drs. 8/6755 neu vorliegende Beschlussempfehlung. Er empfiehlt Ihnen mit 10 : 2 : 1 Stimmen die Ablehnung des Antrages. Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.