Christian Hecht (AfD):

Vielen Dank. - Also, in aller Kürze würde ich gleich anfangen mit dem Hinweis, der jetzt zweimal kam, dass der Antrag, weil es Bundesrecht ist, quasi hier nichts zu suchen hat. Genau deswegen stellen wir den Antrag. Ich lese Ihnen den Inhalt des Antrages noch einmal vor, weil es scheinbar bei einigen nicht angekommen zu sein scheint: „Die Landesregierung wird aufgefordert,“   und deswegen sind wir ja gerade jetzt auch an der richtigen zeitlichen Stelle   „sich gegenüber den gesetzgebenden Organen der Bundesrepublik Deutschland gegen jede Verschärfung des § 130 StGB (Volksverhetzung) einzusetzen.“

Das ist unser Antrag, der quasi in Richtung Bundesregierung und Gesetzgebungsorganen geführt wird, damit im Rahmen dieses Referentenentwurfs die entsprechenden Veränderungen stattfinden können, und zwar in dem Interesse, das wir hier formulieren, und nicht in dem Interesse, das Sie hier formuliert haben.

Denn eines bleibt bei der ganzen Diskussion tatsächlich irgendwie immer außen vor: Wir haben überhaupt gar keinen Zweifel daran und bestreiten auch nicht, dass der Staat Volksverhetzung bestrafen darf. Den Paragrafen gibt es und er ist unfassbar umfangreich und detailliert ausgearbeitet.

Die entscheidende Frage, die sich stellt   und dazu haben wir eine ganz klare Position, nämlich dass keine weitere Verschärfung nötig ist  , lautet, warum jetzt noch eine Verschärfung nötig sein soll. Es ist bereits Freiheitsstrafe angedroht. Es ist gar nicht nötig, diesen Paragrafen noch zu verschärfen, weil die tatbestandsmäßige Grundlage doch gleichbleibt.

Also, wenn jetzt hier die Position vertreten wird, wir müssten das verschärfen, dann muss aber zumindest auch klar ausgedrückt werden, warum es verschärft werden muss, warum der Strafrahmen, den wir haben, nicht ausreicht. Dazu kam quasi gar nichts. Das ist der Punkt, an dem sich die Willkür versteckt.

Die Ministerin hat es angedeutet, dass es nämlich an der Erforderlichkeit einer Strafschärfung in dem vorgesehenen Maße eigentlich mangelt. Die Verschärfung des § 130 StGB trägt bei einer verständigen Würdigung eben nicht die Verschärfung.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Die Verschärfung trägt die Verschärfung?)

Die Verschärfung beruht quasi auf sachfremden Erwägungen. - Dabei will ich es bewenden lassen. Wir haben unseren Antrag gestellt, und ich gehe wie immer nicht davon aus, dass der Antrag von Ihnen angenommen wird. Ich bedanke mich aber trotzdem.

(Beifall bei der AfD)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Hecht, würden Sie noch eine Frage von Herrn Albrecht beantworten wollen? - Offensichtlich ja. - Herr Albrecht, dann können Sie sie stellen.


Christian Albrecht (CDU):

Vielen Dank. - Herr Hecht,


Christian Hecht (AfD):

Herr Albrecht.


Christian Albrecht (CDU):

würden Sie es akzeptieren wollen, wenn hier im Plenum oder auf der Regierungsbank jemand sitzt, der öffentlich die Vergasung von AfDlern fordert?


Christian Hecht (AfD):

Nein. Ich sage Ihnen Folgendes: Wenn jemand das tut, dann wird er mit dem Mittel, welches das Strafrecht jetzt vorsieht, dafür zur Rechenschaft gezogen, zur Verantwortung gezogen. Dafür muss ich demjenigen, der so etwas sagt, nicht das passive Wahlrecht entziehen. Ich kann ihn auch jetzt schon für eine solche Aussage für mehrere Jahre ins Gefängnis stecken. Der Rahmen, den wir haben, reicht. Wir müssen es nicht verschärfen.

(Beifall bei der AfD)

Die Verschärfung, die geplant ist, beruht nicht auf einer sachlichen Notwendigkeit, sondern sie beruht auf dem politischen Versuch, die Opposition möglichst unschädlich zu machen und die Meinungsfreiheit so weit einzugrenzen, den Meinungskorridor so schmal zu machen, dass sich die Leute eben nicht mehr trauen, offen ihre Meinung zu äußern. Das ist ja auch das Ergebnis dieser Studie, dass nämlich mittlerweile mehr als 50 % der Deutschen nicht mehr bereit sind, ihre Meinung zu äußern. Das kann doch nicht sein.