Guido Kosmehl (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Was soll man nach so einem Redebeitrag von Herrn Tillschneider eigentlich sagen?

(Christian Hecht, AfD: Respekt!)

- Respekt, Herr Hecht, also wirklich. - Die Lesekompetenz in Sachsen-Anhalt ist wirklich nicht die Top-Kompetenz der Schülerinnen und Schüler, aber offensichtlich selbst bei Akademikern wie Dr. Tillschneider nicht in der geeigneten Form ausgeprägt.

Herr Dr. Tillschneider, Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz- und Verbraucherschutz, Bearbeitungsstand 16. April 2026, 14:37 Uhr - das ist der offizielle Gesetzentwurf, der derzeit im Netz steht. Ich zitiere von Seite 13 den § 201b   Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte  :

„Wer einer dritten Person einen mittels eines Computerprogramms erstellten oder veränderten Inhalt […], der den Anschein erweckt, ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben, und der geeignet ist, dem Ansehen dieser Person erheblich zu schaden, unbefugt zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft […]“


Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD): Ja. Das habe ich zitiert.


Guido Kosmehl (FDP):

Die fünf Jahre, wo Sie sich auf Herrn Vosgerau bezogen haben, gibt es gar nicht mehr. Und öffentliche Tatbegehung, wozu Sie gesagt haben, dass das besonders strafschärfend ist, das gibt es auch nicht mehr.

(Zurufe von der AfD)

Sie haben hier einfach gelogen. Gelogen haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zurufe von der AfD)

Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Wer bei einem solchen Thema   und ich sage ausdrücklich: es geht nicht um den Fall Fernandes    

(Zuruf von der AfD: Nein! - Jan Scharfenort, AfD: Das hat doch der Einbringer gebracht! Der Einbringer hat doch den Fall gebracht! - Daniel Rausch, AfD: Genau! Die haben doch den Fall genannt! - Unruhe bei der AfD)

- Nein, ich rede nicht zu dem Thema. Wer zu dem Thema digitale sexualisierte Gewalt, die häufig oder allermeistens Frauen trifft, hier einen solchen Redebeitrag abgibt, der hat sich für alle Zeit disqualifiziert,

(Zuruf von der AfD: Das habt ihr schon längst!)

überhaupt über den Schutz von Menschen zu sprechen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, und bei den GRÜNEN - Zurufe von der AfD)

Digitale sexualisierte Gewalt ist kein neues Phänomen. Es ist jetzt aber sichtbarer geworden. Wer sich im Netz etwas auskennt und das verfolgt, der wird festgestellt haben, dass es schon sehr lange die Sorge vor KI-basierten Deepfakes gibt, und dass diese immer stärker wird, weil es immer einfacher zugänglich wird und quasi jeder heutzutage mit KI Hilfe Kurzvideos erstellen kann, und der hat auch mitbekommen, dass da ein Problem aufwächst.

Deshalb sagen wir als Freie Demokraten ganz klar: Dieses Problem müssen wir angehen. Digitaler Gewalt, nämlich der Verbreitung intimer Inhalte ohne Zustimmung, der Versendung von manipulierten Bildern, von Deepfakes, die dazu dienen, gezielt bloßzustellen und einzuschüchtern, müssen wir begegnen.

Ich bin Ihnen, Frau Ministerin Weidinger, sehr dankbar, dass Sie darauf hingewiesen haben   etwas, das die Bundesjustizministerin in dem Zusammenhang leider nicht so macht  , dass es schon heute einen sehr breiten Strauß von Möglichkeiten gibt, strafrechtlich dagegen vorzugehen,

(Zustimmung)

und wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich schauen müssen, an welchen Stellen wir noch die kleinen Lücken, die auftreten können, schließen können. Dafür braucht es aber   das ist meine persönliche Meinung   jedenfalls nicht den Aufschlag, den Frau Hubig hier gewählt hat und über den wir uns in der Tat sachlich austauschen müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesjustizministerin hat einen Referentenentwurf vorgelegt   ich habe bereits zitiert, mit welchem Bearbeitungsstand  , der als Hauptpunkt das sogenannte GGDG, das Gesetz gegen digitale Gewalt, zum Gegenstand hat. Da gibt es eine ganze Reihe von Fragen, die wir lösen müssen, angehen müssen, nämlich z. B.: Wie gehen wir mit Plattformen, mit Dienstanbietern um? Wer ist sozusagen verantwortlich, dabei mitzuhelfen, dass eine Verbreitung nicht passiert?

Wir reden auch über die Frage von Auskunftsansprüchen. Wir reden am Ende aber auch über die Frage von beweissichernden Anordnungen. Dazu habe ich zunächst in den Gesetzentwurf geschaut   Sie werden es mir als Liberalem nachsehen  : Ist das die Vorratsdatenspeicherung oder ist sie das nicht?

Sagen wir einmal, Sie speichern IP-Adressen. - Frau Gensecke, Sie schütteln den Kopf.

(Zuruf von Katrin Gensecke, SPD)

- Frau Gensecke, Ihr Antrag auf Durchführung der Aktuellen Debatte ist vom 27. März. Der Gesetzentwurf ist erst vom 16. April. Heute, am 22. April, kommt die Nachricht des weiteren Gesetzentwurfs der Bundesregierung aus dem Hause Dobrindt, der übrigens die Vorratsdatenspeicherung beinhaltet, und zwar gezielt für die IP-Adressen, was die Bundesjustizministerin in ihrem Gesetzentwurf vorschlägt, die künftig drei Monate lang für alle   für alle!   Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gespeichert werden sollen. Das ist die Vorratsdatenspeicherung. Das ist das, was der EuGH und das Bundesverfassungsgericht schon zweimal einer GroKo gesagt haben, dass das nicht funktioniert. Jetzt machen Sie es durch die Hintertür.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Dobrindt!)

Dazu sage ich: Wir müssen genau schauen, ob wir das überhaupt brauchen für die Feststellung, für die Beweissicherung.

Dann sagen Sie: Der Bund kann sich ja ganz viel ausdenken, aber ob die Länder das alles umsetzen können, das ist dann immer schwierig. Die Zuständigkeit für dieses GGDG liegt bei den Landgerichten, nicht bei den Amtsgerichten   bei den Landgerichten!

Sie sagen dann auch noch   und das ist auch etwas Neues  : Wir wollen eigentlich, dass die Verfahren der Betroffenen durch die Vertretung durch zivilgesellschaftliche Organisationen durchgeführt werden, also „HateAid“ z. B., vielleicht auch der Weiße Ring, den Frau Godenrath gerade angesprochen hat. Aber ist das in einem juristischen Verfahren immer so angezeigt, dass wir das an zivilgesellschaftliche Organisationen auslagern?

Deshalb sage ich, wir müssen an der Stelle darüber diskutieren, wie wir in diesem Gesetzentwurf dann tatsächlich dazu kommen: Beweissicherung, Feststellung von solchen Dingen und dann natürlich auch die strafrechtliche Verfolgung. Das ist der zweite Teil   Frau Ministerin, Sie haben es angesprochen  , die Änderung des Strafgesetzbuches mit dem neuen § 184k und den Ergänzungen um den § 201b und den § 202e. Darauf müssen wir sehr genau schauen. Ich glaube, dass mit dem neuen § 184k Lücken tatsächlich geschlossen werden.

Bei der Frage der Persönlichkeitsrechte, sage ich einmal, müssen wir sehr genau hingucken, weil es dabei wiederum nicht um sexualisierte Gewalt geht. Dabei geht es um alle möglichen Deepfakes, also auch politische.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Aha!)

Zu der Frage, kann ich einen Tracker nutzen, hatte ich ein Zwischengespräch mit dem Kollegen Ruland, ob er seine Tochter auf dem Schulweg noch überwachen darf, ob er dazu befugt oder nicht befugt ist. Darüber können wir auch einmal reden. Auch dafür wird das jetzt genutzt. Trotzdem ist das auch ein Problem in den vergangenen Jahren gewesen: heimliche Überwachung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will für die Freien Demokraten ganz klar sagen: Digitale sexualisierte Gewalt müssen wir bekämpfen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Opfer solcher Taten Schutz erhalten und dass sie auch die Möglichkeiten haben, um am Ende Recht zu bekommen. Wir müssen das aber so machen, dass es am Ende machbar und zu bewältigen ist von den Staatsanwaltschaften, von den Gerichten. Wir müssen dafür sorgen, dass es rechtsfest ist, dass es beweissicher ist, dass Opfer tatsächlich auch Recht bekommen. Wir müssen weiterhin   dabei haben die Freien Demokraten, was Gewaltschutz betrifft, in dieser Legislaturperiode, in dieser Koalition viel mitgemacht   dafür sorgen, dass auch in dem digitalen Netz weiterhin Schutz geboten wird; denn jedes Opfer einer Straftat ist ein Opfer zu viel.

(Katrin Gensecke, SPD: Richtig!)

Wir müssen dafür sorgen, dass dabei auch Recht gesprochen wird.

Ich freue mich jedenfalls auf die weiteren Debatten. Ich glaube, Frau Ministerin, es ist angezeigt, auch im Rechtsausschuss bei Gelegenheit einmal über das Fortgehen der Bundesdiskussion zu sprechen, damit wir dranbleiben können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.