Monika Hohmann (Die Linke):

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Das Nichtraucherschutzgesetz in Sachsen-Anhalt wurde eingeführt, um die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens zu schützen und das Rauchen an öffentlichen Orten einzuschränken. Die jüngste Evaluation, mit der wir uns im Sozialausschuss kürzlich beschäftigt haben   das wurde bereits gesagt  , zeigt vielfach positive Effekte und gibt wichtige Hinweise für weitere Maßnahmen. Diese wurden uns, wie gesagt, im Sozialausschuss vorgestellt.

Zunächst konnte eine deutliche Verbesserung der Luftqualität in öffentlichen Innenräumen festgestellt werden. Messungen in Gastronomiebetrieben, Bürogebäuden und öffentlichen Einrichtungen ergaben einen signifikanten Rückgang der Schadstoffbelastung, was auf die erfolgreiche Umsetzung des Rauchverbots zurückzuführen ist. Insbesondere in der Gastronomie zeigt sich, dass immer mehr Betreiber das Gesetz einhalten und rauchfreie Zonen konsequent durchsetzen.

Darüber hinaus belegen Umfragen unter der Bevölkerung eine gestiegene Akzeptanz für das Nichtraucherschutzgesetz. Viele Bürger berichten, dass sie sich in öffentlichen Räumen wohler fühlen und die Einschränkungen als fair empfinden. Gleichzeitig ist ein Rückgang des Passivrauchens bei Kindern und Jugendlichen festzustellen, was langfristig positive gesundheitliche Effekte erwarten lässt.

Allerdings zeigen die Ergebnisse auch Schwachstellen. In einigen Bereichen, wie etwa in bestimmten Klubs oder bei Freiluftveranstaltungen, wird das Gesetz nicht konsequent eingehalten. Zudem wünschen sich viele Raucher verstärkt Unterstützungsangebote beim Ausstieg, um die Reduzierung des Zigarettenkonsums weiter zu fördern.

(Zuruf von Konstantin Pott, FDP)

Insgesamt bestätigt die Evaluation, dass das Nichtraucherschutzgesetz in Sachsen-Anhalt wirksam ist und die Gesundheit der Bevölkerung schützt. Für eine weitergehende Reduzierung des Tabakkonsums sind jedoch ergänzende Maßnahmen, wie z. B.   wir haben es eben schon gehört   Präventionsprogramme und erweiterte Beratungsangebote, empfehlenswert.

Die Ergebnisse liefern somit eine gute Grundlage für die Fortentwicklung des Nichtraucherschutzgesetzes in Sachsen-Anhalt. Allerdings muss ich ehrlich sagen: Die Initiative, die die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier richtigerweise einbringt, kommt zur Unzeit. Wir befinden uns am Ende der Legislaturperiode.

(Zustimmung bei der Linken)

Jetzt ein Gesetz zu fordern, das auch noch zeitnah erarbeitet werden soll, halte ich für sehr schwierig. Wir werden uns deshalb bei der Abstimmung über beide Anträge der Stimme enthalten. - Vielen Dank.