Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Ich kann jetzt mit dem Wahlvorgang fortsetzen. Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurde die Wahl mit folgendem Ergebnis durchgeführt:

abgegebene Stimmzettel: 89
ungültige Stimmzettel: 5
gültige Stimmzettel: 84

für den Wahlvorschlag CDU: 32
für den Wahlvorschlag AfD: 17
für den Wahlvorschlag DIE LINKE: 12
für den Wahlvorschlag SPD: 8
für den Wahlvorschlag FDP: 7
für den Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: ebenfalls 7
Stimmenthaltungen: 1

Damit sind für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drs. 8/462, die Mitglieder mit den Nrn. 1 bis 9, nämlich Dr. Haseloff, Dr. Schellenberger, Herr Borgwardt, Herr Kurze, Herr Schulze, Frau Gorr, Dr. Gerhold, Frau Hietel und Herr Sturm, für die 17. Bundesversammlung gewählt.

Vom Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drs. 8/455, sind gewählt: Herr Kirchner, Herr Rausch, Herr Siegmund und Herr Dr. Tillschneider.

Vom Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 8/474, sind die Mitglieder mit den laufenden Nrn. 1 bis 3 gewählt, nämlich Frau von Angern, Herr Gebhardt und Frau Buchheim.

Vom Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Drs. 8/473, sind die Mitglieder mit den laufenden Nrn. 1 bis 2 gewählt, nämlich Frau Dr. Pähle und Herr Erben.

Vom Wahlvorschlag der Fraktion der FDP, Drs. 8/475, sind gewählt Frau Dr. Hüskens und Herr Silbersack.

Vom Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 8/457, ist Frau Lüddemann gewählt.

Die aufgeführten Damen und Herren sind somit zu Mitgliedern der 17. Bundesversammlung gewählt. Die weiteren in den Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerber stehen in der Reihenfolge ihrer Benennung als Ersatzmitglieder zur Verfügung.

Im Namen des Hohen Hauses spreche ich den Gewählten meinen Glückwunsch aus und wünsche ihnen viel Erfolg bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

(Beifall)

So viel Zeit haben wir, dass wir das mit Beifall würdigen können.

Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten alle Gewählten binnen zwei Tagen schriftlich die Annahme der Wahl erklären müssen. Geht bis zum Ablauf der Frist keine Erklärung ein, so gilt die Wahl als angenommen.

Ferner weise ich darauf hin, dass gemäß § 5 dieses Gesetzes jedes Mitglied des Landtages und jeder in die Vorschlagsliste aufgenommene Bewerber binnen zwei Tagen nach Verkündigung des Wahlergebnisses bei dem Präsidenten des Landtages Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erheben kann. - Ich habe dies extra noch einmal deutlich vorgelesen. Ich hoffe, Sie haben das alle verstanden.

Tagesordnungspunkt 9 ist damit erledigt.