Tagesordnungspunkt 10

Beratung

Wahlen zum Landesverfassungsgericht nach dem Gesetz über das Landesverfassungsgericht (Landesverfassungsgerichtsgesetz - LVerfGG)

I. Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und deren Vertreter
II. Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts

Wahlvorschlag Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz - Drs. 8/428


Ich begrüße die kandidierenden Richterinnen und Richter des Landesverfassungsgerichts sowie die Kandidaten des heute neu zu wählen Landesverfassungsgerichts, die als Gäste auf der Nordtribüne Platz genommen haben, heute auf das Herzlichste.

(Beifall)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Artikel 74 Abs. 3 der Landesverfassung werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages gewählt.

Des Weiteren sind durch den Landtag gemäß § 4 Abs. 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes aus den gewählten Mitgliedern mit der gleichen qualifizierten Mehrheit der Präsident und die Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts zu wählen.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes obliegt dem für Recht und Verfassung zuständigen Ausschuss die Aufgabe, diesbezügliche Wahlvorschläge dem Plenum zu unterbreiten.

Es liegen Ihnen die Vorschläge des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz mit den entsprechenden Wahlvorschlägen in Drs. 8/428 vor. Zur Begründung des Wahlvorschlags des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz erteile ich das Wort Frau Abg. Tschernich-Weiske.


Karin Tschernich-Weiske (Berichterstatterin):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Mitglieder und Kandidaten des Landesverfassungsgerichts! Das Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt ist neben dem Landtag und der Landesregierung das dritte Verfassungsorgan des Landes Sachsen-Anhalt. Es wacht als selbstständiges Verfassungsorgan über die Einhaltung unserer Landesverfassung. Dabei trifft es seine Entscheidungen in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit und ist nicht nur gegenüber den anderen Verfassungsorganen, sondern auch gegenüber allen Gerichten und Behörden selbstständig.

Seit 1993 wählt der Landtag von Sachsen-Anhalt für eine Amtszeit von sieben Jahren die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und dessen Vertreterinnen und Vertreter. Heute findet die Wahl zum nunmehr fünften Mal statt. Für das Landesverfassungsgericht werden sieben Mitglieder und für jedes Mitglied ein Vertreter für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt.

Nach den Vorgaben des Landesverfassungsgerichtsgesetzes ist die Wiederwahl lediglich einmal zulässig. Aus diesem Grund durften die derzeitigen Mitglieder Herr Lothar Franzkowiak als Präsident, Frau Traudel Gemmer und Frau Dr. Friederike Stockmann sowie die Vertreter Herr Helmut Engels, Herr Stephan Rether und Frau Tatjana Stoll nicht erneut kandidieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Amt des Mitglieds des Landesverfassungsgerichts ist ein Ehrenamt. Ein Ehrenamt erfordert Zeit und Kraft, Ausdauer und Verlässlichkeit und manchmal kostet es auch Nerven.

In den zurückliegenden sieben Jahren hatten die Mitglieder und ihre Vertreter 182 Vorgänge, darunter 143 Landesverfassungsgerichtsverfahren zu bearbeiten. Es ist mir daher an dieser Stelle ein besonders Bedürfnis - ich glaube, ich kann im Namen aller hier im Saal sprechen  , dem gesamten Landesverfassungsgericht, dessen Wahlperiode sich nun dem Ende neigt, unseren ganz besonderen Dank auszusprechen.

(Beifall)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die Vorbereitung der Wahlen ist der Ausschuss für Recht und Verfassung nach dem Gesetz über das Landesverfassungsgericht zuständig. Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht in Verbindung mit § 78 der Geschäftsordnung des Landtages unterbreitet dieser dem Landtag einen Wahlvorschlag. Aufgrund der hohen Bedeutung, die dem Landesverfassungsgericht in unserem Rechtssystem zuzumessen ist, stellten sich die von allen Fraktionen benannten Kandidatinnen und Kandidaten dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz persönlich in dessen Sitzung am 24. November 2021 vor und wurden in vertraulicher Sitzung angehört.

Lediglich einem wiederzuwählenden Vertreter eines Mitglieds war die Teilnahme nicht möglich. Ungeachtet dessen ist dieser Herr den Ausschussmitgliedern jedoch bestens bekannt. Die Erklärung, dass bei ihnen keine Ausschließungsgründe für die Wahl gemäß § 6 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vorliegen, wurde von allen Kandidatinnen und Kandidaten beigebracht.

Daneben haben alle als weitere Mitglieder und ihre Vertreter benannten Kandidatinnen und Kandidaten schriftlich die von ihnen geforderte Bereitschaft erklärt, Mitglied des Landesverfassungsgerichts zu werden.

Im Ergebnis der Anhörung im Ausschuss wurde der Ihnen auf Drs. 8/428 vorliegende Wahlvorschlag erarbeitet. Dabei empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich die Wahl der dort benannten Kandidatinnen und Kandidaten zu Mitgliedern bzw. zu stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts. Für den Fall der Annahme des Wahlvorschlags empfiehlt der Ausschuss einstimmig die Wahl von Herrn Dr. Uwe Wegehaupt zum Präsidenten des Landesverfassungsgerichts und von Frau Claudia Schmidt zur Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Fraktionen des Landtags haben sich an der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten beteiligt. Ich möchte an dieser Stelle meinen Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss für ihre konstruktive Mitarbeit bei der Vorbereitung der Wahl danken. Ich bin der Hoffnung, dass dieses Bekenntnis des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz auch bei den jetzt durchzuführenden Wahlen zum Ausdruck kommen wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)