Olaf Meister (GRÜNE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Über die Bedeutung einer Förderbank wie der IB muss man vielleicht gar nicht so viele Worte verlieren. Sie hat sich auch gerade jüngst bei der Abarbeitung und Organisation der vielen unterschiedlichen Coronahilfsprogramme für Sachsen-Anhalt bewährt. Die Investitionsbank ist ein wichtiges und effizientes Element in unserer Förderlandschaft.

Die nun vorliegende, seit zwei Jahren vorbereitete Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als rechtlich selbständige Förderbank ist zwingend, um ihre Arbeitsfähigkeit weiter zu sichern. Dies ist ein Ergebnis der Krise der NordLB im Jahr 2019. Mit der Rettung und Neuausrichtung der NordLB hat das Land 2019 die Möglichkeit ergriffen, eine Verselbständigung der Investitionsbank durch eine Herauslösung aus der NordLB umzusetzen. Dieser Ansatz ist praktisch unumkehrbar, da er ein Teil der damaligen Übereinkünfte zur Rettung der NordLB war. Die Loslösung unserer Investitionsbank ermöglicht zukünftig mehr Distanz zur Landesbank NordLB und eine größere Unabhängigkeit.

Die dramatische Rettungsaktion für die NordLB, auch mit sachsen-anhaltischem Geld, und der nachfolgende Landtagsbeschluss zum perspektivischen Ausstieg aus der NordLB wirken nach. Auch diese Ausstiegsoption wird heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf realistischer.

In der Debatte der ersten Lesung hatte ich trotz des grundsätzlichen Einverständnisses mit dem eingeschlagenen Weg einige kritische Anmerkungen zum Gesetzentwurf gemacht. Im Ergebnis der Ausschussbehandlung kann ich heute feststellen, dass diese Fragen abgearbeitet und gelöst worden sind. Das betraf zum einen die Aufnahme der „Förderung der Unternehmensnachfolge“ und der „Förderung der Integration“ in den Aufgabenteil des Gesetzes. Damit sind jetzt zwei inhaltliche Punkte explizit im Gesetz verankert, die die Wirtschaftsförderung im Land prägen. Dafür geht ein Dank an die Koalition, die in diesem Punkt mitgezogen hat.

Erfreulich ist jedoch insbesondere auch, dass im Gesetzentwurf die großen Leerstellen hinsichtlich der Zusammensetzung der Gremien getilgt worden sind. Sinnvollerweise sind die Details nun ausdrücklich im Gesetz geregelt und darüber hinaus sind die Beschäftigen nun adäquat im Verwaltungsrat vertreten. Mit dem Änderungsvorschlag der Koalition erübrigte sich in den Ausschussberatungen insoweit unser Änderungsantrag, den wir daher zurückziehen konnten. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. - Danke schön.

(Zustimmung)