Hagen Kohl (AfD):

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In einer Welt, die sich ständig im Wandel befindet, gibt es wohl nur wenige Dinge, auf die man sich verlassen kann. Dazu gehört zum einen, dass die Landesregierung verspätet den Haushaltsentwurf vorlegt und zum anderen, dass dann auch immer Anträge der vorliegenden Art gespielt werden.

Nach diesem Antrag der GRÜNEN soll der Landtag die Landesregierung auffordern, in der vorläufigen Haushaltsführung abzusichern, dass die Arbeit der Freien Träger im sozialen, pädagogischen, kulturellen und ökologischen Bereich auf der Grundlage des Haushaltsvorgriffs gemäß Artikel 94 der Landesverfassung auskömmlich finanziert wird. Soweit erforderlich, sind insoweit bei Vorliegen der Voraussetzungen auch vorzeitige Maßnahmenbeginne zu ermöglichen.

Wir hatten uns in der letzten Legislaturperiode wiederholt mit derartigen Anträgen befasst. Als Beispiel nenne ich den Antrag der LINKEN mit dem Titel „Landesförderung für zivilgesellschaftliche Arbeit sichern“, der - diesen Eindruck könnte man gewinnen - als Vorlage für den jetzigen Antrag diente.

Zu dem Antrag der LINKEN gab es im Übrigen einen Alternativantrag der seinerzeit regierungstragenden Faktionen, also auch der GRÜNEN, der den Antrag der LINKEN faktisch komplett entschärfte. Da hatten die GRÜNEN offensichtlich eine andere Meinung vertreten als heute.

Ich empfehle Ihnen, sehr geehrte GRÜNE, im Protokoll der 15. Sitzung des Landtages der siebenten Wahlperiode nachzulesen. Alles, was es zum Thema Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Haushaltswirtschaft während der etatlosen Zeit zu sagen gibt, hatte bereits der damalige Finanzminister Schröder gesagt.

Und auch Sie, Herr Meister, stellten seinerzeit fest - Zitat  : Es dürfen lediglich Abschlagszahlungen für die entsprechenden Monate bis März geleistet werden, um der Haushaltshoheit des Parlaments nicht vorzugreifen. Das ist nun mal so. - Zitatende. Sie wissen also, wie die Regeln sind, und stellen dennoch einen solchen Antrag.

Für die AfD wurden das Thema Haushaltswirtschaft in der etatlosen Zeit mehr als ausreichend im Landtag diskutiert und die Rechtslage geklärt. Die Finanzierung der Freien Träger in der etatlosen Zeit ist gesichert, der Antrag der GRÜNEN nicht notwendig und auch nicht in irgendeiner Art und Weise zielführend und daher abzulehnen.

Der Runderlass zur vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2020 wurde erlassen. Das haben wir soeben gehört, sodass im Grunde auch der Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen weitestgehend ins Leere läuft.

Wir werden uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

(Beifall bei der AfD)