Tagesordnungspunkt 24

Beratung

Sicherung der Arbeit Freier Träger in der vorläufigen Haushaltsführung

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/460

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/528


Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt Herr Meister den Antrag ein.


Olaf Meister (GRÜNE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag wurde in der Hoffnung gestellt, dass er zumindest mit seiner Zielrichtung offene Türen einrennt oder zumindest offene Türen schafft, da das Ziel, meine ich, breit geteilt wird. Der Änderungsantrag der Koalition gibt mir Hoffnung, dass meine Einschätzung richtig ist.

Wir kommen zunächst nicht umhin festzustellen, dass sich die Verabschiedung des Haushaltsplans für das Jahr 2022 verzögert. Eigentlich müssten wir ihn heute beschließen. Tatsächlich liegt der Entwurf nicht vor. Es werden diverse Monate ins Land gehen, bis wir einen veröffentlichten Haushaltplan haben werden.

Das flammende Schwert der Opposition würde ich angesichts dieser Verzögerung trotzdem nur auf kleine Flamme stellen, da es zum einen verständlich ist, dass sich eine neue Landesregierung auch haushaltspolitisch zunächst anders sortiert, und zum anderen der Nachtragshaushalt da auch seinen Tribut fordert. Vielleicht besteht trotzdem zumindest insoweit Konsens, dass ein später Haushalt ernste Nachteile mit sich bringt. Der mit einem Haushalt eigentlich einhergehende politische Gestaltungsanspruch kann sich naturgemäß nicht entfalten, solange der Haushaltsplan nicht in Kraft ist. Investitionen hängen in der Warteschleife, um dann in der zweiten Jahreshälfte in überbordender Eile einer ungewissen Umsetzung entgegenzustreben.

Mit dem vorliegenden Antrag soll eine weitere Problematik angegangen werden. In vielen Bereichen bedient sich das Land privatrechtlich organisierter Strukturen, der freien Träger, um Landesaufgaben möglichst effizient zu bewältigen. Vor allem im sozialen, im kulturellen und im ökologischen Bereich beauftragen wir als Land freie Träger. Sie sind fachlich spezialisiert, kompetent und näher an den jeweiligen Problemstellungen, als das die klassische Landesverwaltung bei den speziellen Aufgaben jeweils sein könnte. Dies führt bei hoher fachlicher Leistungsdichte zu einer kosteneffizienten Aufgabenerledigung. Das ist die Idee.

Weshalb machen wir das als Land? - Wir machen es nicht, um freien Trägern etwas Gutes zu tun. Das ist natürlich auch schön. Wir machen es, um unsere Landesaufgaben zu bewältigen. Eine Tücke bei dieser Struktur außerhalb der Landesbehörden kann sich aber in Zeiten der vorläufigen Haushaltsführung ergeben, auf die wir nun mit großen Schritten zueilen und die auch nicht nur zwei oder drei Wochen andauern wird.

Ohne einen gültigen Haushaltsplan können sich plötzlich Unsicherheiten ergeben, wie die Finanzierung weitergehen soll. Auch freie Träger haben laufende Kosten und Personal. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass die öffentliche Hand, für die sie ja tätig werden, verlässlich agiert. Die freien Träger können nichts für den verspäteten Haushalt. Sie und die von ihnen zu erfüllenden Aufgaben dürfen dabei nicht unter die Räder geraten.

(Zustimmung)

Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus Artikel 94 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Darin wird der Haushaltsvorgriff geregelt. Er gibt der Landesregierung einen bestimmten, naturgemäß jedoch eingeschränkten Spielraum bei der Frage, wie eine vorläufige Haushaltsführung gestaltet werden kann.

Natürlich sind gesetzliche und sonstige rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Darüber hinaus dürfen auch Leistungen fortgesetzt werden, die schon im vorhergehenden Haushaltsplan enthalten waren. Bei diesem Punkt hatten wir bei ähnlichen Situationen in der Vergangenheit   es ist nicht das erste Mal, dass wir vor so einem Problem stehen   häufig erhebliche Probleme. An diesem Punkt soll der Antrag ansetzen. Die Landesregierung muss den bestehenden Spielraum erkennen und auch nutzen, um den freien Trägern die nötige Sicherheit und Verlässlichkeit zu geben. Man braucht dafür eine klare Kommunikation.

Momentan scheint es so zu sein - ich habe aber keinen ganz kompletten Überblick  , dass es von Haus zu Haus in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich gehandhabt wird. Es gibt freie Träger, die Post bekommen haben, in der es heißt, vor Mai 2022 wisse man gar nichts, man müsse jetzt schauen, was passiere, und könne nichts bewilligen. Andere haben mündlich oder sogar schriftlich schon klare Aussagen erhalten. Das scheint zu variieren. Insbesondere aus dem Umweltbereich habe ich eher negative Dinge gehört. Das muss man tatsächlich betrachten.

Alle Beteiligten brauchen möglichst frühzeitig   wir sind jetzt schon spät dran   eine klar Perspektive, was wann wie finanziert wird und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Das Land, also wir müssen unserer Verantwortung gerecht werden und können die Betroffenen nicht mit unseren Problemen im Regen stehen lassen.

(Zustimmung)

Da Finanzierungslücken von politischer Brisanz sind, sollte die Entwicklung jeweils in den fachlich zuständigen Ausschüssen begleitet und dort sollte von der Landesregierung auch jeweils entsprechend berichtet werden. Auch dieser Punkt wird im Antrag aufgegriffen. Im Alternativantrag wird auf diese regelmäßige Ausschussbefassung verzichtet. Das ist für mich okay. Wir haben das allerdings auf die Schiene gebracht und würden dann, wenn in Bereichen festzustellen ist, dass es nicht klappt, mit entsprechenden Selbstbefassungsanträgen die Fachausschüsse und auch den Finanzausschuss quälen.

Letztlich brauchen wir jetzt ein zügiges und berechenbares Handeln seitens der Landesregierung und seitens der Landesverwaltung. Schön wäre natürlich auch eine schnelle Vorlage des Haushaltsplanentwurfs für 2022. Für heute würde ich mich aber mit der Herstellung von Klarheit und Sicherheit für die freien Träger begnügen. Insofern bitte ich um Zustimmung zum Antrag, jedoch zumindest um Zustimmung zum Alternativantrag. - Danke schön.

(Zustimmung)