Katrin Gensecke (SPD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es sind schon sehr viele Dinge ausgeführt worden. Lassen Sie mich an das, was gerade gesagt wurde, anknüpfen. Aufgrund mangelnder Kapazitäten von selbstbestimmten Wohnformen erleben wir, dass gerade Menschen mit Behinderungen einen sehr, sehr großen Teil ihres Lebens in Einrichtungen der Behindertenhilfe verbringen müssen. Deswegen sind im Antrag einvernehmliche Punkte der UN-Behindertenrechtskonvention aufgeführt worden, die nicht nur behinderte Menschen betreffen, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger einen enormen Bezugspunkt für einen intakten Sozialstaat darstellen. Solche Einrichtungen der Behindertenhilfe sind mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht kompatibel. Aber das Leben von Menschen mit Behinderung in Einzelzimmern stellt - ganz ohne Frage; darin gebe ich allen recht - einen wesentlichen Bestandteil der Lebensqualität dar.

Gerade die Coronapandemie hat deutlich gemacht, dass besonders gefährdete hochbetagte Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen Investitionen für die soziale Infrastruktur und Sicherstellung der Hygieneschutzstandards benötigen. Genau vor diesem Hintergrund war es richtig und wichtig, dass das Ministerium, dass wir, die Fraktionen, die in das Corona-Sondervermögen eingestellten Mittel unter anderem zur Reduzierung von Mehrpersonenbelegungen in Zimmern von stationären Einrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zur Verfügung stellen, um diese auch mit den Infektionsschutzmaßstäben zu sichern.

Dazu gehören die baulichen Veränderungen, um die hygienische Aufwertung von baulicher Infrastruktur zu bieten, wie auch Dinge, die zur Belüftung beitragen. Deswegen halte ich es an dieser Stelle nicht für ganz angemessen, wenn Sie in Ihrem Antrag darauf verweisen, dass Investitionsförderung als Marktanreize gelten soll und einzig die - wie Sie es bezeichnen - gutwillige Träger hierbei unterstützt werden sollen.

Zu der im Koalitionsvertrag formulierten 80-prozentigen Einzelzimmerquote. Die Ministerin hat das schon angedeutet. Der Start ist gegeben; es wird alles vorbereitet. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass wir natürlich per Wunsch- und Wahlrecht der Bewohnerinnen und Bewohner auch für eine Doppelzimmerbelegung z. B. für Ehepaare Sorge tragen. Das darf man nicht außer Acht lassen.

(Zustimmung)

Außerdem tragen wir dem Ganzen im Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt zur Einbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach Artikel 131 Abs. 1 SGB IX Rechnung. Der in der siebenten Legislaturperiode vorgelegte Entwurf der Verordnung und deren Beratung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration am 16. Juli 2019 führten zu unserem Bedauern nicht zu einem Ergebnis. Konsens besteht aber darin, dass wir alle für die Verbesserung der Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen sowie der Wohnsituation von Menschen mit Pflegegrad, die in einer Pflegeeinrichtung leben, eintreten und dabei selbstbestimmtes Wohnen als Menschenrecht in den Vordergrund rücken.

In Anbetracht dessen und weil uns die Menschen in den Einrichtungen so wichtig sind und weil wir das auch im Koalitionsvertrag verabredet haben, spreche ich mich im Namen der Koalitionsfraktionen dafür aus, den Antrag zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Infrastruktur und Digitales sowie für Finanzen zu überweisen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)