Dr. Anja Schneider (CDU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht in die richtige Richtung. Wir freuen uns sehr darüber, dass sich die Fraktion den Darlegungen aus dem aktuellen Koalitionsvertrag anschließt; denn unter den Zeilen 1588 ff. wird die hochwertige Pflege bereits thematisiert.

(Olaf Meister, GRÜNE: Das machen wir doch gern!)

- Das freut uns.

(Lachen - Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Trotzdem möchte ich auf einige Punkte eingehen. Die Pandemie zeigt, dass Wohnqualität überragende Bedeutung für den Infektionsschutz hat. Dieser Blick greift kurz. Pflegepolitik muss sich orientieren an den Bedürfnissen der zu Pflegenden, der Angehörigen und an den Bedürfnissen und Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal, und zwar auch außerhalb der Pandemie.

Ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden, Privatsphäre, das wünscht sich die Mehrheit der Deutschen in der Heimversorgung am Lebensende. Um dies auch bei notwendigem Infektionsschutz zu sichern, müssen aber mit Sicherheit vielerorts Immobilien aufgerüstet werden. Dazu müssen aber auch die finanziellen Voraussetzungen vorliegen. Es ist Aufgabe der Landesregierung. Daher sollten wir eher von einer Step-by-Step-Regelung statt eines großen Wurfes ausgehen.

Des Weiteren wurde eben schon die verbindliche Einzelzimmerquote von 80 % angesprochen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht von einer lückenlosen Herstellung einer angemessenen Wohnqualität aus. Guckt man sich die Zahlen an, so liegen wir bereits seit mehr als fünf Jahren im Bundesdurchschnitt bei 77,7 %, also bei knapp 78 % der Heime und Einrichtungen mit Einzelzimmern.

In Sachsen-Anhalt ist diese Quote etwas geringer; sie liegt bei 72 %. An dieser Stelle ist noch ein bisschen „Luft“ nach oben; das ist keine Frage.

Aber ich möchte auch auf die eine oder andere Gefahr hinweisen, der wir damit entgegengehen. Was ist denn mit der Isolation und der Vereinsamung, die durch eine konsequente und die geforderte gar 100-prozentige Einzelzimmerquote entstehen könnten?

(Beifall)

Könnte es vielleicht auch sein, dass insbesondere der bestehende Personalmangel eine Verschlechterung der Qualität von Betreuung und Pflege nach sich ziehen könnte?

Des Weiteren: Der Anteil demenziell erkrankter Menschen ist derzeit hoch und nimmt zu. Angesichts unserer demografischen Entwicklung ist mit einem Fortschreiten dieses Prozesses zu rechnen. Daher ist die Unterbringung in einem Einzelzimmer mitunter kontraindiziert. Das heißt, es gibt durchaus Pflegekonzepte, die dem widersprechen.

Ich sage Ihnen schon jetzt: Wir werden hier in einigen Jahren eine Quote für Doppelzimmer verhandeln, weil das bei der Entwicklung, die wir heute zu verzeichnen haben, notwendig sein wird.

(Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Dr. Schneider, das müsste woanders weiter besprochen werden, weil Ihre Redezeit leider abgelaufen ist. Kommen Sie ganz schnell zum Ende!


Dr. Anja Schneider (CDU):

Dann würde ich die Standards hinsichtlich der Barrierefreiheit und der Zimmergröße hinten ablegen. Die DIN 1804 haben wir schon lange.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Nein, Frau Dr. Schneider, Sie können jetzt nicht sagen, was Sie alles nicht mehr sagen wollen; das geht nun nicht.

(Lachen)

Herzlichen Dank, Frau Dr. Schneider, für Ihren Redebeitrag.


Dr. Anja Schneider (CDU):

Noch einen Satz?


Vizepräsident Wulf Gallert:

Wenn sich dieser Satz auf zehn Sekunden beschränkt, will ich nicht so sein. Bitte.


Dr. Anja Schneider (CDU):

Der Antrag geht in die richtige Richtung. Aber wir brauchen Übergangsnormen. - Herzlichen Dank.

Ich bitte um Überweisung des Antrags in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitalisierung.

(Zustimmung)