Tagesordnungspunkt 16

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/346

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/439

(Erste Beratung in der 6. Sitzung des Landtages am 18.11.2021)

Für den Berichterstatter Herr Büttner springt Herr Krull ein und übernimmt das auch, weil er gerade so gut in Form ist.


Tobias Krull (Berichterstatter):

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wurde hier im Hohen Haus in der 6. Sitzung am 18. November 2021 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Durch den Gesetzentwurf soll die rechtssichere Erprobung neuer Versorgungskonzepte durch zeitlich befristete Ausnahmen von den Bestimmungen des Rettungsdienstgesetzes ermöglicht werden. So könnten zum Beispiel Telemedizin, Telenotärzte, smartphonebasierte Ersthelfersysteme, aber auch Gemeindenotfallsanitäter auf ihre Praxistauglichkeit getestet werden.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 4. Sitzung am 2. Dezember 2021 mit dem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung wurden die kommunalen Spitzenverbände eingeladen, um ihnen die nach § 86a der Geschäftsordnung des Landtages vorgesehene Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen. Sowohl der Städte- und Gemeindebund als auch der Landkreistag folgten der Einladung und stellten dem Ausschuss vor der Sitzung eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verfügung.

Ferner lagen dem Ausschuss zur Beratung die einvernehmlich mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, welche neben sprachlichen Anpassungen auch einige Konkretisierungen und Ergänzungen vorsahen. Die empfohlenen Änderungen machte sich der Ausschuss zu eigen und erklärte die Synopse zur Abstimmungsgrundlage.

Im Verlauf der Ausschussberatung stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mündlich den Änderungsantrag, den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen zweiten neuen Absatz zu § 49a mit dem Wortlaut „Die Ausnahme wird für höchstens zwei Jahre zugelassen“ um eine Verlängerungsmöglichkeit zu erweitern. Auf Anraten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und Anregung der Fraktion DIE LINKE wurde dieser Änderungsantrag durch den Abg. Herrn Striegel dahin gehend konkretisiert, dass die Verlängerungsoption auf ein Jahr begrenzt wird. Nach erfolgter Aussprache wurde der Änderungsantrag mit 12 : 0 : 1 Stimmen angenommen.

Bei der anschließenden Gesamtabstimmung wurde der geänderte Gesetzentwurf mit 13 : 0 : 0 Stimmen in der in Drs. 8/439 vorliegenden Beschlussempfehlung Ihnen zur Annahme empfohlen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser einstimmig gefassten Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.