Jetzt kommen wir zu der zweiten Wahlhandlung. In der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/428 wird unter Abschnitt II vorgeschlagen, aus den nach § 4 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes gewählten Mitgliedern als Präsidenten des Landesverfassungsgerichts Herrn Dr. Uwe Wegehaupt und als Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts Frau Claudia Schmidt zu wählen.

Zu dem Prozedere möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf meine Ausführungen zu der ersten Wahlhandlung verweisen. Ich bitte nunmehr, die bereits benannten Abgeordneten, sich darauf vorzubereiten, die Wahldurchführung zu unterstützen. Wir treten jetzt in dasselbe Prozedere wie vorhin ein.

Herr Lieschke hat die Urne schon geöffnet und sich davon überzeugt, dass sie leer ist. Das ist also der Fall.

Herr Henke, nehmen Sie bitte den Namensaufruf vor.

(Unruhe)

- Einen Augenblick, bitte. Ich bitte um Konzentration. Vorhin gab es eine Stelle, da war es ein bisschen unruhig. Wenn es so unruhig ist, dann weiß man manchmal nicht, ob derjenige, der aufgerufen worden ist, auch anwesend ist. Ich bitte darum, ein deutliches Signal zu geben, wenn ein aufgerufener Abgeordneter nicht anwesend ist. Das macht es für unsere Schriftführer leichter. Wir wollen ja kollegial miteinander arbeiten. - Danke.

Herr Henke, Sie können beginnen.

(Schriftführer Andreas Henke ruft die Abgeordneten namentlich zur Stimmabgabe auf.)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Nun stimmen die am Wahlverfahren beteiligten Abgeordneten ab. - Frau Tschernich-Weiske, Herr Pott, Herr Henke, Frau Richter-Airijoki, Herr Lieschke.

Ich frage: Ist noch jemand im Saal, der nicht gewählt hat und wählen durfte? - Das ist nicht der Fall. Dann ist der Wahlvorgang beendet. Es gibt eine kurze Unterbrechung.