Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir setzen fort.

Ich kann das Ergebnis feststellen. Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurde die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und deren Vertreter mit folgendem Ergebnis durchgeführt: abgegebene Stimmen: 90, gültige Stimmen: 90, ungültige Stimmen: null. Für den Wahlvorschlag stimmten 69 Abgeordnete.

(Beifall)

Gegen den Wahlvorschlag stimmten 21 Abgeordnete. Das heißt, es gab keine Stimmenthaltungen.

Ausgehend davon, dass 90 Mitglieder des Landtages anwesend sind, beträgt die diesbezügliche Zweidrittelmehrheit - das ist einfach zu errechnen - 60. Da 69 Abgeordnete dafür gestimmt haben, ist dieses Quorum erreicht worden. Damit hat zugleich mindestens die Hälfte der Mitglieder des Landtages zugestimmt. Damit ist das Erfordernis der doppelten Mehrheit erfüllt worden. Das heißt, ich kann Ihnen gratulieren; Sie sind gewählt.

(Beifall)

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen des Hohen Hauses beglückwünsche ich die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und deren Vertreter zu ihrer Wahl. - Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Amtsführung für das Land und seine Bürgerinnen und Bürger. Vor Ihrer Amtsübernahme werden die Ernennung durch den Herrn Ministerpräsidenten sowie die Vereidigung vor dem Landtag erfolgen.

Zugleich möchte ich es nicht versäumen, den ausgeschiedenen Mitgliedern und deren Vertretern im Namen des Hauses für ihre Tätigkeit und ihr Engagement außerordentlich zu danken. Sie haben sich um unser Gemeinwesen verdient gemacht.

(Beifall)