Guido Kosmehl (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem Kollege Rausch Ihnen gesagt hat, worüber wir reden, will ich Ihnen einmal zeigen, worüber wir wirklich reden, nämlich nur über diese fünf Blätter Änderungen im FAG. Der Rest sind sozusagen Erläuterungen und sehr viele Tabellen, die für den Abgeordneten, der sich mit Zahlen beschäftigt, sehr interessant sind, aber, so glaube ich, nichts mit dem Inhalt des FAG zu tun haben.

(Zuruf)

Die Stellungnahme ist auch drin, aber ein Großteil   das wissen Sie selber  , sind die Tabellen. Ich will auf den Redebeitrag meines Vorredners nicht explizit vertieft eingehen, ich will nur sagen, dass das Spannungsverhältnis zwischen Kommunen und dem Schrei nach der Finanzierung und dem Land sehr alt ist in diesem Land, auch unter rot-rot. In den Neunzigerjahren haben Kommunen geklagt, dass sie nicht angemessen ausgestattet worden wären.

Also, was wir als Koalitionsfraktionen jetzt vereinbart haben, hat Kollege Erben mit dem Wort „Übergang“ deutlich gemacht. Wir wollen für die nächsten zwei Jahre eine verlässliche Planungsgrundlage für unsere Kommunen im Land bilden, indem wir nicht nur das FAG eins zu eins fortschreiben, sondern noch um 107 Millionen € aufstocken, weil wir gesehen haben, dass es vielleicht an der einen oder anderen Stelle durchaus jetzt schon Änderungsbedarf gibt.

Aber diese zwei Jahre sollen dafür genutzt werden, ab dem Jahr 2024 ein überarbeitetes, ein modernes FAG für Sachsen-Anhalt vorzulegen.

(Zustimmung)

Jeder, der sich mit dem Thema FAG, Finanzausgleich, kommunale Finanzströme, beschäftigt, der weiß: Das ist kein leichtes Unterfangen, weil insbesondere die drei Gruppen, Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden, durchaus um die Frage, wer welches Stück vom Kuchen bekommt, sehr heftig streiten. Einig sind sie sich eigentlich nur in einer Sache: Es kann mehr vom Land kommen, dann brauchen wir uns nicht zu einigen. So wird es aber nicht funktionieren.

Das heißt, wir müssen über ein externes Gutachten,

(Zustimmung)

wir müssen über die Beratungen im Landtag sehr genau schauen, wie wir den Finanzausgleich zukunftssicher, rechtssicher gestalten können.

Wir Freien Demokraten haben schon im Wahlkampf einige Parameter dafür benannt, wie wir uns die zukünftige Ausgestaltung des FAG vorstellen können. Ich will an dieser Stelle hinweisen auf die Frage der Flexibilisierung, auf die Frage: Brauchen wir neben dem Festbetrag noch so viele weitere Zuweisungen?

Der Finanzausgleich vom Land an die Kommunen ist doch mehr als nur die Mittel in Höhe von zukünftig 1,735 Milliarden €; da haben wir eine wesentlich höhere Summe. Auch da müssen wir also schauen, ob das alles eigentlich noch Sinn macht und ob wir die Vorgaben, die uns die Landesverfassungsgerichte mit auf den Weg gegeben haben   Stichwort: Aufgabenbezogenheit des kommunalen Finanzausgleichs   trotzdem sicherstellen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! So wie die Einnahmen des Landes steigen auch die Einnahmen der Kommunen voraussichtlich in den nächsten Jahren wieder an. Das bedeutet, dass auch die Kommunen ihrerseits darauf achten müssen, dass sie nicht nur zum Land schauen und nach mehr Finanzmitteln vom Land rufen, sondern dass sie die gestiegenen Einnahmen dann auch entsprechend verausgaben können bzw. über die Parlamente dann auch entsprechend verteilen können.

Ein letzter Punkt, bevor ich mich auf die spannenden Ausschussdebatten freuen kann, ist etwas, das der Kollege Erben auch schon angekündigt hat. Ich will hier ausdrücklich sagen, dass wir das quasi als erste Lesung verstehen. Die Koalitionsfraktionen werden einen Änderungsantrag einbringen, der die Pflicht zum Ausgleich der Finanzhaushalte der Kommunen von 2023 auf 2026 verlängert. Auch das gibt den Kommunen Planungssicherheit. Es hilft Ihnen aber auch, weil in den letzten Jahren der Pandemie eine Konsolidierung nicht in dem Maße möglich war, objektiv nicht möglich war, wie wir uns das gewünscht hätten. Deshalb ist, glaube ich, diese Verlängerung um drei Jahre und damit verbunden die Änderung des § 98 ein sinnvolles Instrument. Das haben wir jetzt angekündigt. Ich freue mich auf die Ausschussberatung. - Vielen Dank.

(Zustimmung)