Konstantin Pott (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Nachdem uns gerade vorgeworfen wurde, wir würden Leute belügen, kann ich mich nur den Ausführungen von Herrn Kosmehl anschließen. Lesen Sie das Infektionsschutzgesetz des Bundes. Darin sind Ausgangsbeschränkungen ganz klar ausgenommen und die werden wir in Sachsen-Anhalt auch nicht einführen.

(Zustimmung)

Zur Abstimmung steht heute ein Antrag der Landesregierung zur Feststellung einer landesweiten epidemischen Lage. Ja, damit werden der Landesregierung und insbesondere der Gesundheitsministerin weitreichende Befugnisse zur Einschränkung des öffentlichen Lebens übertragen. In gleichem Maße bringt das aber auch eine Verantwortung gegenüber den Bürgern, den Betreibern von Freizeiteinrichtungen, den Gastronomen sowie den Kindern und Jugendlichen in diesem Land mit sich.

Bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf der Bundesebene hat man sich aber eben bewusst dazu entschieden, Ausgangsbeschränkungen, die Untersagung von Versammlungen und die flächendeckende Schließung von Kitas und Schulen nicht mehr zu ermöglichen. Das ist falsch.

Gerade für Kinder und Jugendliche waren die letzten zwei Jahre nicht leicht. Die Zahl von Kindern mit psychischen Belastungen, Depressionen und Angststörungen stieg bereits vor der Pandemie. Während der Pandemie stieg die Zahl an affektiven Störungen um 30 %. Lebenschancen und Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche können durch Kitaschließungen und Distanzunterricht verloren gehen. In jedem Fall werden sie erschwert. Gerade jetzt, während auch wieder Studentinnen und Studenten im Homelearning sind, muss darüber wieder geredet werden. Wir dürfen die Generation, die sich aus Solidarität eingeschränkt hat, nicht allein lassen und nicht zum Verlierer dieser Pandemie werden lassen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Wir stehen vor einer komplexen Lage. Die Entscheidung, diesem Antrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen, trifft mit Sicherheit in diesem Hohen Haus niemand leichtfertig. Die Zahlen hat die Ministerin soeben schon genannt. Die Lage auf den Intensivstationen ist angespannt. Es finden zwar keine Verlegungen innerhalb des Kleeblatts Ost statt, allerdings werden Intensivpatienten innerhalb von Sachsen-Anhalt verlegt. Operationen und andere für nicht dringlich befundene Behandlungen werden verschoben.

Mit der Annahme des Antrags erhalten die Landesregierung und die Gesundheitsministerin die Möglichkeit, unmittelbar auf die dynamische Lage zu reagieren. Das bedeutet aber auch, Frau Ministerin, dass Sie beim Absinken der Indikatoren wie der Hospitalisierungsrate, der Inzidenz und der Intensivbettenbelegung, also bei einer Entspannung der gesamten Lage, Maßnahmen auch zurücknehmen können und müssen. Eine präventive Verschärfung ist nicht der Sinn dieser Ermächtigung, genauso wenig wie die pauschale Einschränkung der Grundrechte. Treffen Sie die Entscheidung über die Maßnahmen zielgerichtet, wissenschaftlich fundiert und nach Augenmaß. Lockdowns für Schüler sollten ausgeschlossen bleiben.

Dazu gehört auch, dass das Impfangebot weiterhin hochzuhalten ist und Boosterimpfungen anzubieten sind, und zwar besonders jetzt, kurz vor den Feiertagen, aber eben auch im neuen Jahr. Die Fortschritte der letzten Tage und Wochen lassen ein Stück weit hoffen, auch was die Zahlen angeht. Wichtig bleibt es aber auch weiterhin, die Situation immer wieder neu zu bewerten und einzuschätzen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)