Guido Heuer (CDU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mit meiner eigentlichen Rede beginne, möchte ich ein paar Anmerkungen zu den Vorrednern machen.

Herr Dr. Moldenhauer, die Ausschusssitzung, die Sie meinen, ist nicht abgebrochen worden. Sie ist maximal vertagt worden. - Das vielleicht erst einmal ganz eindeutig, um das mal klarzustellen.

(Zustimmung)

Und dann muss ich mal eines sagen. Das geht auch in Richtung der LINKEN. Die eigentliche Ausschusssitzung am 6. Dezember war mittags durch. So viel zu dem Thema, dass Sie uns das Sondervermögen auseinandergenommen haben. Davon habe ich nichts bemerkt. Mittags waren wir durch.

(Zustimmung)

Also ich hätte von der Opposition generell mehr erwartet. Der Einzige, der immer noch Fragen gestellt hat, war der Kollege Meister. - Das ist so.

(Zustimmung)

- Ja.

(Lachen)

Und jetzt noch eines zur LINKEN. Es geht um die Aufwüchse um 180 Millionen €. Da muss ich jetzt dem Kollegen Meister recht geben. Wir leiden an einer Prioritätensetzung. Wir können immer wieder draufpacken. Ja, das können wir. Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, wäre auch schon der Pensionsfonds weg gewesen. Das ist so. In den letzten Jahren haben wir darüber immer wieder debattiert. - So.

(Zuruf: Aber es ist Ihre Prioritätensetzung!)

- Ja. Und dann, lieber Olaf, weil du vorhin unseren Koalitionspartner, die FDP, angesprochen hast: Ich musste in den letzten fünf Jahren sehr viele eurer Wünsche mittragen. Da hat mir das eine oder andere auch nicht gefallen, um das mal klar zu sagen.

(Zustimmung)

- Ja.

(Zurufe)

- Ja, Nachtsitzungen etc. Aber jetzt komme ich mal    

(Unruhe - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Aber jetzt weiß ich, woran es lag!)

- Genau. So ist das. - Nein.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Oh!)

Aber jetzt möchte ich zu meinem eigentlichen Redebeitrag kommen. Zunächst möchte ich mich ganz herzlich zunächst bei der Landesregierung bedanken, bei ihren Mitarbeitern und selbstverständlich bei unserem Ausschussvorsitzenden, denn solch eine Ausschussleitung habe ich selten erlebt, um nicht zu sagen, gar nicht. - Danke dafür.

Einen weiteren Dank möchte ich richten an alle anderen, die am Nachtragshaushalt mitgewirkt haben, GBD etc. Ein Dank geht aber auch an unsere Koalition; denn das waren aus meiner Sicht reibungslose Gespräche bis hin zu dem Freitagvormittag, an dem wir noch zusammengesessen haben. Ein Dank an die Koalitionspartner dafür, dass wir das so hingekriegt haben.

Dieser Nachtragshaushalt wird unter dem Strich allen Bürgerinnen und Bürgern helfen. Diese Verhandlungen gingen auch deshalb so reibungslos, weil die Finanzpolitiker in der Koalition unter dem Strich an einem Strang gezogen und jede Maßnahme einzeln bewertet und angeschaut haben. Das Ergebnis liegt Ihnen jetzt vor. Mehr als 2,7 Milliarden € kostet uns der Nachtragshaushalt. Ein Bestandteil ist ein Coronasondervermögen in Höhe von knapp 2 Milliarden €. Diese Summe muss man sich erst mal sprichwörtlich auf der Zunge zergehen lassen. Insgesamt ist sie noch einmal gewachsen.

(Zuruf)

- Ja, Kollege Kosmehl.

In meiner ersten Rede zum Nachtragshaushalt habe ich betont, dass ich kein Fan eines Coronasondervermögens bin. Ich verrate bestimmt nichts Unerwartetes, wenn ich sage, dass ich das immer noch nicht bin. Mann kann einfach nicht verschweigen, dass es sich um ein komplett kreditfinanziertes - in Anführungszeichen - Sondervermögen handelt. Ich habe aber auch betont, dass es derzeit keine Alternative dazu gibt.

Bei den Ausführungen der einzelnen Ressorts im Ausschuss ist mir die Notwendigkeit mancher zunächst unverständlich formulierter Maßnahmen deutlich geworden. Wo nähere Informationen fehlten, wurden Texte angepasst. Es sind auch Maßnahmen ressortübergreifend im Konsens der Koalition aus dem Maßnahmenkatalog des Corona-Sondervermögens herausgefallen, so zum Beispiel die oft kritisierten Ortschroniken.

Es ist sicherlich auf Initiative der Finanzer der CDU-Fraktion noch eine weitere Maßnahme hinzugekommen. 45 Millionen € mehr erhalten die Kommunen im Jahr 2022. Hier bedanke ich mich auch bei der Koalition dafür, dass dazu kein Widerspruch kam und dass wir das gemeinsam so verabredet haben.

Die Investitionspauschale wird somit einmalig von 150 Millionen € auf 195 Millionen € erhöht. Diese Maßnahme hilft, die steigenden Baukosten, bedingt durch die Pandemie, sowie Mehrausgaben aufgrund verschärfter Hygienebedingungen zu lindern. Das ist aus unserer Sicht ein wichtiges Signal an den ländlichen Raum.

Neben dem Coronasondervermögen wurden auch Änderungen im Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021 vorgenommen. Unter anderem haben wir 400 000 € für die Ausschreibung eines Gutachtens zur Ermittlung und Steuerung eines langfristigen Investitionsbedarfes bei der Krankenhausförderung eingestellt. In meiner ersten Rede habe ich bereits die Wichtigkeit betont. Ich erwarte nun von der Landesregierung, dass die Ausschreibung unverzüglich erfolgt.

Ich bin nicht wirklich gewillt zustimmen, Geld nach dem Gießkannenprinzip auf alle Krankenhäuser zu verteilen.

(Zustimmung)

Aber auch da, glaube ich, werden wir in der Koalition eine gute Lösung finden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jüngst gab es zwischen den Tarifpartnern eine Einigung. Unter anderem wurde beschlossen, dass eine Corona-Sonderprämie ausgezahlt wird. Mit knapp 35 Millionen € schlägt auch das zu Buche. Auch wenn dadurch die Summe des Nachtragshaushaltes steigt, ist dies eine wichtige Anerkennung für die Leistungen der Angestellten des öffentlichen Dienstes während der Coronapandemie.

(Zustimmung)

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, werden wir diesen Tarifabschluss auch auf unsere Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger übertragen. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen werde ich heute Nachmittag im Plenum einbringen.

Um 1,25 Milliarden € erhöht sich die Verpflichtungsermächtigung für Zuschüsse an den ÖPNV, insbesondere an den Schienenpersonennahverkehr. Uns allen ist klar, dass es nicht dazu kommen darf, dass Züge nicht fahren und Menschen nicht von A nach B kommen.

Eine weitere Ergänzung ergibt sich aus der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die geplante IPS GmbH, also die Immobilien- und Projektservice GmbH, die den BLSA entlasten soll. Sie erhält eine Anschubfinanzierung in Höhe von 1 Million €.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der CDU-Fraktion war es besonders wichtig, dass das Parlament als Budgetgeber während der gesamten Laufzeit über das Coronasondervermögen mitentscheiden kann. Aus diesem Grund haben wir vereinbart, dass der Wirtschaftsplan ab dem Jahr 2023 vor dem Beginn des Haushaltsjahres durch ein Gesetz festgestellt wird.

Darüber hinaus entscheidet der Landtag über maßnahmenübergreifende Umschichtungen mit einem Volumen von mehr als 1 Million €. So wird sichergestellt, dass das Geld im Sinne der Mehrheit eingesetzt wird. Selbstverständlich ist es für mich, dass das Geld, das nicht ausgegeben wird, sofort zur Tilgung genutzt wird. Wir tragen alle gemeinsam die Verantwortung für folgende Generationen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Gesprächen mit der Koalition haben wir als CDU die Strafzinsproblematik thematisiert. An dieser Stelle möchte ich kurz auf unseren Entschließungsantrag eingehen, der Ihnen in der Drs. 8/499 vorliegt und den Titel „Erhebung von Zinsen nach § 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes bei der Förderung von Kommunen unter besonderer Berücksichtigung bei der Städtebauförderung“ trägt.

Zahlreiche Kommunen beklagen, dass bereits nach einem Jahr Strafzinsen anfallen, bevor sie überhaupt die Möglichkeiten hatten, die ausgereichten Zuwendungen für Investition einzusetzen.
Wir bitten die Landesregierung mit dem anliegenden Entschließungsantrag, zu prüfen, ob die Frist um zwei Jahre verschoben werden kann, sodass die Strafzinsen erst nach drei Jahren fällig werden.

(Zustimmung)

Es ist ein Prüfauftrag, da es sich um ein Bundesgesetz handelt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses sowie zu unserem Entschließungsantrag. - Vielen Dank.

(Zustimmung)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Heuer, Augenblick mal, bitte. - Es gibt Nachfragen. - Herr Henke.


Andreas Henke (DIE LINKE):

Ja, vielen Dank, Herr Präsident. Ich erlaube mir an der Stelle nur einen kritischen Hinweis zu den Ausführungen des Kollegen Heuer. Nicht nur die Kollegen der GRÜNEN haben das Corona-Sondervermögen hinterfragt. An der Stelle folgt der Hinweis: Ich habe zur Vorbereitung der Ausschusssitzung einen umfangreichen Fragenkatalog zu den einzelnen Maßnahmen, aufgeschlüsselt nach den Ministerien, an den Ausschussvorsitzenden übersandt.

Ich lege auch noch Wert auf eine letzte abschließende Frage, die ich in Richtung des Finanzministers formuliert hatte. Sie lautete, ob es nicht vorstellbar sei, noch einen zusätzlichen Anreiz für Investitionen in den Kommunen zu schaffen. Und prompt kam zwei Tage später auch der Antrag der Koalitionsfraktionen dazu. Herzlichen Glückwunsch. - Vielen Dank.

(Zustimmung)


Guido Heuer (CDU):

Sehr geehrter Herr Henke als ehemaliger Bürgermeister der schönen Stadt Halberstadt. Bevor Sie den Antrag gestellt haben, waren wir schon lange aufgewacht.

(Unruhe)

Wir haben bei uns in der Fraktion bereits lange darüber diskutiert, bevor Sie überhaupt auf diese Idee gekommen sind.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Stop, Herr Heuer, es geht weiter. - Herr Gallert, bitte.


Wulf Gallert (DIE LINKE):

Herr Heuer, ich komme mal auf eine Diskussion zurück, die wir im Wirtschaftsausschuss hatten. Wir haben darüber diskutiert, dass es im Land Sachsen-Anhalt aufgrund hoher Inzidenzen auch in Zukunft durchaus Maßnahmen geben kann, die zum Beispiel nicht vom bundesvereinbarten Vorgehen abgedeckt sind. Wir diskutierten zum Beispiel über solche Geschichte wie die 2-G-Regel oder 2-G-plus.

Ihr Fraktionskollege Thomas meinte damals, dann wäre es doch sehr wichtig, dass wir haushalterische Vorsorge treffen würden für den Fall, dass bei uns wirtschaftliche Restriktionen - für den Tourismus kann man sich das leicht vorstellen - realisiert werden müssen, die bundesseitig überhaupt nicht abgedeckt sind, weil sie bundesseitig vielleicht auch gar nicht vorgesehen sind.

Wir alle wissen bis heute nicht, wie die Überbrückungshilfe IV im Detail wirklich wirken wird. Wir wissen nicht, welche Entwicklung die Pandemie im Jahr 2022 nehmen wird und welche wirtschaftlichen Restriktionen sich daraus ergeben. Wir haben ein Sondervermögen in einem Umfang von 2 Milliarden € und wir haben ganze 360 000 € für eventuelle Hilfen für Unternehmen, die von dieser Geschichte betroffen werden können. Es besteht deshalb die Gefahr, dass die Bundesmittel nicht ausreichen.

Wir haben dazu einen Änderungsantrag gestellt. Wir wollen, dass wir Mittel, die jetzt für die GRW geplant sind, auch dafür nehmen könnten. Jetzt haben wir überhaupt keine Vorsorge. Warum hat man mit dem Sondervermögen in einem Umfang von 2 Milliarden € faktisch keinerlei Vorsorge dafür getroffen, dass wir Unternehmen in unserem Land unterstützen müssen?

(Zuruf: Es können ja noch weitere kommen!)


Guido Heuer (CDU):

Sehr geehrter Herr Gallert, der Kollege Thomas hat es gerade zwischengerufen. Zunächst wissen wir alle nicht - das eint uns alle  , wie die Pandemie weitergeht.


Wulf Gallert (DIE LINKE):

Ja.


Guido Heuer (CDU):

Das ist ganz sicher so. Wir haben aber das Budgetrecht. Es war ausdrücklich einer der wichtigsten Wünsche der Koalitionsfraktionen gegenüber der Landesregierung, dass wir im Gesetz einen Passus verankern, der besagt, dass wir Umschichtungen über 1 Million € bzw. Wirtschaftspläne beschließen müssen. Es besteht auch die Möglichkeit von Umschichtungen.

Wir gehen in die nächsten Haushaltsgespräche für das Haushaltsjahr 2022. Lassen Sie uns dann über solche Dinge diskutieren, auch darüber, was gerade mit den Gaststätten passiert. Wir haben nachher den nächsten Tagesordnungspunkt zu behandeln, in dem es darum geht, die pandemische Lage festzustellen. Also da wird noch einiges auf uns zukommen, machen wir uns doch nichts vor. Auch dieser Nachtragshaushalt ist mit Sicherheit nicht das Ende der Fahnenstange.

Wir werden im Rahmen des Haushaltes 2022 über viele Dinge sprechen müssen, vor allem   denn die finanziellen Möglichkeiten des Landes sind begrenzt   über Prioritätensetzung. Es wird auch dazu kommen, dass wir nicht alle europäischen Mittel abrufen können, weil wir das Geld für die Kofinanzierung einfach nicht haben werden. Das ist schlichtweg so. Denn wir haben auch Verantwortung für die künftigen Generationen, das geht überhaupt nicht anders. Wir sind jetzt bei mittlerweile fast 24 Milliarden € Landesverschuldung gelandet. Ganz ehrlich: Wo wollen wir noch hin? Wollen wir in drei Jahren bei 30 Milliarden € stehen? Das kann nicht der Weg sein. Die Pflicht kommt vor der Kür.

(Beifall)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Es gibt eine Kurzintervention. - Bitte, Herr Dr. Moldenhauer.


Dr. Jan Moldenhauer (AfD):

Sehr geehrter Herr Heuer, natürlich ist die erste Sitzung des Finanzausschusses zum Coronasondervermögen abgebrochen worden. Wir haben massiv gegen das Vorgehen interveniert, das angedacht war. Ich erinnere mich, dass Herr Meister ebenfalls massiv interveniert hat. Dann haben wir an einem bestimmten Punkt gesagt: Das macht jetzt hier so keinen Sinn mehr.

(Zurufe: Oh!)

Wir lassen die reguläre Ausschusssitzung einige Tage später ausfallen. Dann wurde zu dem Tagesordnungspunkt „Coronasondervermögen“ neu eingeladen und es ist eine siebeneinhalbstündige Sitzung erfolgt. Wir haben ein Wortprotokoll beantragt, und jeder kann nachlesen und selbst entscheiden, ob Ihre Maßnahmen von uns und vom Landesrechnungshof zerschossen worden sind oder auch nicht. Ich sehe das so.

Bei der Bereinigungssitzung muss ich Ihnen die Maßnahmen nicht noch ein zweites Mal zerschießen. Die Zeit kann ich uns allen sparen. Dort haben Sie übrigens das Wortprotokoll verweigert; das ist auch schon sehr aussagekräftig. Es sagt viel darüber aus, dass Sie offenbar sehr nervös sind. Außerdem haben Sie Dutzende Tischvorlagen vorgelegt und wir hatten dann zehn Minuten Zeit, diese zu lesen. - So viel wiederum zum Umgang mit der Opposition im Finanzausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Heuer, bitte.


Guido Heuer (CDU):

Herr Moldenhauer, in einem haben Sie zunächst einmal Unrecht: Die Ausschusssitzung am 2. Dezember ist nicht abgebrochen worden.

(Widerspruch)

- Nein, der Tagesordnungspunkt „Coronasondervermögen“ wurde auf die regulär angesetzte Sitzung des Finanzausschusses vom 6. Dezember vertagt, nicht mehr und nicht weniger. Das ist so.

(Zuruf)

- Ja, da gucken Sie. Ganz ehrlich: Wir haben ausgesetzt, über die einzelnen Maßnahmen zu sprechen, und dann sagen Sie: Sie haben uns das zerschossen. - Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt. Und einmal ganz ehrlich: Wir haben über die 61 Maßnahmen im Block abgestimmt. Stimmt das, oder stimmt es nicht? - Haben wir. Punkt.

(Zuruf)

Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen. - Vielen Dank.

(Beifall)