Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den   Detlef Gürth hat es schon gesagt   sehr intensiven Beratungen in den Fachausschüssen bin ich froh, dass wir heute die zweite Lesung des Nachtragshaushaltsbegleitgesetzes und des Nachtragshaushaltsgesetzes durchführen können.

In den Fachausschüssen wie auch im Finanzausschuss ist über viele Änderungsanträge zu den Entwürfen der Landesregierung beraten und entschieden worden, die aber   das möchte ich ausdrücklich betonen   den Entwurf der Landesregierung letztlich inhaltlich wie konzeptionell unterstützt haben. Dies gilt insbesondere für das Corona-Sondervermögensgesetz als Teil des Nachtragshaushaltsbegleitgesetzes. Hierzu wurde, wie wir eben schon gehört haben, über eine Vielzahl von Änderungsanträgen diskutiert.

Letztlich sind drei Maßnahmen hinzugekommen: eine Kommunalpauschale mit einem Volumen von 45 Millionen €, zusätzliche Mittel in Höhe von 2,58 Millionen € für Personal für das Landesverwaltungsamt sowie Härtefallhilfen für Unternehmen mit einem Volumen von rund 310 000 €.

Des Weiteren sind die Finanzrahmen von sechs Maßnahmen abgesenkt und von einer Maßnahme erhöht worden. Das Gesamtvolumen des Sondervermögens ist um ca. 47 Millionen € auf nunmehr rund 1,998 Milliarden € erhöht worden. Bei einer Reihe von Maßnahmen sind die Erläuterungen konkretisiert worden, um das Thema des Pandemiebezuges zu verdeutlichen.

Meine Damen und Herren! Zudem wurden im Rahmen der parlamentarischen Erörterung drei inhaltliche Änderungen für das Sondervermögen gesetzlich fixiert. Das sage ich ganz ausdrücklich; denn das ist wichtig. Dabei geht es um das Thema, das Budgetrecht des Landtages zu beachten. Ab 2023 wird der Wirtschaftsplan durch den Landtag jährlich beschlossen, maßnahmenübergreifende Umschichtungen von Mitteln in Höhe von mehr als 1 Million € bedürfen nun der Zustimmung des Landtages. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sah hierfür den Finanzausschuss vor.

Es wurde zudem gesetzlich fixiert, dass gegenüber dem Landtag halbjährlich über den Stand der Maßnahmen des Sondervermögens berichtet wird. Damit hat der Landtag auch die Möglichkeit, sehr wohl nachzuvollziehen, wie sich die Maßnahmen und deren Finanzierung entwickeln, um dann auf dieser Grundlage über den nächsten Wirtschaftsplan entscheiden zu können.

Alle anderen Teile des Nachtragshaushaltsbegleitgesetzes wurden lediglich redaktionell, nicht aber inhaltlich angepasst.

Ich komme zu dem Nachtragshaushaltsgesetz. Wir selbst haben in den Gesetzentwurf wichtige Themen aufgenommen, wie Verpflichtungsermächtigungen für das DISA-Netz, für die Betreuung im Bereich Asyl und für ein Gutachten zur Krankenhausförderung. All das ist zusätzlich aufgenommen worden.

Auch ist die tariflich verhandelte Coronasonderprämie für tarifbeschäftigte Menschen des Landes noch im Nachtragshaushalt veranschlagt worden. Wir mussten im Laufe der Beratungen wegen der veränderten Pandemielage nochmals Mehrausgaben zur Deckung der außer- und überplanmäßigen pandemiebedingten Ausgaben erhöhen, um jederzeit, auch zum Jahresende, handlungsfähig zu sein. Die notlagebedingte Kreditermächtigung des Nachtragshaushalts 2021 beläuft sich nunmehr auf insgesamt 2 712 273 400 €. Das ist eine gewaltige Zahl.

Meine Damen und Herren! Die Pandemiekosten des Landes werden damit für die Jahre 2020 und 2021 zusammengerechnet bei einem Betrag von rund 3,8 Milliarden € landen. Davon sind rund 3,5 Milliarden € kreditfinanziert. All diejenigen, die die Leistungsfähigkeit des Landes als unbegrenzt betrachten, sollten sich diese Zahlen vor Augen führen.

Ich möchte mich schließlich für die konstruktive Beratung in den Fachausschüssen bedanken. Auch möchte ich dem GBD für die guten Hinweise danken, die unser Gesetz noch besser gemacht haben. Insgesamt haben mir die intensiven und ernsthaften Auseinandersetzungen darüber, wie wir als Land der Pandemie begegnen müssen und unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen wir dies auch dürfen, gezeigt, dass wir einen maßvollen, aber doch entschiedenen, rechtlich und wirtschaftlich gut vertretbaren Weg aus der Pandemie beschreiten.

Ich sage das ausdrücklich auch unter dem Eindruck des Nachtragshaushalts des Bundes mit einem Volumen von 60 Milliarden €, über den gestern schon öffentlich diskutiert worden ist. Ich denke, wir hier sind sehr bewusst und auch vorsichtig damit umgegangen; denn das sind letztlich Schulden, die nicht nur wir, sondern auch die nachfolgenden Generationen wiederum abtragen müssen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)