Kristin Heiß (Die Linke):
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie vielleicht wissen, sind wir als Fraktion jetzt nicht die größten Verfechter des Beamtentums. Wir stellen durchaus infrage, ob der Lehrer oder der gemeine Verwaltungsmitarbeiter wirklich beamtet werden müssen, gerade auch mit Blick auf die späteren Pensionszahlungen und die finanziellen Lasten des Landes.
Nichtsdestotrotz befürworten wir die Überweisung dieses Gesetzentwurfs in den Finanzausschuss und finden es gut und richtig, dass die Anpassung so schnell vorgenommen wird und nicht wie in der Vergangenheit erst sechs oder zwölf Monate später. Diese Anpassung ist ein Schritt zu mehr Fairness, Nachvollziehbarkeit und Wertschätzung gegenüber Beamtinnen und Beamten, die zu Recht erwarten, dass der Tarifabschluss ohne Verzögerung an sie weitergegeben wird. Daher unterstützen wir ausdrücklich die Forderungen des DGB und des Deutschen Beamtenbundes, dass die Besoldung dem Tarif möglichst zeitnah folgen und wirkungsgleich gelten muss.
(Zuruf von Lothar Waehler, AfD)
Bei der Wirkungsgleichheit hat Herr Dr. Schmidt die richtigen Worte gefunden: Sie ist zwar formal gleich, aber materiell eben ungleich. Auch wir sehen den Verzicht auf den Sockelbetrag von 100 € sehr kritisch, insbesondere in Bezug auf die unteren Besoldungsgruppen, die ganz besonders von Preissteigerungen und Steigerungen der Lebenshaltungskosten betroffen sind.
Wir sehen die Frage der konkreten Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit des Landes ebenfalls sehr kritisch. Denn wir sehen, dass wir z. B. unsere Personalziele bei der Polizei nicht erreicht haben. Das liegt auch daran auch das wurde schon gesagt , dass wir vielleicht nicht so megaattraktiv für Anwärterinnen und Anwärter sind. Gerade im Vergleich mit anderen Bundesländern sind unsere Anwärterinnen und Anwärter sogar etwas schlechter gestellt. Das kann man auch noch einmal in der Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei nachlesen.
Ich möchte auch noch erwähnen, dass es ein guter und richtiger Schritt war, dass wir Ende des vergangenen Jahres die Anpassung bei der gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen haben, sodass auch Beamtinnen und Beamte nun ohne Ausfälle und Benachteiligungen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden können.
Auch das macht uns als Land, als Arbeitgeber übrigens noch einmal attraktiver und wir haben dem sehr gern zugestimmt.
Schließlich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bleibt der verfassungsrechtliche Rahmen natürlich noch entscheidend; denn das Bundesverfassungsgericht hat klare Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation formuliert. Es gilt - auch das wurde schon gesagt - das Abstandsgebot zur Grundsicherung. Die Besoldung muss deutlich oberhalb des Niveaus der Grundsicherung liegen, und die Besoldungsentwicklung ist nicht nur an die Tarifabschlüsse, die wir gerade besprechen, gekoppelt, sondern auch an den Nominallohnindex und an den Verbraucherpreisindex. Ob wir diesbezüglich mit dem, was wir gerade beschließen, zukünftig zurückbleiben, wird sich noch klären. Daher freuen wir uns auf die Diskussionen im Finanzausschuss und überweisen den Gesetzentwurf mit. - Herzlichen Dank.