Tagesordnungspunkt 4
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6853
Frau Zieschang, Sie stehen bereit und haben das Wort. Bitte sehr.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Innenminister und Senatoren der Länder haben den Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 im Laufe des März 2026 unterzeichnet. Der Landtag ist im Vorfeld der Unterzeichnung dieses Änderungsstaatsvertrags von der Landesregierung am 28. Januar darüber unterrichtet worden. In der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 12. Februar ist der Änderungsstaatsvertrag erörtert worden. Der Landtag hat nachfolgend keine Stellungnahme abgegeben.
Lassen Sie mich den Inhalt des Änderungsstaatsvertrags kurz skizzieren. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde das Glücksspielrecht in Deutschland in erheblichem Umfang neu reguliert. Wesentliches Ziel war es, das illegale Glücksspiel im Internet zu bekämpfen. Dazu wurden zum einen die bis dahin unter einem Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet, wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker- und Online-Casino-Spiele unter engen Voraussetzungen erlaubnisfähig. Zum anderen wurde mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder eine Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde gerade für den Bereich des Internets errichtet, die ihren Sitz in Halle hat.
Wesentliche Voraussetzung zur Erteilung einer Erlaubnis für Online-Glücksspiele ist die Zuverlässigkeit des Anbieters. Da die meisten Anbieter ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, soll die Abfragekompetenz der Glücksspielbehörden künftig auf ausländische Polizeibehörden erweitert werden. Zudem soll die Anfragekompetenz insgesamt auf Strafverfolgungsbehörden erweitert werden. Dadurch können Erkenntnisse aus laufenden Ermittlungen oder aus Verurteilungen, die nicht zu einer Eintragung in das Bundeszentralregister geführt haben, die aber für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Antragstellers bedeutsam sein können, mit berücksichtigt werden.
Zu den Instrumenten, die dieser Staatsvertrag zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels vorsieht, gehört die Ermächtigung für Sperranordnungen gegenüber illegalen Glücksspielanbietern, auch Netzsperren oder IP-Blocking genannt. Damit soll die technische Erreichbarkeit illegaler Angebote im Internet verhindert werden. Die Ausgestaltung dieser Ermächtigungsnorm stieß in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auf Bedenken. Durch die nunmehr vorgesehene Änderung des Staatsvertrages sollen Sperranordnungen rechtssicher ausgestaltet und an inzwischen in Kraft getretenes europäisches Recht angepasst werden.
Weitere Änderungen des Glücksspielstaatsvertrages betreffen Abläufe in der durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 neu geschaffenen Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Da sich der Verwaltungsrat mit Personalangelegenheiten, Vertragsabschlüssen, Ausschreibungen von IT usw. befasst, sollen die Sitzungen, Beratungen und sonstigen Befassungen des Verwaltungsrates zukünftig vertraulich sein. Parlamentarische und sonstige Auskunftsrechte bleiben davon ausdrücklich unberührt. Ergebnisse und Beschlüsse des Verwaltungsrates, wie z. B. glücksspielrechtliche Entscheidungsrichtlinien, Jahresabschlüsse oder Lageberichte der Gemeinsamen Glücksspielbehörde, werden grundsätzlich veröffentlicht. Ich bitte um eine Beratung zu dem Gesetzentwurf im Ausschuss. - Vielen Dank.