Hagen Kohl (AfD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs soll die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge durch die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 14. Februar dieses Jahres sein. Das unterstützen wir ganz generell.

Ich habe gleichwohl einige Anmerkungen zu machen. Diese betreffen den Mindestbetrag von 100 €, der nicht aus der Tarifvereinbarung übernommen werden soll. Betroffen von der Nichtübernahme sind Beamte in den unteren Besoldungsgruppen, also jene, die die gestiegenen Lebenshaltungskosten unmittelbar und am stärksten zu spüren bekommen.

Die Landesregierung argumentiert, dass eine Übernahme des Mindestbetrags zu einer weiteren Verringerung der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen führen und somit das Abstandsgebot verletzen würde. Eine entsprechende Berechnung liegt dem Gesetzentwurf nicht bei, da der Landesregierung wohl noch Werte aus dem letzten Jahr fehlen.

Die Interessenvertreter der Beamten und Richter kritisieren das ausdrücklich und bemängeln, dass aufgrund der fehlenden Berechnung nicht nachvollziehbar ist, ob das Abstandsgebot verletzt, die Präkaritätsschwelle unterschritten wird und somit eine verfassungswidrige Unteralimentierung vorliegt. Diese Kritik halten wir für berechtigt.

Gerade in den Vollzugsdiensten haben wir große Probleme, Nachwuchs zu gewinnen. Und wenn man ausgerechnet bei den unteren Besoldungsgruppen, in denen sich besonders viele Berufsanfänger befinden, anfängt zu sparen, ist das kontraproduktiv für die Nachwuchsgewinnung.

Zudem haben wir die Befürchtung, dass aufgrund der fehlenden Nachvollziehbarkeit etliche Beamte schon rein vorsorglich Widerspruch gegen ihre Besoldung einlegen werden, um mögliche Ansprüche zu sichern. Diese Verfahren belasten zunächst die Verwaltung und später auch die Gerichte. Es sollte also ein Weg gefunden werden, dies tunlichst zu vermeiden.

Wie gehen wir als AfD-Fraktion mit dieser Situation um? - Nun, wir werden den Gesetzentwurf in den Finanzausschuss überweisen und dort erstens hinterfragen, wie viele Beamte welcher Besoldungsgruppe von dem Verbot des Mindestbetrags betroffen sind. Zweitens werden wir fragen, in welcher Höhe dadurch in den nächsten Jahren Haushaltsmittel eingespart werden. Und drittens werden wir klären, ob und inwieweit die Vorschläge der Beschäftigtenvertretungen als Alternative zum Mindestbetrag in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden können. - Damit bin ich schon am Ende meiner Rede. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.