Konstantin Pott (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das kann ich gut aufnehmen. Es gibt viel Redebedarf. Ich glaube, das hat man in der Vergangenheit beim Maßregelvollzug im Land immer wieder gemerkt, sei es bei der jährlichen Beratung zum Bericht des Psychiatrieausschusses, bei der das Thema aufgegriffen wurde, aber auch in sonstigen Debatten.
Wir haben in den letzten Jahren einen kontinuierlichen Anstieg im Maßregelvollzug zu verzeichnen gehabt. Ein Anteil von knapp 70 % der deutschlandweiten Maßregelvollzugsanstalten berichten von Überbelegungen; das geht aus einer Umfrage aus dem Jahr 2023 hervor.
Auch wir in Sachsen-Anhalt haben in den letzten Jahren die Kapazitäten erweitern müssen und dafür sehr viel Geld ausgeben müssen. Das zeigt, wir müssen ran, und wir müssen uns überlegen, wie wir den Maßregelvollzug moderner aufstellen. Genau dafür bietet dieser Gesetzentwurf eine sehr gute Grundlage, über die wir sprechen müssen. Wir müssen schauen, an welchen Stellen wir moderner werden können.
Aus unserer Sicht ist ein ganz zentraler Punkt die Qualität in der Therapie. Das ist ein ganz wichtiges Stichwort, und darauf müssen wir den Fokus legen, damit am Ende der therapeutische Ansatz erfolgreich sein kann,
(Beifall bei der FDP)
damit wir die Leute wieder in die Gesellschaft integrieren können und damit wir letztlich auch verhindern können, dass diese Menschen rückfällig werden.
Damit komme ich zu einem zweiten aus unserer Sicht sehr wichtigen Punkt, nämlich zur Nachsorge. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder gesehen, dass es viele Menschen gibt, die im Nachgang zum Maßregelvollzug nicht gut versorgt wurden, wieder rückfällig geworden sind, dann wieder im Maßregelvollzug untergebracht wurden und wieder Kapazitäten in Anspruch genommen haben. An dieser Stelle müssen wir ansetzen und darauf einen noch stärkeren Fokus legen, als das aktuell im Gesetzentwurf der Fall ist, damit wir genau solche Fälle verhindern, damit wir dafür sorgen, dass die Menschen eine gute Nachsorge erhalten und letztlich eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft erfolgreich sein kann.
Das Ziel muss klar sein. Es geht darum, den Maßregelvollzug langfristig zu entlasten. Es geht darum, die Zahl der Unterbringungen zu senken. Es geht darum, die therapeutische Qualität so weit zu steigern, dass die Unterbringungszeiten sinken. Genau dafür werden wir uns einsetzen. Wir stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse zu und freuen uns auf die weiteren Beratungen. - Vielen Dank.